Mein Frau hat sich vor 10 Jahren ein Haus gekauft (noch nicht abbezahlt) und hat es mir vor 3 Jahren zu 100% (mit Einverständnis der Bank) überschrieben (ich zahle jetzt auch die Raten an die Bank weiter). Kann ein Privater Gläubiger bei dem meine Frau noch alte Schulden hat, die Überschreibung rückgängig machen lassen. Wenn ja wie können wir uns am besten dagegen wären, oder kann er das nicht, oder gibt es dafür auch Verjährungsfristen...? (Das Haus ist noch mit ca 50% des Kaufwertes bei der Bank belastet).
Wenn sie dir das Haus nur überschrieben hat, damit sie es behalten kann, und so den Gläubiger austrickst ist das nicht nur ein Schweinerei, sondern er kann es euch, wenn er das nachweisen kann nicht nur weg nehmen. So etwas nennt man Insolvenzverschleppung und wird unter Umständen sogar mit Gefängnis bestraf. Wendet euch sofort an einen Insolvenzfachanwalt.

Findest Du es gut und fair Dich auf Kosten anderer zu bereichern.
Das scheint in Deutschland aber mittlerweile zum Alltag zu gehören. Schade eigentlich.
Taraa am 30. Januar 2008 11:48 Die Antwort ist wenig hilfreich!!! Schade eigentlich:-((

Theoretisch haben die Gläubiger bei solchen Transaktionen ein Widerspruchsrecht, das normalerweise nicht ausgeübt wird, solange die Kasse stimmt oder sie ihre Rechte nicht bedroht sehen. Das ist ein klarer Fall für einen Verwaltungsfachanwalt. Der kann Sie sicherlich kompetenter beraten als ich.

Hallo nicht so ungeduldig. Nicht alle Leute sitzen Vormittags vor dem Rechner um Fragen zu beantworten.
Wenn der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel hat und pfänden lassen will, nichts zu pfänden da ist kann er erstmal die eidesstattliche Versicherung erzwingen. Im Vermögensverzeichnis der EV sind Vermögensübertragungen dieser Art anzugeben.
Wenn der GL der Meinung ist, dass diese Übertragung nur gemacht wurde um das Vermögen vor Pfändung zu schützen kann er vor Gericht beantragen die Übertragung insoweit rückgängig zu machen, dass er seine Forderung als Sicherungshypothek in´s Grundbuch kriegt und dann daraus die Zwangsversteigerung zu betreiben
Was danach passiert liegt in Eurer Hand.
Reicht das, wenn nicht brauchst Du einen Anwalt.

Als erstes käme es auf den Güterstand an !
Und zum zweiten ist das hier hinsichtlich Betrugsabsicht bedenklich !
Richtig, wenn das nachgewiesen werden kann, wird die Schenkung u. U. rückgängig gemacht - zu Gunsten des Gläubigers, und dann auch zu Recht... DH.
Es dreht sich hier nur um eine theoretische Forderung die um 90% kleiner ist als das Haus an Wert hat, und es sind auch absolut keine Forderungen gestellt bis jetzt. Es steht keine böse absicht dahinter irgend jemanden auszutricksen, es interessiert mich einfach nur was ein Gläubiger machen kann.