Frage von gerhass 11.07.2009

Kann ein Lieferant, dessen Hauptforderung bereits verjährt ist, trotzdem Mahnkosten geltend machen?

  • Antwort von Cindy2 11.07.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wenn die Forderung wirklich verjährt ist, dann können auch keine anderen Kosten aufgrund dieser Forderung erhoben werden. Eine Verjährung kann jedoch durch verschiedene Dinge unterbrochen werden (die Frist bis zur Verjährung). Ist die Forderung jedoch wirklich rechtskräftig verjährt, dann können auch keine Kosten in Zusammenhang mit dieser Forderung geltend gemacht werden. Eine Forderung, die rechtskräftig verjährt ist, wird so behandelt, als ob diese Forderung nie bestanden hätte. Cindy

  • Antwort von MaTzEaKaJiZeE 20.09.2009

    informier dich doch mal selbst kann nicht so schwer sein oder?

  • Antwort von TillWollheim 12.07.2009

    Die Verjährung ist ein Instrument, was den Rechtsverkehr vereinfachen soll. Es ist aber zweifelsohne eine Schweinerei sich auf Verjährung zu berufen. Du hast eine Leistung bezogen und diese wohl auch genossen. Dann bezahl gefälligst auch die Rechnung. Natürlich ist dies nun eine freiwillige, aus Anstand und Zivilisiertheit stammende Handlung. Daher kann der Händler nichts nachfordern! In der Bezahlung aber "ohne Rechtspflicht" erwähnen!

  • Antwort von butty09 11.07.2009

    nein..auf was denn dann noch

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