mein Bruder hat mir ein Gartengrundstück geschenkt. Das Finanzamt hat den Wert des Gartengrund stücks als Bauland eingestuft und verlangt deshalb ein erheblicher Betrag an Schenkungssteuer.
Kann ich das GEschenk zurückgeben um damit die Schenkungssteuer nichtig zu machen?
Gegen eine Rückabwicklung dürfte das FA was haben. Da hilft nur ein guter Rat des Notares, welcher beurkundet hat. Es sei denn Dein Bruder war bei der Schenkungsbeurkundung nicht anwesend, vergleichbar zu einem beurkundeten Testament oder Überlassung zu Lebzeiten. Der Bedachte kann dann ablehnen.
Die Schenkungssteuer ist eine Stichtagssteuer. Wenn die Schenkung durchführt (auch angenommen) wurde, ist die Steuer angefallen. Leider.