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Kann ein Taxifahrer ablehnen eine Fahrt anzunehmen?

gefragt von freebeuter8 am 24.04.2008 um 14:29 Uhr

weil evtl. die Strecke zu kurz ist?

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Taxi x 206 Taxifahrer x 20

anonym
beantwortet von smudoo am 24. April 2008 14:30
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Fahrten dürfen nicht abgelehnt werden, denn für Taxifahrer gibt es eine Beförderungspflicht. Nur triftige Gründe - Kunde ist betrunken, Gepäck passt nicht komplett ins Auto - berechtigen den Fahrer, eine Fuhre abzulehnen.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 24. April 2008 14:36

So war es schon, als ich vor über 15 Jahren Taxi gefahren bin... Das sollte jeder mal gemacht haben ;oo)))


tradaix
beantwortet von tradaix am 24. April 2008 14:40
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Der Taxifahrer ist laut § 13 BO Kraft grundsätzlich dazu verpflichtet, die Beförderung von Personen durchzuführen.

Der Taxifahrer kann die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellt. Dies gilt auch für die Weiterbeförderung von Fahrgästen nach bereits angetretender Fahrt (z.B. ein zunächst friedlicher, betrunkener Fahrgast fängt während der Fahrt an zu randalieren). (...)

Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebietes dürfen abgelehnt werden (Das kommt wahrscheinlich sehr selten vor, denn jeder Fahrer freut sich über eine große Tour).

http://www.taxikirves.com/pageID_1206466.html

Kommentar von 04fd57a1ebd491be88a2843240f4f914smallFrohnatur am 24. April 2008 15:24

DH!


anonym
beantwortet von Hooliance am 24. April 2008 14:30
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NEin. Dürfen nicht. Aber wenn einer stur ist, kannst du nichts tun. Klage lohnt dann ja wohl nicht. Laut Gesetz könntest du sogar verlangen nur auf die andere Strassenseite gebracht zu werden und er müsste es tun.

Kommentar von 8bc23f2f3a13591ba82bd0f1dd900664smallBandido am 24. April 2008 14:32

Stimmt nicht. Siehe smudoo.

Kommentar von Hooliance am 24. April 2008 14:35

Steht so im Gesetz =) Lest auf Taxihomepages nach? läuft doch nun wirklich oft genug im TV solch eFragen. Es gibt keine Streckenbegrenzung..abgesehen von nur einigen Metern zB

Kommentar von 8bc23f2f3a13591ba82bd0f1dd900664smallBandido am 24. April 2008 14:47

Wenn man nur die Streckenbegrenzung meint, okay. Aber nur dann.

Kommentar von Simple_avatar1smallwolli3454 am 24. April 2008 16:42

@ Hooliance, wenn auch nicht sofort und für den eigenen Fall, eine schriftliche Beschwerde hilft. Wenn ein Fahrer/Unternehmer öfter derart auffällt läuft er Gefahr - nach Abmahnung/en - seine Lizenz zu verlieren.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 24. April 2008 14:46
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Nein darf er nicht!


Geisterfahrer
beantwortet von Geisterfahrer am 24. April 2008 14:30
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klar!


Raccoon
beantwortet von Raccoon am 24. April 2008 14:37
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Nein, Kurzstrecken darf er nicht ablehnen. Er darf nur in bestimmten Fällen ablehnen, wenn der Fahrgast zu betrunken oder zu verschmutzt ist.


butz1510
beantwortet von butz1510 am 24. April 2008 14:33
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Kann man zwar nachvollziehen (2 Minuten Fahrt und danach wieder am Taxistand ganz hinten anstellen), frech ist es aber trotzdem. Man hat ja vermutlich einen Grund, mit dem Taxi zu fahren...


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