Darf ohne Zustimmung des anderen Elternteils der nur Umgangsberechtigte mit dem Kind, 5Jahre alt, verreisen?

Da der eine Elternteil ja nur das Bestimmungsrecht über den "ständigen" Aufenthalt des Kindes hat, müsste das während des offiziell abgesprochenen "Umgangs" möglich sein.
Sollte bei dem Erstgenannten die Befürchtung bestehen, dass ihm das Kind auf diesem Wege entzogen werden könnte, etwa durch dauerhaftes Verbringen in ein anderes Land, so kann er (oder sie) das gemeinsame "Verreisen" durch einen ausdrücklichen Gerichtsbeschluss untersagen lassen.

Nicht einfach so "verschwinden". Innerhalb der regulären Besuchszeit kein Problem, aber längere (Auslands-) Aufenthalte ohne vorherige Absprache können schwerwiegende Folgen haben, bis hin zum Einschränken oder sogar Entzugs des Umgangsrecht.
Und "demosthenes" hat Recht, vor allem wenn die Gefahr des Kindesentzuges besteht, gibt es Möglichkeiten der Einschränkung.
Wo liegt denn das eigentliche Problem, kannst du mit dem Ex-Partner nicht darüber reden?
Ich meine stell' dir die Situation doch mal umgekehrt vor, dein Kind ist plötzlich "du-weisst-nicht-wo"...?
da liegt mein Problem. Das Kind hat erzählt, der Vater will in den Ferien mit ihm zu seiner Mutter fahren. Ich weiß aber vom Vater, das dessen Mutter im Juli nach lybien auswandern will, ihr jetziger Mann wohnt dort.