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Kann ein Staat ohne Staatsvertrag existieren?

gefragt von TomorruTomorru am 27.03.2007 um 22:17 Uhr

Soweit ich mich erinnere wurde bei der Wiedervereinigung Deutschlands nur ein Wiedervereinigungsvertrag geschlossen, aber kein neuer Staatsvertrag. Der alte war nur bis in aussichtgestellten Wiedervereinigung gültig. Somit wäre trotz Wiedervereinigungsvertrag ein neuer fällig gewesen, welcher aber wohl nicht geschlossen wurde. Existiert somit die Bundesrepublik Deutschland überhaupt?

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Deutschland x 3.755 Vertrag x 1.865 Staat x 553 BRD x 121 republik x 18 Wiedervereinigung x 17 fällig x 2 Staatsvertrag x 2

jheart
beantwortet von jheart am 27. März 2007 23:11
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Ein Staatsvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten oder auch Bundesländern und hat nichts mit der Gründung eines Staates zu tun.

Ein Staat kann auch einfach da sein. So z.B. Großbritannien, das bis vor kurzen weder Verfassung noch Grundgesetz hatte. Großbritannien entstand einfach augrund der Macht des Faktischen.

Deutschland entstand als einheitlicher Staat zunächst 1873 als Deutsches Kaiserreich. Grundlage waren Verträge aller Einzelstaaten, die das Deutsche Reich bildeten (durch Bismarck verhandelt). Zudem erließ der Kaiser auch eine Reichsverfassung. Durch die Revolution von 1918 und der Abdankung des Kaisers endete dieses Staatswesen. Eine Nationalversammlung entwarf und verabschiedete eine neue Verfassung (Weimarer Verfassung. Das Deutsche Reich in Form einer Demokratie war geboren. Dieses Reich bestand auch im dritten Reich formaljuristisch fort. Es endete 1945 mit dem totalen Zusammenbruch und der Übernahme der Staatsgewalt durch die Besatzungsmächte.

Der parlamentarische Rat verabschiedete am 23. Mai 1949 das Grundgesetz. Die Bundesrepublik Deutschland war geboren. Allerdings war beabsichtigt, dass das ganze deutsche Volk sich in freier Abstimmung eine Verfassung geben solle und dadurch nach einem Friedensvertrag ein neuer deutscher Staat entstehen solle.

Es ist anders gekommen, aber niemand wird die rechtlich abgesicherte Existenz Deutschlands als parlamentarischer Demokratie mit dem Grundgesetz als Verfassungsgrundlage in Frage stellen.


Westi
beantwortet von Westi am 28. März 2007 00:51
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Was jheart schreibt ist nicht ganz richtig. Staatsverträge gibt es auch z.B. mit den öffentlich-rechtlichen Sendern. U.U. kann man auch die Konkordate als eine Art Staatsvertrag verstehen. Ein Staatsvertrag ist immer dann der Fall, wenn ein Staat, z.B. die BRD oder ein Bundesland einen Vertrag unterzeichnet. LG

Kommentar von Simple_avatar1smallmarxx am 28. März 2007 09:27

BRD sagt man nicht!

Kommentar von 11f4a9480d8eaf954d2dd5b5977f6865smallWesti am 28. März 2007 18:38

Ich habs ja auch geschrieben!



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