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Kann ein Vater sich vor Kindesunterhalt drücken, bzw. weniger bezahlen?

gefragt von joli22 am 05.04.2009 um 18:54 Uhr

weil er sein Einkommen verringern lässt? z.B. durch niedrigere Gehaltsstufe? Wo kann ich mir Rat holen, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann?Gibt es eine Beratungsstelle?


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Hasii
beantwortet von Hasii am 5. April 2009 18:56
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Drücken kannst du dich auf keinen Fall, du musst zahlen, bis dein Kind 18 ist.


Twistergirly
beantwortet von Twistergirly am 5. April 2009 18:56
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Jugendamt einschalten!

Kommentar von joli22 am 5. April 2009 19:00

Jugendamt ist eingeschaltet.Er gibt aber falsche Angaben, indem er sich eine Lohngruppe tiefer setzen lässt und dadurch sein Einkommen geringer ist.Ich weiss aber was er vor zwei Jahren verdient hat und das er jetzt auch noch zusätzlich Samstags arbeitet, also noch mehr Geld verdient.Aber was kann man da tun???


konny27
beantwortet von konny27 am 5. April 2009 18:56
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Du bekommst doch bestimmt Gerichtskostenbeihilfe


badboybike
beantwortet von badboybike am 5. April 2009 18:58
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Erwartest du ernsthaft Antwort darauf? Denk mal an die Kinder, und nicht an dich! Die können nichts dafür, dass sie so einen schlechten Vater haben. Pfui! Ich hoffe das gericht zieht dir das letzte Hemd aus!!

Kommentar von joli22 am 5. April 2009 19:02

Hä?? wieso ich?

Kommentar von 0d55a64bf592a264db94b6939326d18bsmallbadboybike am 5. April 2009 19:32

Ich haab da so ein Ziehen in der Blase, weißt du? Ich spüre es im Urin....

Kommentar von 5de153cdd66635c6b1caf4f1f9fa2ddcsmallronaldinho15 am 28. Juli 2009 23:32

Ich spüre es auch^^ haha aber nur weil ich auch soeinen Vater habe, der sich drückt...haha Villeicht ist es ja meiner^^ Gute einstellung Badboybike=) mein KOmpliment


Volker13
beantwortet von Volker13 am 5. April 2009 18:59
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Nein er kann sich nicht drücken und schon gar nicht durch Eingruppierung in eine niedrigere Gehaltsstufe.

Beratungshilfe kannst Du je nach Bundesland beim zuständigen Amtsgericht beantragen oder eine öffentliche Beratungsstelle in Anspruch nehmen.

Kommentar von joli22 am 5. April 2009 19:03

Danke, meinst Du eine öffentliche Rechtsauskunft? Oder gibt es beim Jugendamt eine Beratungsstelle?


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 5. April 2009 19:02
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Wer das macht sollte sich dafür

schämen.

Das ist so was von niederträchtig, wenn man für sein Kind keinen Unterhalt bezahlen will.

Kein Chef sollte so etwas mitmachen, ich würde ihn über die Beweggründe informieren. Wenn ich den Eindruck hätte, dass sich der Vater aus der Verwantwortung ziehen möchte.

Kommentar von joli22 am 5. April 2009 19:05

ja vielen Dank!Das ist auch eine gute Idee-das werde ich tun!


anonym
beantwortet von yellowcrisp am 5. April 2009 19:07
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hey, das ganze ist gesetzlich geregelt. Ausschlaggebend ist die Düsseldorfer Tabelle. wegen der Höhe der Unterhaltszahlungen. schöne Grüße

http://www.welt.de/politik/article2973021/Unterhaltszahlungen-fuer-aeltere-Kinde...


anonym
beantwortet von yellowcrisp am 5. April 2009 19:08
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ronaldinho15
beantwortet von ronaldinho15 am 5. April 2009 20:47
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ja mein vater zahlt auch nicht für mich...wenn juckts? niemand!


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