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Kann ein selbst geschriebener Zettel, auf dem die Ankunftszeit steht, die Parkscheibe ersetzen?

gefragt von spikelee am 03.06.2008 um 12:43 Uhr

Letzte Woche habe ich mein Auto auf einem regulären Parkplatz abgestellt. Da ich jedoch keine Parkscheibe dabei hatte und kein anderer Platz mehr frei war, habe ich kurzer Hand einen Zettel genommen, auf dem ich meine Ankunftszeit - die ich natürlich dann auch eingehalten habe - vermerkt habe. Trotzdem habe ich einen Strafzettel von der Polizei bekommen. In meiner Bekanntschaft gehen die Meinungen, was die "Rechtmäßigkeit" dieses Strafzettels angeht, natürlich mal wieder weit auseinander. Hat jemand von euch so etwas schon mal gemacht und vielleicht keinen Strafzettel bekommen? Wie ist eure eigene Meinung bzw. die Rechtslage zu diesem Thema?


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Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 3. Juni 2008 12:48
2x
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Wenn eine Parkscheibe gefordert ist, musst Du auch eine Parkscheibe im Auto hinterlegen - und sie richtig einstellen (gem. STVO).

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man das mit dem Hinlegen eines Zettels mit der geschätzten Rückkunftszeit aushebeln kann. Rechtssicherheit gibt Dir hier aber entweder ein Anwalt oder ein entsprechendes Rechtsforum (z. B. www.frag-einen-anwalt.de).


manu1979
beantwortet von manu1979 am 3. Juni 2008 12:47
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Also ich habe in der Fahrschule mal gelernt, dass es ok ist, wenn man keine Parkscheibe zur Hand hat. Einfach einen Zettel reinlegen mit der Ankunftszeit.


tradaix
beantwortet von tradaix am 3. Juni 2008 13:05
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Nein. Ausschlaggebend ist

§ 13 Abs. 2 StVO - Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit

Wird im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290 und 292) oder beim Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzschild die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 291) vorgeschrieben, so ist das Halten nur erlaubt,

  1. für die Zeit, die auf dem Zusatzschild angegeben ist, und

  2. wenn das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und wenn der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.

Wo in dem eingeschränkten Haltverbot für eine Zone Parkuhren oder Parkscheinautomaten aufgestellt sind, gelten deren Anordnungen. Im übrigen bleiben die Halt- und Parkverbote des § 12 unberührt.


Birte312
beantwortet von Birte312 am 3. Juni 2008 12:49
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Ich würde sagen, der Zettel ist nicht rechtswirksam. Bin auch noch nie auf die Idee gekommen (auch wenn ich sie echt mal vergessen habe), anstatt der Parkscheibe einen Zettel zu schreiben. Man hat seine Parkscheibe halt nicht reingelegt und muss mit den Konsequenzen leben. Hab deshalb auch schon einmal ein Ticket bekommen. Klar ist das ärgerlich, aber auf jeden Fall eine Lehre. Ich hab jetzt immer eine Parkscheibe dabei! :-)


anonym
beantwortet von meli22 am 4. August 2008 21:14
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Also, habe gerade ein Knöllchen über 5 Euro für die Aktion Zettel statt SCheibe hinlegen bezahlt. Es gilt also nicht.



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