Meine Tochter wohnt für ihr Studium in einer anderen Stadt in einer Wohnung. Um die Miete aufbringen zu können, möchte sie nun ein Zimmer weitervermieten. Kann Sie ohne weiteres eine Wohngemeinschaft gründen oder muss sie dies dem Vermieter mitteilen, weil er darüber entscheiden muss?
Nein, das darf sie nicht, das ist zustimmungspflichtig. Und in dem Fall muss der Vermieter nicht zustimmen.
Einfach nett anfragen und die Gründe schildern, vielleicht ist es ja ein freundlicher Vermieter.

sie muss es ihrem Vermieter mitteilen!
Das ist genehmigungspflichtig, eine Mitteilung nützt gar nichts.
fabienne1997 am 31. August 2008 14:00 wer soll das denn genehmigen ausser der Vermieter??? Also kurz gesagt...sie muss es dem Vermieter mitteilen (das war auch die Frage)..der wird dann schon sagen ob ER es genehmigt oder nicht!

Untervermietungen sind nur mit Genehmigung des Haus-/Wohnungsbesitzer möglich!

Sagen muss sie das auf Alle Fälle,ist ja eine Person mehr im Haus,bei der Müllgebühren,Stromkosten,Wasser und Abwasser anfällt!

In dem von Dir beschriebenen Fall müßte sie den Vermieter um Zustimmung bitten. Eine Verweigerung der Zustimmung müßte dieser begründen, so daß man bei einer ablehnenden Entscheidung klagen könnte.