Kann ein Nutzungsrecht für ein Grab vorab gekündigt werden?

3 Antworten

Wenn das Grab z.B. für 50 Jahre gekauft wurde, dann ist die Ruhezeit für einen Sarg evtl. 25 Jahre (je nach Friedhof)....dann kann nach 25 Jahren vorzeitig eingeebnet werden.

Die Ruhezeit von Verstorbenen muss eingehalten werden.

Nach dieser Zeit kann man umbetten....das beantragst du auch bei dem Friedhof wo der Verstorbene liegt.

Eine Umbettung vor dieser Zeit ist meist nicht möglich, denn dies wäre eine Störung der Totenruhe.

Wende dich doch einfach an den Friedhof um den es geht, der wird dir am besten Auskunft geben können.

Interessante Frage. Das Grab in das der Tote gebettet wurde ist ja nur für bestimmte Zeit gepachtet; das setzt wohl einen irgendgearteten Vertrag mit der Friedhofsverwaltung voraus. Wahrscheinlich kommt man in Erklärungsnöte, aber egal man müsste der Friedhofsverwaltung sagen, dass das eigentlich der Wunsch des/der Verstorbenen sei, dem man nun - wenn auch verspätet entsprechen wollte. Wahrscheinlich wollen die einige Entschädigung. Vermute, dass die Gebeine im Sarg dann noch verbrannt werden müssen/ der Sarg ja ebenfalls, denn die Grabstelle müßte dann ja irgendwann geräumt werden und dann kann der Staub des Irdischen in den Friedwald; übrigens ist das auch mein Wunsch als Staub unter Bäumen im Wald zu liegen; meine Gebeine in einem Sarg sind nicht lebendiger als der Staub zu dem ich zerfiel (aber noch ists nicht so weit - alles zu seiner Zeit).

liebe Grüße angesichts des eher düsteren Themas

Prinz Eugen

nein geht nicht wegen der totenruhe. geht nur wenn ein friedhof aufgelöst wird vom staat aus die haben dann aber sehr große auflagen was eine privat person nicht machen kann

In der Friedhofsordnung ist zu lesen, dass eine vorzeitige Einebnung möglich sei. Nach Ablauf der Nutzungsrechte wird diese Einebnung von der Gemeinde automatisch veranlasst. Was bedeutet nun vorzeitige Einebnung ?