Wie ist das genau???

Für die Vermittlung oder den Nachweis einer Sozialwohnung darf der Makler keine Provision fordern (AG Euskirchen 4 C 361/91, WM 92, 142). http://www.relaw.de/Mietrecht/Urteile/Makler/makler.html
seit wann vermitteln denn makler sozialwohnungen?
kann ich mir nicht vorstellen und schon gar nicht gegen provision.
provision ist eine gebühr an den makler für seine arbeit eine wohnung zu besorgen oder zu vermitteln.
Indy72 am 5. April 2008 20:27 Habe ich auch noch nicht davon gehört.
die kommunen haben selber nicht genug sozialwohnungen, die sind kaum frei und sofort wieder weg. die antragsliste ist ellenlang.
Interessant.