kreativkeks am 18.04.2009 um 1:17 Uhr
Meine beiden charmanten Nachbarn waren grad unten und haben sich beschwert weil es bei denen im Schlafzimmer(welches sich scheinbar direkt darüber befindet) stinkt, da ich Lasagne koche und Fenster auf habe. Leider ist mir etwas Öl daneben gegangen und ich hatte keine andere Wahl und musste lüften. Jedenfalls habe ich gesagt, dass ich den Backofen angemacht habe.Ich solle nächstes Mal ein anderes Fenster öffnen ..Erstmal finde ich diese laute, asoziale Art mich anzubrüllen(nächstes Mal kotz ich Dir auf die Fensterbank wegen dem Fettgeruch) echt unverschämt und zweitens bin ich deren ständiges Gemoser satt. Ich darf doch wohl noch in meiner Wohnung leben, oder können die mir vorschreiben wann ich kochen oder duschen darf? Ich habe manchmal echt lange zu arbeiten .. Wer kann mir sagen was ich tun soll. Kommt in so einem Fall auch eine Privatrechtschutz in Frage?
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das würde deinen nachbarn gefallen, dir das kochen zu verbieten ;) zum glück haben sie keine rechtliche habe! du kannst kochen, wann immer du möchtest und wenn es morgens um drei ist. wenn die ein problem mit dem geruch haben, sollten die die fenster einfach schließen ;) ich denke, dass es genug gesetze gibt und wir nicht noch ein weiteres brauchen. als nächstes kommt dann pinkeln zwischen 24uhr und 6uhr verboten lach

Wofür die Rechtschutz? Dafür müsste es doch erstmal eine Anzeige ihrerseits geben. Ich kann total nachvollziehen, dass du wütend bist und wahrscheinlich am liebsten demnächst immer Öl verschütten möchtest, um zu lüften, aber das schaukelt sich nur hoch und bringt keinem was, am wenigsten dir. Da sie offensichtlich auch sonst ständig meckern, würde ich versuchen es abprallen zu lassen und nachts einfach nicht mehr die Tür öffnen. Dann würde ich persönlich mal tagsüber hingehen und ihnen sagen, dass du sicher versuchen wirst, Rücksicht zu nehmen, dass du aber eben andere Zeiten als sie hast. Außerdem würde ich mir den Ton verbitten und ihnen auch klar sagen, dass dich das Angeschreie eher dazu bringen würde, Rücksicht demnächst zu vergessen.

Nein. Hau 3 Knollen Knobi rein ! Hast nochnen Hocker frei ? Ich komme dazu... Pasta mitbring ^^
aline1507 am 18. April 2009 01:50 Bin dabei!

Du darfsr Kochen und Duschen wann und so lange Du möchtest.
LaGitana am 18. April 2009 01:26 haare föhnen auch?
majosandra am 18. April 2009 01:34 Das ist zwar Nachts nicht besonders rücksichtsvoll - aber ich denke schon, denn es gehört ja zum Duschen dazu, oder?
Und wenn man solch einen Beruf hat, der es ausschließlich zuläßt, nachts zu duschen - was soll man anderes machen?

Die waren ernsthaft um die Uhrzeit bei dir? Wow. Also ich kann dich beruhigen...die können dir garnicht. Ich habe erst letztens eine ähnliche Diskussion verfolgt. In dieser ging es allerdings nicht ums kochen, sondern ums rauchen. Wie die lieben Menschen nunmal so sind, ergab sich daraus ein Rechtsstreit und die jursitische Instanz stand eindeutig auf Seiten des Rauchers. Wenn ich das mal auf deinen Fall übertrage: Koche so viel zu willst und wann du willst. Punkt.

Ja, wenn du eine RS-Versicherung hast, kannst du diese notfalls in Anspruch nehmen. Diese Art der Nachbarn ist wirklich unverschämt. Wenn du keine andere Möglichkeit hast wg. deiner Arbeitszeit, ist es auch erlaubt, nachts zu kochen. Baden ist genauso erlaubt. Die können dir gar nichts!
Sicher darfst du kochen wann immer du willst.
Aber ein bisschen Verständnis und Rücksichtnahnme auf die Nachbarn ist auch selbstverständlich.
Wie würdest du es empfinden, wenn du am schlafen bist und durch den "Gestank" mitten in der Nacht geweckt werden würdest.
Also, immer freundlich bleiben.
werderbraut am 18. April 2009 01:23 Tja, wenn die Nachbarn man auch freundlich wären. Die brüllen ja auch gleich rum - und da soll man noch nett bleiben? Da würde ich mir sogar sagen: jetzt erst recht! Sollen die doch ihr Fenster zumachen, wenn's sie stört. Lüften beim Kochen muß schließlich sein!
Man kann die Dunstabzugshaube anstellen, oder etwas kochen, das niemanden stört. Zumindest um diese Uhrzeit.
Kenn weder die Nachbarn noch dich.
Aber Rücksicht ist besser als Streit. Nur meine Meinung.
kreativkeks am 18. April 2009 01:29 Vielen Dank für all Eure Antworten!! Irgendwie werde ich gegen den Terror vorgehen...Aber jetzt lass ich mir die Lasagne richtig gut schmecken, grins mir einen, weil die da oben wach sind und ihm jetzt nichts anderes übrig bleibt als die Wodkafahne seiner Frau zu genießen!! Gutes Nächtle an alle!!
In Deiner eigenen Wohnung kannst Du kochen, wann immer Du möchtest, desgleichen Rauchen auf dem Balkon oder am offenen Fenster. Es gibt ein Gerichtsurteil darüber. Duschen ist so ne Sache, da kommt es drauf an, wie hellhörig Deine Wohnung ist. Rede doch einfach mal ernsthaft mit Deinen Nachbarn, so geht es ja wirklich nicht. Im schlimmsten Fall wende Dich an den Mieterschutzbund, die können Dir dann sagen, wie Du weiter vorgehen kannst.
Du darfst kochen bis der Arzt kommt!Deine Nachbarn sollen ihre "NASE" nicht in deine Koch angelegenheiten stecken.
:D