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Kann ein Vermieter das Anbringen einer Sat-Schüssel verbieten?

gefragt von himpidimpi am 28.11.2007 um 22:09 Uhr

Ein Freund von mir wohnt in einem Mehrfamilienhaus und würde sich gerne eine Satellitenschüssel zulegen. Sein Vermieter will ihm das aber untersagen, da ein Kabelanschluß besteht. Kann er das?


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sender
beantwortet von sender am 28. November 2007 22:10
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Ja.


gri1su
beantwortet von gri1su am 28. November 2007 22:12
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Der Vermieter muss zwar einen Fernsehempfang ermöglichen, aber wenn Kabel vorhanden ist, kann er SAT-Empfang durchaus verbieten.


anonym
beantwortet von maltem am 28. November 2007 22:17
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Eine von der Straße aus sichtbare Antenne kann er ihm verbieten. Eine nicht von der Straße aus sichtbare Antenne, die nicht fest am Haus montiert ist (z.B. mit einem Sonnenschirmständer auf dem Balkon) darf er allerdings aufstellen.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 28. November 2007 22:20

Das ist eine gute Antwort. Doch stand in der Frage 'Anbringen einer Schüssel' ud das hört sich verstärkt nach Montage an.

Hast Du Erfahrungen mit Sonnenschirmständerinstallationen? Kannst Du was empfehlen?

Kommentar von maltem am 28. November 2007 22:29

Allerdings habe ich da Erfahrung, da ich hier im Haus das gleiche Problem hatte :-) . Ich benutze einen ganz normalen Sonnenschirmständer (aus Beton, aber es gibt auch welche die man mit Wasser befüllen kann), dort drin eine 1m lange Stange, daran die Sat-Schüssel. Funktionert blendend. Allerdings ist mein Balkon von der Ausrichtung auch optimal dafür (die Lange Seite geht in Richtung Süden).

Kommentar von 649301eb130914b4a8b5d88fbe2634a2smallSilmoo am 28. November 2007 22:55

Hallo "sender"Amtsschimmel?lol,es steht nichts mit anbringen da, sondern zulegen steht da im Text.Die Antwort von "maltem" ist doch richtig formuliert.Soll sich auf "sender" beziehen mein Kommentar, leider nicht richtig zu gewiesen technisch.


Albert
beantwortet von Albert am 28. November 2007 22:19
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Wenn Dein Freund ein Ausländer ist ein ganz klares Nein
Siehe: "Eine Klausel im Mietvertrag, die die Schüsseln unter Hinweis auf einen vorhandenen Kabelanschluss ausnahmslos verbietet, ist dem Karlsruher Gericht zufolge komplett unwirksam.
Grund: Wegen der im Grundgesetz geschützten Informationsfreiheit müssen Ausnahmen beispielsweise für Ausländer möglich sein, die ihre Heimatprogramme empfangen wollen."

Quelle: http://www.guter-rat.de/ratgeber/verbrauchernews/artikel_277512.html

Kommentar von maltem am 28. November 2007 22:31

Dummerweise muß nur ein Programm in Heimatsprache empfangbar sein, und da digitales Kabel mittlerweile viele Sender hat - darunter auch einige Fremdsprachige - dürfte auch dieses Argument nicht zählen.

Kommentar von Simple_avatar6smallAlbert am 28. November 2007 22:36

Das ist richtig, aber in der Frage stand nichts von Digitalem Kabel !?

Kommentar von Db987754eb3ea3a2253288958b9927d7smallUnchrist am 28. November 2007 22:41

So ist es, aus diesem Grund haben auch meine Eltern Sat, obwohl der Vermieter es nicht wollte.

Kommentar von Simple_avatar6smallAlbert am 28. November 2007 22:57

; )

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 28. November 2007 23:17

muß auch kein digitales Kabel sein. Ein Franzoße wird es kaum durchbekommen, da ja mindestens 2 Programme per Kabel übertragen werden, ebensowenig ein Engländer, Österreicher, Schweizer usw

Kommentar von Simple_avatar6smallAlbert am 28. November 2007 23:29

und was macht ein Japaner ???

Kommentar von 844eb5e7de56d1d46710137ee73ae26csmallladiana am 28. November 2007 23:33

Stimmt DH


Qetan
beantwortet von Qetan am 28. November 2007 22:11
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Wenn ein Kabelanschluß besteht, kann der Vermieter die Satellitenschüssel verbieten, die nicht gerade das äußere Erscheinungsbild seines Hauses verschönert.


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