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Kann ein Lehrer Geld, das ihm auf einer Klassenfahrt gestohlen wurde, als Sonderausgabe ansetzen?

gefragt von matchball am 26.09.2007 um 12:31 Uhr

Einem Bekannten wurde auf einer Klassenfahrt sein Geldbeutel gestohlen. Kann er den Verlust als Sonderausgaben oder vielleicht sogar Werbungskosten geltend machen?

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Geld x 22.810 Steuern x 2.945 Steuer x 2.338 Werbungskosten x 117 Sonderausgabe x 4

katjals
beantwortet von katjals am 27. September 2007 09:06
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Eventuell zahlt ja die Hausratversicherung.


thebrain
beantwortet von thebrain am 26. September 2007 12:42
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;-) nein ich denke nicht. es sei denn er fährt mit einer klasse schwererziehbarer dann ist das wohl als sonderausgabe auszugeben.

das ist ein ganz normaler diebstahl bei dem man auf dem schaden sitzen bleibt.


odemtann
beantwortet von odemtann am 26. September 2007 12:38
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Ich denke nicht , ich denke das ist dann ein Fall für die >Polizei . Stell dir vor , dir wird durch einen Taschendieb die Geldbörse gestohlen und nun willst du es als Werbungskosten geltend machen , oder gar als Sonderausgaben . Für mich ist der Gedanke schon absurd


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