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Kann ein Vermieter..

Frage von wetsand wetsand

Bin vor kurzem aus meiner Wohnung ausgezogen,da es geschimmelt hat. Ich bin mir sicher,das ich daran nicht schuld bin. Vermieter hat jetzt alles renoviert (Schimmelbeseitigt..gestrichen..). Nun soll ich für die Rechnung aufkommen. Dabei kann er mir nicht einmal ein Gutachten vorweisen. Was soll ich tun? Bin auch schon bei einem Anwalt..Er auch.

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Antworten (10)

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    Antwort von stefvol stefvol

    er hat ja schon was er will, die Kaution will er behalten. Wenn die Bude wirklich so arg verschimmelt war,wird er allerdings mit 1000 Euro nicht weit kommen. Habe selber jahrelang vermietet und immer wieder Ärger gehabt mit einigen der Mieter, da die WOhnung schimmelig wurde. Jetzt hab ich erneut alles saniert, die WOhnung steht leer, wird regelmäßig gelüftet und im Winter geheizt, Schimmel gibts da keinen. Aber kaum holt man sich einen Mieter ins Haus, fängt der Ärger von neuem an und man hat wieder nur die Kosten. Ergo Vermietung nur noch kurzeitig - entweder als Ferienwohnung oder auch mal als Kurzmiete mit vorrübergehend hier beschäftigten Leuten, also Leute die hier auf Baustellen etc arbeiten und nur am WE oder alle nase land mal heimfahren. Null Ärger, Keine robleme, kein Schimmel - nix als Vorteile -), und ansonsten bleibt die Bude eben leer und ihc investiere auch kein weiteres Geld mehr in Immobilien etc pp sondern verballere lieber die Knete bevors Vater Staat abzwackt um den Wohlstand der Faulenzer zu sichern :-)

    Kommentar von wetsand wetsand

    Aber an die Kaution wird er ohne meine Unterschrift nich rankommen.Habe ein Mietkautionssparbuch angelegt.

  • 1
    Antwort von Sachse1 Sachse1

    Wie war denn Deine Vorgehensweise? Hast Du dem Vermieter erstmal den Schimmel angezeigt? Hat er nichts unternommen (angemessene Frist), konntest Du erstmal die Miete mindern. Ohne Ergebnisse hättest Du dann das Recht einen Fachmann zur Beseitigung dieser Mängel zu beauftragen. Die Kosten muss in jedem Fall der Vermieter tragen. Wenn Mieter Schimmel in der Wohnung feststellen, sollten sie jedoch nicht selbst Hand anlegen. „Sie sollten den Vermieter so schnell als möglich informieren“, sagt Jurist Ropertz. Am besten sei ein Schreiben, in dem der Vermieter aufgefordert wird, den Schimmel zu beseitigen. „Andernfalls bleiben sie auf dem weiteren Schaden, etwa an Schrankwänden oder Bildern, sitzen, weil sie den Schimmelbefall dem Vermieter nicht rechtzeitig gemeldet haben“, warnt der Experte. Juristen warnen davor, eigenmächtig Reparaturaufträge zu erteilen. „Ist der Vermieter informiert, ist er verpflichtet, die Mängel zu beseitigen“, sagt Ropertz. Bleibt der Vermieter untätig, sollten Wohnungsbesitzer eine Frist zur Beseitigung des Mangels setzen. Bestellen sie vorschnell den Fachmann, bleiben sie unter Umständen auf dessen Kosten sitzen.

    Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs stellt klar, dass der Vermieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug sein muss, bevor Mieter selbst Abhilfe schaffen dürfen (BGH, Az. VIII ZR 222/06). „Rührt sich der Vermieter dann immer noch nicht, kann der Mieter die Mängelbeseitigung selbst in Auftrag geben und die Kosten vom Vermieter zurückverlangen oder mit der Miete verrechnen“, so Ropertz.

