Wenn ich in einem Forum wie gutefrage.net eine andere website verlinke, weil dort die Fragestellung gut erklärt wird. Kann das dann bereits eine Urheberrechtsverletzung sein? Normal müsste sich der Seitenbetreiber ja freuen über so einen Link, weil er damit vielleicht einen Leser gewinnt, oder?
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Nein es bleibt ja sein Eigentum. Verlinkung ist also problemlos möglich. Anders ist es wenn Du Informationen einer Seite weitergibst und KEINE Quelle angibst. Das ist dann Urheberrechtsverletzung.

Nein, eine reine Verlinkung ist keine Urheberrechtsverletzung.
Wenn der Link ein neues Fenster startet nicht. Erscheint der Link in einem Frame auf deiner Seite und es sieht so aus, als ob dieser Inhalt von dir sei, dann würde ich sagen ist das Täuschung.
Wenn man erkennen kann, dass die verlinkte Seite nicht von dir ist dürfte es keine Probleme geben.

Es gibt seiten die wollen das nicht... dann ist es schon so das diese gleich eine 404 fehler seite anzeigen... ansonsten waere es schon komisch wenn eine seite keine besucher haben möchte... es sei denn du verlinkst seiten mit riesiegen seitenwert index wie SAP die haben viele backlinks von daher wollen die ja nicht verlinkt werden mit kleineren seiten...da könnte es probleme geben... aber bei GF sollte es kein problem sein weil dies ja ein prtal, ratgeber plattform ist....

