Hallo,
kann ein unberechtiger Dritter mit HIlfe eines abhanden gekommenen Grundbuchauszuges (ich weiß leider nicht ob beglaubigt oder nicht) irgendwelchen Schaden zum Nachteil der eingetragenen Eigentümer anrichten? Im Grundbuch ist eine Grundschuld eingetragen, die noch zur Sicherung eines laufenden Kredits dient.
Vielen Dank für Eure Antworten!
Ein Grundbuchauszug enthält lediglich Informationen und berechtigt zu gar nichts.
Wenn die Informationen Schaden anrichten können, wenn sie verbreitet werden, kann er damit vielleicht was anfangen. Aber daß eine Hypothek auf dem Grundstück eingetragen ist, ist so was von normal. Was sollte mit dieser Information einer anrichten können?
hallo, er hat damit überhaupt keinen nutzen. Er kennt dann eben alle Daten heraus, aber er könnte darin nichts ändern lassen, muss ja alles notariell beurkundet werden. Also keinen Kopf darüber zerbrechen...
hallo, er hat damit überhaupt keinen nutzen. Er kennt dann eben alle Daten heraus, aber er könnte darin nichts ändern lassen, muss ja alles notariell beurkundet werden. Also keinen Kopf darüber zerbrechen...
Der Grundbuchauszug an sich ist keine Gefahr. Wer aber genügend kriminelle Energie hat, kann mit den darin enthaltenen Daten schon etwas anstellen. Aber wenn Du damit meinst, er könne mit dem Haus etwas anstellen, wie z.B. wenn jemand einen Fahrzeugbrief in der Hand hat, dann nein.
Es geht eigentlich hauptsächlich darum, ob die Person mit dem Grundbuchauszug alleine irgendwelche weiteren Kredite aufnehmen kann, bzw. irgendwelche Änderungen im Grundbuch vornehmen lassen kann. Meines Wissens nach nimmt aber im ersten Fall die Bank dann selbst noch Einsicht in das Grundbuch und der zweite Fall ist nur mit notarieller Beglaubigung möglich. Richtig?
Nein, kann er nicht. Einen Grundbucheintrag kann nur der genehmigen oder vornehmen lassen, dem das Haus auch gehört. Die Grundschuld bestellen muß man bei einem Notar, das ist richtig. Also alles kein Problem. Wenn jemand allerdings einen Grundschuldbrief in die Hand bekommt, sieht es anders aus.
Mir würde sich erstmal die Frage stellen: Wie kommt ein Dritter an solch ein Dokument???? Beglaubigung hin oder her, das kann nicht sein das ein Fremder Mensch ansowas dran kommt.
Ich habe zwar auch den Grundbucheintrag von meiner Schwiegermutter hier, damit kann ich aber nix anstellen. Das einzige was ist, mein Mann und ich sind dort MIT eingetragen. Auf eine bestimmte Summe. Ich könnte höchstens unsere Summe als Dahrlen nehmen, aber nur zusammen mit meinem Mann oder dies wieder löschen lassen. Mehr nicht. Andersrum siehts aber so aus, das meine Schwiegermutter nicht nur die Unterschrift meines Mannes braucht, sondern auch meine, um das Haus zuverkaufen.

Nun, er könnte zumindest mit diesen Informationen "hausieren" gehen! Ansonsten dürfte ihm das aber nicht viel nützen können!