    Bis zur Beseitigung Miete mindern

    Bis der Schaden beseitigt ist, ist der Mieter berechtigt, die Miete zu mindern. „Je nachdem, wie viele Räume betroffen sind und wie stark der Befall in den einzelnen Zimmern ist, können Betroffene die Miete zwischen fünf und 50 Prozent heruntersetzen“, sagt Ropertz. Wenn Du der Meinung bist, Dein jetziger Anwalt hat das Mietrecht "nicht so drauf", dann such Dir einen neuen, spezialisiert auf Mietrecht.

    Kommentar von wetsand wetsand

    Den Vermieter habe ich selber noch nie gesehen..das macht alles der Hausmeister.Ich habe es dann dem Hausmeister gezeigt und dieser wollte sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen.Hat er aber nicht.Ich habe dann selber mit dem Vermieter telefoniert und habe ihm gesagt ich möchte zum schnellstmöglichen Zeitpunkt ausziehen.3 Wochen später bin ich ausgezogen.Der Vermieter hat nur noch gemeint,dass sich das ganze ein Fachmann ansehen müsse. Bis jetzt habe ich nur eine Rechnung mit über 1000 Euro Kosten erhalten.Kein Gutachten nichts.Als ich ihn fragte ob ich ein Gutachten haben könnte,da ich sonst nicht zahlen werde,hat er gemeint man könne auf 700 euro runtergehen?!Das kam mir sehr verdächtig vor.Und dann habe ich die ganze sache meinem Anwalt übergeben.

    Kommentar von Sachse1 Sachse1Sachse1

    Schwierig, der Hausmeister hat damit nichts zu tun. Laut Deiner Aussage hast Du dem Vermieter nur gesagt, das Du so schnell wie möglich ausziehen willst. Und nach 3 Wochen bist Du es. Erster Fehler. Da Du nach 3 Wochen ausgezogen bist, kannst Du nur eine außerordentliche Kündigung in Anspruch genommen haben. Diese ist nur in schwerwiegenden Fällen möglich. Dazu gehört kein Schimmelbefall, nur wenn nachgewiesen werden kann, das die Wohnung zu 100% unbewohnbar ist. Dem war aber bestimmt nicht so. Wie ist Dein rascher Auszug begründet? Bestimmt zweiter Fehler. Wenn Du auf ein Gutachten bestehst (immer bei Mietrechtsstreitigkeiten z.B.vor Gericht)trägst Du die Kosten. Nur im Prozess kann über die Kosten endgültig entschieden werden. Bekommt der Vermieter Recht, bleibst Du auf den Kosten sitzen. Das geht ganz schön in's Geld. Ein weiterer Fehler, hättest Du dem Vermieter diesen Mangel gemeldet und wärst so vorgegangen wie ich es schon in meinem anderen Kommentar geschrieben habe, hättest Du wegen der Kaution bessere Karten gehabt, d.h. Du hast Dich an die Spielregeln gehalten und der Vermieter darf z.B. wegen einer Mietminderung und daraus wegen nicht behobener Mängel keine Beträge aus der Kaution ziehen. So gibt es ein hin und her, weil sich keiner an's Mietrecht gehalten hat. Der Mieterverein kann Dich nur beraten, er hat keine rechtliche Tragkraft. Als Mitglied eines solchen kann man kostenfrei die Rechtsanwälte die für den Mietverein tätig sind in Anspruch nehmen. Das Mitglied erhält dann einen Berechtigungsschein für den Anwalt. Sonst nur Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen, über Prozesskostenhilfe, oder wenn vorhanden durch Rechtsschutz, wenn mit abgeschlossen.

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    Antwort von farbenfrohX farbenfrohX

    Er muß erst mal beweisen, dass es deine Schuld ist. Du kannst erst mal gar nichts tun. Die Angelegenheit hast du ja deinem Rechtsanwalt übergeben. Auf keinen Fall zahlen. Meist ist es da wos schimmelt schon vorher nass, die Wände schon feucht, nicht richtig isoliert. Er will was von dir, also muß er dir etwas beweisen z.b. einen Gutachter kommen lassen der die Wohnung auf Feuchtigkeit in den Wänden überprüft. Du kannst abwarten. viel Glück.

