Wenn ich mir während des Studiums einen Laptop kaufe, den ich fürs Studium auch benötige, kann ich den dann von der Steuer absetzen, wenn ich einmal arbeite?
Wenn es sich um eine Erststudium handelt sind die Ausgaben zur Zeit nur über einen "nicht vortragsfähigen" Sonderausgabenabzug (max. 4000€) steuerlich abzugsfähig (§10 (1) Nr.7 EStG). Trotzdem kann es sich lohnen sich zur Einkommensteuer veranlagen zu lassen und die Aufwendungen für ein Studium als vorweggenommene Werbungskosten zu erklären. Der ablehnene Steuerbescheid vom Finanzamt kann dann mit dem Einspruch angefochten werden. Gleichzeitig sollte ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens gestellt werden. Vor dem Bundesfinanzhof sind mehrere Verfahren anhänig, welche sich mit der Frage beschäftigen, ob ein Erststudium nur begrenzt berücksichtigt werden darf, während andere Bildungsmaßnahmen durch den Werbungskostenabzg besser gestellt werden (Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof VI R 14/07, VI R 31/07, VIR 79/06, VI R 49/07) Sicherlich kann man im Internet einen passenden Mustereinspruch finden, ansonsten würde ich einen Besuch beim Steuerberater empfehlen. LG

Nein! Einen Laptop kann man (zu einem Anteil) ab dem Jahr abschreiben, in dem er gekauft wurde! Aber Du kannst nich ein Laptop, welches Du 2009 kaufst dann z.B. ab 2012 absetzen! Das geht nicht!
Super-Antwort!
DH!!