gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ
81 

kann ein umgangsberechtigter Elternteil ohne Zustimmung des Aufenthaltsbestimmungsrecht h.Elternteil verreisen

gefragt von enkel3 am 11.06.2007 um 13:16 Uhr

Darf ohne Zustimmung des anderen Elternteils der nur Umgangsberechtigte mit dem Kind, 5Jahre alt, verreisen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (15384)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 11. Juni 2007 13:32
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da der eine Elternteil ja nur das Bestimmungsrecht über den "ständigen" Aufenthalt des Kindes hat, müsste das während des offiziell abgesprochenen "Umgangs" möglich sein.

Sollte bei dem Erstgenannten die Befürchtung bestehen, dass ihm das Kind auf diesem Wege entzogen werden könnte, etwa durch dauerhaftes Verbringen in ein anderes Land, so kann er (oder sie) das gemeinsame "Verreisen" durch einen ausdrücklichen Gerichtsbeschluss untersagen lassen.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 11. Juni 2007 15:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nicht einfach so "verschwinden". Innerhalb der regulären Besuchszeit kein Problem, aber längere (Auslands-) Aufenthalte ohne vorherige Absprache können schwerwiegende Folgen haben, bis hin zum Einschränken oder sogar Entzugs des Umgangsrecht.

Und "demosthenes" hat Recht, vor allem wenn die Gefahr des Kindesentzuges besteht, gibt es Möglichkeiten der Einschränkung.

Wo liegt denn das eigentliche Problem, kannst du mit dem Ex-Partner nicht darüber reden?

Ich meine stell' dir die Situation doch mal umgekehrt vor, dein Kind ist plötzlich "du-weisst-nicht-wo"...?

Kommentar von enkel3 am 12. Juni 2007 11:59

da liegt mein Problem. Das Kind hat erzählt, der Vater will in den Ferien mit ihm zu seiner Mutter fahren. Ich weiß aber vom Vater, das dessen Mutter im Juli nach lybien auswandern will, ihr jetziger Mann wohnt dort.


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.