Kann ein Verkäufer sein Tier (Katze) zurückverlangen?

15 Antworten

Auch mündliche Kaufverträge sind gültig. Wichtig ist vor allem, dass du das, was du hier geschrieben hast auch beweisen kannst.

Ganz ab davon würde ich dir aber eher raten dich mit den vorherigen Besitzern an einen Tisch zus etzen und darüber zu sprechen! Vielleicht findet ihr ja auch Lösung, die für alle gangbar ist.

Hierfür gleich mit dem Rechtsanwalt mit der Tür ins Haus zu rennen halte ich für übertrieben!

Ansonsten herrscht im Zivilprozess die Regelung des Freibeweises. JEder der etwas behauptet muss es auch beweisen. Wenn sie also nicht beweisen können, dass du ihnen den Kaufbetrag gezahlt hast und die Katze jedoch nur vorübergehend haben solltest (miete etc), dann sollte es keine Probleme geben.

So weit sollte es aber nicht kommen! - Viel Erfolg!

es gibt einen mündlichen kaufvertrag. das reicht doch. gut wäre es einen ausdruck der anzeige zu haben

Bevor ich etwas verkaufe, überlege ich das gut und es bestehen auch keine Gründe, die Katzen zurück zu geben.

Ich würde die Tiere nicht zurückgeben und es besteht auch gesetzlich kein Grund dafür. und das die Frau jetzt traurig ist, das ist auch nicht dein Problem, denn wenn sie weg sind, bist du bestimmt traurig,

Wenn jemand bei mir im Tierheim seine Katze(n) abgegeben hat, habe ich sie niemals zurückgegeben. Es kommt immer mal wieder vor, daß es Leuten später einfällt, aber meistens landen die Katzen dann irgendwo anders. Vielleicht haben die Leute ein höheres Angebot bekommen????

Wenn das Kind allergisch auf die beiden reagiert, wird sich das innerhalb von 24 Stunden nicht geändert haben. Wenn Du absolut sicher bist, daß Du die Katzen behalten möchtest, mit allen daraus resultierenden Konsequenzen für das ganze Leben der beiden, würde ich in einem freundlichen Gespräch den Leuten meinen Standpunkt klar machen und eine Rückgabe ablehnen. Bitte lade die Leute nicht zu Dir nach Hause ein, sonst hast Du sie evtl. immer wieder auf der Matte stehen.

Rein rechtlich gehören die Katzen Dir. Tiere werden als Sache behandelt (nicht im teirschutzrechtlichen-aber im Vertragssinn). Wenn Du Deine Stereoanlage oder Deinen Eßtisch verkaufst, kannst Du auch nicht am anderen Tag kommen und ihn zurückfordern.

Ob die Katzen bei Tasso angemeldet sind oder nicht spielt für die Besitzverhältnisse gar keine Rolle. Bei Tasso werden die Adressen gespeichert, um verschwundene und entlaufene Tiere wieder zurückzubringen, nicht um Eigentümerrechte geltend zu machen.

Das ist doch total schräg, die Frau hat einen Moralischen und das Baby ist wie durch ein Wunder nicht mehr allergisch? Die spinnen doch, gibst du die Katzen zurück dauert es nicht lange bis sie die wieder ab geben. Würde bei mir nicht in die Tüte kommen. Verkauft ist Verkauft da können die gar nichts machen.

Geh zum Tierarzt lasse die Katzen chipen und trage dich in das Tier Register ein. Dann kann keiner mehr was.

Alles Gute 👍👍👍🐈🐈🐈