Dies solltest Du auf Deiner Webseite einfügen: Sollten wir auf diesen Seiten Verknüpfungen zu anderen Seiten im Internet angelegt haben, so haben wir auf sämtliche Links keinerlei Einfluss. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten der verknüpften Seiten. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Site ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen ggf. Banner führen.
wim50 am 11. Juli 2008 21:58 Das ist absoluter US-Disklaimer-Quatsch, der bestenfalls Gymnasiasten interessiert.
Wer einen Link setzt, ist dafür natürlich verantwortlich. Und diztanzieren kann man sich, soviel man lustig ist. Das ändert nichts an der rechtlichen Verantwortung. Erklär das mal einem RA oder Richter, die lachen sich kaputt.
sunpoint am 11. Juli 2008 22:05 Der Disclaimer: Ein modernes Märchen? Autor: Dr. jur. Stephan A. Ott
Eine von Webmastern immer wieder aufgeworfene Frage ist die nach der Haftung für die Inhalte der verlinkten Webseiten. Juristen ist es beim gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung und der Diskussion in der rechtswissenschaftlichen Literatur nicht möglich, darauf eine verbindliche Auskunft zu erteilen. Webmaster versuchen daher, einer Haftung mit Hilfe sogenannter Disclaimer zu begegnen. Sie distanzieren sich mittels eines Hinweises von der Haftung für verlinkte Inhalte. Gängige Disclaimer, wie sie im Internet anzutreffen sind, lauten z.B.:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch das Setzen eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Die Formulierung vieler Disclaimer nimmt Bezug auf ein Urteil des LG Hamburg aus dem Jahre 1998. Der entscheidende Abschnitt des Urteils lautet: "Wie in der Entscheidung des BGH vom 30.01.1996, NJW 96, 1131 ff. ausgeführt, kann das Verbreiten einer von einem Dritten über einen anderen aufgestellten herabsetzenden Tatsachenbehauptung dann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen, wenn derjenige, der die Behauptung wiedergibt, sich nicht ausreichend von ihr distanziert. Eine solche ausreichende Distanzierung hat der Beklagte jedenfalls nicht dadurch vorgenommen, daß er auf die eigene Verantwortung des jeweiligen Autors verweist. Dies ist keine Distanzierung, sondern vielmehr eine nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung."
Das LG Hamburg bejahte in diesem Verfahren gerade eine Haftung des Linkenden für persönlichkeitsrechtsverletzende Aussagen auf den verlinkten Webseiten. Eine allgemein gehaltene Aussage, die jegliche Haftung hinsichtlich anderer Webseiten ausschließen sollte, wurde nicht als haftungsausschließend beurteilt! Aus dem Urteil des LG Hamburg folgt also gerade nicht, dass man sich mittels der Anbringung eines Disclaimers hinreichend von fremden Inhalten distanziert. Erforderlich wäre eine eindeutige Distanzierungsaussage oder zumindest eine Neutralität den verlinkten Inhalten gegenüber, wenn ein Meinungsstand dokumentiert werden soll.
Zum Teil wird sogar die Auffassung vertreten, die Anbringung eines Disclaimers sei kontraproduktiv, weil Gerichte der Auffassung sein könnten, der Disclaimer deute darauf hin, dass sich der Webmaster bewusst war, seine Links könnten zu rechtswidrigen Inhalten führen. Nur wer ein schlechtes Gewissen habe, denke an einen Haftungsausschluss. Diese Gefahr schätze ich allerdings eher als gering ein, dürfte einem Richter doch zu vermitteln sein, dass das Anbringen des Disclaimers nur aus einer "Selbst wenn es nichts nützt, kann es zumindest nichts schaden" Laune heraus erfolgt ist. Anders lässt sich die weite Verbreitung der Disclaimer auch kaum erklären. Ohne den Sinn und Erfolg eines pauschalen Haftungsausschlusses zu hinterfragen, übernehmen Webmaster die Disclaimer, die sie auf anderen Webseiten vorfinden. Falls es dazu noch eines Beweises bedarf, sollte man sich das Aktenzeichen einmal anschauen: 312 O 85/98 und die Entscheidung vom Jahr 1998 ins Jahr 1999 verlegen. Gibt man das veränderte Aktenzeichen 312 O 85/99 bei Google ein, erhält man über 2000 Disclaimer mit dem falschen Aktenzeichen. Auch die Eingabe einer Null statt dem O bringt mehrere tausend falsch geschriebene Disclaimer zu Tage.
Einen Disclaimer enthält auch die Webseite der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, den andere Anbieter ausdrücklich übernehmen dürfen (http://www.datenschutz-berlin.de/ueber/impress.htm#links). Es findet sich jedoch folgender Warnhinweis: "Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir aufgrund der weitgehend unklaren Rechtslage hinsichtlich der Verantwortlichkeit für links keine Garantie dafür übernehmen können, dass ein Anbieter sich durch die Aufnahme unseres Disclaimers in sein Angebot wirksam von der Verantwortung für Inhalte Dritter, auf die aus dem eigenen Angebot links gesetzt werden, freizeichnen kann." Die Warnung ist nach dem Gesagten auch mehr als berechtigt. Wer zu verstehen gibt, dass er sich mit den über einen Link zugänglich gemachten Inhalten identifiziert und diese für zustimmenswert hält, hat rechtlich dafür einzustehen. Eine pauschale Erklärung kann ihn von der Haftung nicht befreien, ist Ausdruck eines naiven Wunschgedankens und darüber hinaus ein höchst widersprüchliches Verhalten. Wenn jemand einen Link auf einen anderen Anbieter setzt, tut er dies in aller Regel, weil ihm die andere Webseite gefällt und er Besucher auf diese aufmerksam machen will. Eine andere Webseite mittels einen Links zu empfehlen, andererseits sich von ihren Inhalten zu distanzieren, erscheint mir äußerst inkonsequent.
Was also ist Webmastern zu raten? Am sichersten ist es, nur Links auf Webseiten zu setzen, deren Inhalt man kennt, und die verlinkten Webseiten gelegentlich auf Änderungen zu überprüfen. Einige andere Webseiten, die sich mit der Problematik auseinandersetzen, weisen darauf hin, dass der Linkende für nachträgliche Änderungen auf der fremden Seite grundsätzlich nicht verantwortlich gemacht werden kann und ihn eine Nachforschungspflicht nicht trifft. Dieser Aussage ist allerdings mit Vorsicht zu begegnen. Das hat zumindest das OLG München schon anders gesehen und von einer Internet-Verkehrssicherungspflicht des Linksetzenden gesprochen. Er gehe bewusst das Risiko ein, dass die Verweisungsseite später geändert wird und ihm sei auch das Problem späterer Änderungen der Seite, auf welche verwiesen wird, bekannt. Das Urteil wird in der rechtswissenschaftlichen Diskussion zwar überwiegend für unzutreffend gehalten, doch kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in Zukunft zu weiteren ähnlich lautenden Urteilen kommen kann. Eine gelegentliche Überprüfung der gelinkten Seiten kann daher nicht schaden und bringt darüber hinaus auch den Vorteil mit sich, dass man nicht mehr funktionierende Links schnell entdeckt. Ein bloßer Hinweis darauf, dass sich die Inhalte der verlinkten Webseiten nach dem Setzen des Links geändert haben könnten und man darauf keinerlei Einfluss hat, kann jedenfalls die eigene Verantwortlichkeit nicht ausschließen.
Sofern man Kenntnis von den rechtswidrigen Inhalten erhält, sollte man den Link auf jeden Fall entfernen.
Ebenfalls noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob man nur für die Inhalte der unmittelbar verlinkten Webseite haftet und auch für rechtswidrige Inhalte, die erst über weitere Links zu erreichen sind, also man z.B. die Startseite eines Angebots verlinkt und sich die rechtswidrigen Inhalte auf einer Unterseite befinden. Soweit nicht nur pro-forma Webseiten vor die rechtswidrigen Inhalte vorgeschaltet sind, sollte hier eine Haftung in aller Regel ausgeschlossen sein. Anderslautende Urteile machen es aber auch hier wieder schwer, verbindliche Aussagen zu treffen.
Zusammenfassend also der Rat, sich die verlinkten Webseiten genau anzusehen und gelegentlich zu überprüfen.
Autor: Dr. jur. Stephan A. Ott www.linksandlaw.de
wim50 am 12. Juli 2008 01:37
wim50 am 12. Juli 2008 01:40 http://www.internetrecht-rostock.de/SNewsH/link-disclaimer.htm
und viele mehr....
Das sehen Gerichte teilweise anders.
Demzufolge können Deeplinks in besonderen Fällen Urheberrechtsverletzungen darstellen, wenn der Anbieter auf seiner Seite Deeplinks auf bestimmte Bereiche Untersagt.
Auch kann es eine Urheberrechtsverletztung sein, wenn Links in Frames geöffnet werden und sich so der Frameanbieter den Inhalt der Seite so zu eigen macht.
Aber das kommt ganz speziell auf den Einzelfall an. Generell gilt. Wo kein Kläger da kein Richter. Oder wie hieß dieses Sprichwort noch gleich?