Kann ein unberechtiger mit Grundbuchauszug Schaden anrichten?

gefragt von HerrMeier am 13.08.2008 um 10:38 Uhr

Hallo,

kann ein unberechtiger Dritter mit HIlfe eines abhanden gekommenen Grundbuchauszuges (ich weiß leider nicht ob beglaubigt oder nicht) irgendwelchen Schaden zum Nachteil der eingetragenen Eigentümer anrichten? Im Grundbuch ist eine Grundschuld eingetragen, die noch zur Sicherung eines laufenden Kredits dient.

Vielen Dank für Eure Antworten!

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:


anonym
beantwortet von anjanni am 13. August 2008 10:49
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ein Grundbuchauszug enthält lediglich Informationen und berechtigt zu gar nichts.

Wenn die Informationen Schaden anrichten können, wenn sie verbreitet werden, kann er damit vielleicht was anfangen. Aber daß eine Hypothek auf dem Grundstück eingetragen ist, ist so was von normal. Was sollte mit dieser Information einer anrichten können?


novelle
beantwortet von novelle am 13. August 2008 10:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hallo, er hat damit überhaupt keinen nutzen. Er kennt dann eben alle Daten heraus, aber er könnte darin nichts ändern lassen, muss ja alles notariell beurkundet werden. Also keinen Kopf darüber zerbrechen...


novelle
beantwortet von novelle am 13. August 2008 10:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hallo, er hat damit überhaupt keinen nutzen. Er kennt dann eben alle Daten heraus, aber er könnte darin nichts ändern lassen, muss ja alles notariell beurkundet werden. Also keinen Kopf darüber zerbrechen...


baufibemu
beantwortet von baufibemu am 13. August 2008 10:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Grundbuchauszug an sich ist keine Gefahr. Wer aber genügend kriminelle Energie hat, kann mit den darin enthaltenen Daten schon etwas anstellen. Aber wenn Du damit meinst, er könne mit dem Haus etwas anstellen, wie z.B. wenn jemand einen Fahrzeugbrief in der Hand hat, dann nein.

Kommentar von HerrMeier am 13. August 2008 11:02

Es geht eigentlich hauptsächlich darum, ob die Person mit dem Grundbuchauszug alleine irgendwelche weiteren Kredite aufnehmen kann, bzw. irgendwelche Änderungen im Grundbuch vornehmen lassen kann. Meines Wissens nach nimmt aber im ersten Fall die Bank dann selbst noch Einsicht in das Grundbuch und der zweite Fall ist nur mit notarieller Beglaubigung möglich. Richtig?

Kommentar von Simple_avatar6smallbaufibemu am 13. August 2008 20:33

Nein, kann er nicht. Einen Grundbucheintrag kann nur der genehmigen oder vornehmen lassen, dem das Haus auch gehört. Die Grundschuld bestellen muß man bei einem Notar, das ist richtig. Also alles kein Problem. Wenn jemand allerdings einen Grundschuldbrief in die Hand bekommt, sieht es anders aus.


Tweet82
beantwortet von Tweet82 am 13. August 2008 10:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mir würde sich erstmal die Frage stellen: Wie kommt ein Dritter an solch ein Dokument???? Beglaubigung hin oder her, das kann nicht sein das ein Fremder Mensch ansowas dran kommt.

Ich habe zwar auch den Grundbucheintrag von meiner Schwiegermutter hier, damit kann ich aber nix anstellen. Das einzige was ist, mein Mann und ich sind dort MIT eingetragen. Auf eine bestimmte Summe. Ich könnte höchstens unsere Summe als Dahrlen nehmen, aber nur zusammen mit meinem Mann oder dies wieder löschen lassen. Mehr nicht. Andersrum siehts aber so aus, das meine Schwiegermutter nicht nur die Unterschrift meines Mannes braucht, sondern auch meine, um das Haus zuverkaufen.


anonym
beantwortet von Firasco am 13. August 2008 10:46
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hat damit keinen nutzen denk ich...


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 13. August 2008 10:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nun, er könnte zumindest mit diesen Informationen "hausieren" gehen! Ansonsten dürfte ihm das aber nicht viel nützen können!


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:



Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.