Habe im Bekanntenkreis am Samstag Abend über das Thema Erben und Vererben diskutiert. Dabei kam die Frage auf, ob auch ein ungeborenes Kind (bereits gezeugt) schon Erbe werden kann. Also ob die gesetzliche Erbfolge hier schon gilt? Weiß das jemand?

Kann ich einem ungeborenen Kind etwas vererben?
Wird ein Kind erst nach dem Erbfall geborenen, wird es so behandelt, als sei es schon im Zeitpunkt des Erbfalles auf der Welt. Das ungeborene Kind kann also gesetzlicher Erbe werden. Es muss aber schon vor dem Erbfall gezeugt und nach dem Erbfall lebend geboren worden sein. Ein im Erbfall noch nicht gezeugtes Kind kann nur testamentarisch zum Erben eingesetzt werden.

Wie die vorangegangenen Antworten zeigen, kann auch ei Ungeborenes Kind Erbe werden. offensichtlich somit auch mit einem Riesen- Schuldenberg auf die Welt kommen, ohne die Cance, das Erbe auszuschlagen. In diesen Fall macht sich´s der Erblasser recht leicht, gelle?
@SandraBerlin:
Fairerweise hättest Du hier auch die Quelle angeben sollen:
http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/fzr/wochenthemen/?thema=wochenthema200613.html
sorry! Wusste nicht das das in allen Fällen soooo.. wichtig ist! Werd in Zukunft dran denken!