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Kann ein Vermieter das Bäumefällen auf seinem Grundstück auf die Mieter umlegen?

gefragt von 19schmitt45 am 07.04.2008 um 14:52 Uhr

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Reply


anonym
beantwortet von Auskunft am 7. April 2008 14:56
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Regelmäßige Gartenpflege gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten.

Das kann auch das Fällen von Bäumen mit einschließen. Unstrittig ist in der bisherigen Rechtsprechung, daß die Kosten für das Beseitigen kranker oder morscher Bäume auf die Mieter umgelegt werden dürfen.

Auch ist die Beseitigung eines zu groß gewordenen Baumes umlagefähig, wenn er zuviel Schatten auf die Wohnungen des eigenen Mietshauses wirft (Amtsgericht Düsseldorf, Az. 33 C 6544/02).

"Beschwert sich allerdings nur der Nachbar über Licht- und Sichtmangel und der Baum muß deswegen weg, hat der Vermieter die Kosten selbst zu tragen", sagt Jörg Hofmann von der Quelle Bausparkasse. Auch wenn alle Bäume auf dem Grundstück gefällt werden, stellt das eher eine Gartenumgestaltung dar, die nicht per Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden kann (Amtsgericht Köln, Az. 207 C 213/00).

(http://www.immobiliendienste.de/article45.html)


anonym
beantwortet von roger1975 am 7. April 2008 14:54
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Nein ich wäre damit nicht einverstanden. Ich würde beim Mieterschutz mal nach fragen.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 7. April 2008 14:54
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ja, denn auch die pflege der außenanlagen sind bestandteil der betriebskosten und somit umlagefähig.


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 7. April 2008 14:55
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Ist nicht die Aufgabe der Mieter.


justika
beantwortet von justika am 7. April 2008 14:56
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In den umlagefähigen Betriebskosten sind die Außenanlagen enthalten und damit Bestandteil der Mietnebenkosten. Ich würde sagen ja!





Mismid
beantwortet von Mismid am 7. April 2008 15:24
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ja, wenn es sich um eine gemeinschatliche Anlage handelt zu der man auch Zutritt hat




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