Einem Bekannten wurde auf einer Klassenfahrt sein Geldbeutel gestohlen. Kann er den Verlust als Sonderausgaben oder vielleicht sogar Werbungskosten geltend machen?

;-) nein ich denke nicht. es sei denn er fährt mit einer klasse schwererziehbarer dann ist das wohl als sonderausgabe auszugeben.
das ist ein ganz normaler diebstahl bei dem man auf dem schaden sitzen bleibt.

Ich denke nicht , ich denke das ist dann ein Fall für die >Polizei . Stell dir vor , dir wird durch einen Taschendieb die Geldbörse gestohlen und nun willst du es als Werbungskosten geltend machen , oder gar als Sonderausgaben . Für mich ist der Gedanke schon absurd