Der Mann meiner Freundin ist selbstständig und denkt daher er kann nicht in Elternzeit gehen, weil er ja kein elterngeld kriegen würde. Stimmt das? Das wäre ja ungerecht!

Maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes ist das durchschnittliche Einkommen des Antragstellers aus Erwerbsarbeit in den zwölf Kalendermonaten vor dem Kalendermonat der Geburt. Grundlage bildet das Einkommen ohne Zuschläge, Bonuszahlungen, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld etc. Für Selbstständige kann auch ein größerer Zeitraum maßgeblich sein. Für Selbständige, welche in ihrem letzten Fiskaljahr tätig waren, gelten eben diese zwölf Monate entsprechend dem Steuerbescheid (BEEG §2, Abs. 9
http://de.wikipedia.org/wiki/Elterngeld#Gesetzliche_Regelungen