Ein Minderjähriger kann ein Konto nur dann ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter eröffnen, wenn es sich um eine Eröffnung eines Girokontos im rahmen eines Arbeitsvertrages handelt. Es hat nichts mit Post Ident, Schalter oder sonst etwas zu tun.
Die Leute bei der Post sind sich leider oft sehr unsicher. Frage drei verschiedene Leute und du hast drei verschiedene Antworten. Nun zur Sache: Das Problem ist, daß generell die Erziehungsberechtigten das Konto eröffnen und sich natürlich auch identifizieren müssen. M.E. geht es bei Konten für Minderjährige daher nur am Schalter. Am besten, alle gehen mit Ausweispapieren direkt hin. Die Freundschaftswerbung bleibt davon unberührt. Man hat schließlich geworben und ein Konto für 13 jährige gibt es ja auch schon, nur eben mit Zustimmung der Eltern.
er ist 13, ich wollte ein girokonto eröffnen als freundschaftswerbung und der postbeamte meinte, dass er sich nicht sicher sei, ober überhaupt das machen darf - dieses verfahren und so
Wolfi0410 am 27. Oktober 2009 11:42 Frag bei der Bank nach.
Der Postbeamte ist sich nicht sicher weil Du keinen Personalausweis hast und er Dich nicht identifizieren kann.
Die Bank muss sagen ob sie mit Kinderausweis und Geburtsurkunde zufrieden ist. Das müsstest Du dann in beglaubigter Kopie zur Bank schicken.
Wahrscheinlich wollen die dann Postident von Deinen Eltern haben. die müssen nämlich mit unzerschreiben weil Du minderjährig bist.
Am besten ist es Du gehst mit Deinen Eltern zur örtlichen Sparkasse, da gibt es ein kostenloses Jugendkonto was Du auch mit 13 schon haben kannst. Zur Kontoeröffnung müssen Deine eltern immer mit unterschreiben, egal wo.
Wie minderjährig ist er denn?
Kommt darauf an, ob er überhaupt schon geschäftsfähig ist.
Im Grundsatz ja. Es gibt aber natürlich entspr. Einschränkungen der Nutzung des Kontos.