Kann ein Lieferant, dessen Hauptforderung bereits verjährt ist, trotzdem Mahnkosten geltend machen?
Forderung des Lieferanten ist verjährt, Einrede der Verjährung erhoben. Jahre nach der Lieferung (!) mahnt der Lieferant . Kann er nun die Mahnkosten als Verzugsschaden geltend machen oder sind mit der verjährten Hauptforderung auch die Mahnkosten hinfällig?
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Wenn die Forderung wirklich verjährt ist, dann können auch keine anderen Kosten aufgrund dieser Forderung erhoben werden. Eine Verjährung kann jedoch durch verschiedene Dinge unterbrochen werden (die Frist bis zur Verjährung). Ist die Forderung jedoch wirklich rechtskräftig verjährt, dann können auch keine Kosten in Zusammenhang mit dieser Forderung geltend gemacht werden. Eine Forderung, die rechtskräftig verjährt ist, wird so behandelt, als ob diese Forderung nie bestanden hätte. Cindy
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informier dich doch mal selbst kann nicht so schwer sein oder?
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Die Verjährung ist ein Instrument, was den Rechtsverkehr vereinfachen soll. Es ist aber zweifelsohne eine Schweinerei sich auf Verjährung zu berufen. Du hast eine Leistung bezogen und diese wohl auch genossen. Dann bezahl gefälligst auch die Rechnung. Natürlich ist dies nun eine freiwillige, aus Anstand und Zivilisiertheit stammende Handlung. Daher kann der Händler nichts nachfordern! In der Bezahlung aber "ohne Rechtspflicht" erwähnen!
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nein..auf was denn dann noch