    Kommentar von wetsand wetsand

    Dankeschön..

  • 0
    Antwort von Padri Padri

    Die Rechnung musst Du nur bezahlen, wenn Du Schuld oder Mitschuld an der Schimmelbildung hast. Ohne Gutachter aber geht so etwas gar nicht, denn dann kann nichts nachgewiesen werden. Der Vermieter muss also einen Gutachter fordern. Vielleicht hat er das ja schon. Ein Privatgutachten muss er Dir nicht aushändigen, allerdings mitteilen was dort drin steht. Anhand der Stellen und der Zimmer, wo sich der Schimmel befand, lässt sich oft schon schließen woher das kommt. Schimmel im Bad kommt i.d.R. immer von einer zu hohen Luftfeuchtigkeit im Innenraum. Das heißt der Mieter lüftet hier unzureichend. Dafür braucht man z.B. keinen Experten.

    Kommentar von wetsand wetsand

    Das bad war der einzige raum in dem es nicht geschimmelt hat :)

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    Antwort von Malkia Malkia

    Das die Schuld bei dir liegt, muss der Vermieter beweisen können, wenn er das nicht kann, musst du auch nicht zahlen.

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    Antwort von Himbaerli Himbaerli

    Lass dich von deinem Anwalt beraten.

    Vielleicht hilft es, mit anderen Mietern zu reden und sie nach Schimmelbefall in ihrer Wohnung zu fragen? Sicherlich bist du nicht d einzige. Aber mach nichs ohne OK deines Anwalts.

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    Antwort von Yvy74 Yvy74

    Schau mal in in den Mietvertrag. Wahrscheinlich steht drin, daß du für Reperaturen bis 100,- Euro aufkommen musst. Alles andere muss dein Vermieter komplett bezahlen

    Kommentar von wetsand wetsand

    Nein,da steht nichts drin. Der Vermieter möchte das Kautionsgeld dafür hernehmen (ca. 1000 Euro) soviel hat die Reperatur der Wohnung auch angeblich gekostet

    Kommentar von Sachse1 Sachse1Sachse1

    Der im Mietvertrag vereinbarte Betrag im Jahr für Kleinreparaturen hat nichts mit "Schönheitsreparaturen, bzw. bei Auszug zum vorrichten der Wohnung, tec. zu tun.

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    Antwort von zj1000 zj1000

    Und der Rest der Geschichte ?

    Kommentar von wetsand wetsand

    Welcher Rest?XD

    Kommentar von zj1000 zj1000zj1000

    Ohne Grund kommen solche Differenzen wohl nicht zustande. Wichtig ist auch noch die Bauart und die Besonderheiten des Gebäudes. Deine Fragestellung lässt allenfalls Spekulationen zu.

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    Antwort von Schnuffduff Schnuffduff

    Hast du einen Anwalt der sich auch in Sachen Mietrecht auskennt?Was sagt er dazu?

    Kommentar von Schnuffduff SchnuffduffSchnuffduff

    Also die Aussage von deinem Anwalt läßt mich zweifeln ob du den richtigen Anwalt hast.Geh doch mal zum Mieterbund und laß dich beraten.

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    Antwort von conni75 conni75

    was sagt denn der anwalt?

    Kommentar von wetsand wetsand

    Mein Anwalt sagt das es schwierig werden wird das zu beweisen,das ich nicht daran schuld bin. Sein Anwalt sagt natürlich ich soll bezahlen.

    Kommentar von zj1000 zj1000zj1000

    Wenn ein Anwalt freiwillig sowas sagt, hast Du null Chance.

    Kommentar von farbenfrohX farbenfrohXfarbenfrohX

    Viel besser wäre der Mieterschutzbund. Dein Anwalt ist nicht gut, wenn er sowas sagt. Der der etwas von dir will, muß doch erst mal Beweise vorlegen. Nicht du.

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