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Kann ein Lehrer ein Kind von der Schule wegschicken weil es ein anderes Kind anspuckt.

gefragt von nickibub am 14.03.2008 um 17:10 Uhr

Ein Schüler der 3.Klasse wird von einem Schüler der 2.Klasse körperlich angegriffen,noch 2 weitere 2.Klässler greifen den 3.Klässler verbal an. Der 3.Klässler wehrt sich irgendwann im Laufe der Streiterei, indem er dem Schüler der 2.Klasse der ihn körperlich angegriffen hat auf die Jacke spuckt. Der 3.Klässler muß daraufhin die für den Tag geplante Mathearbeit 1 Stunde vorher schreiben um danach sofort die Schule zu verlassen. Unter dieser Belastung muss wohl nicht erwähnt werden das die Arbeit ziemlich schlecht ausfiel! Natürlich ist mir klar, das Spucken keine Lösung ist. Aber sollte ein Lehrer wirklich so handeln?


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RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 14. März 2008 17:17
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Mal abgesehen davon, was tatsächlich zwischen den Kindern passiert ist, darf er einen 3. Klässler nicht alleine nach Hause schicken! Er weiß doch gar nicht, ob das Kind zu Hause um diese Zeit versorgt ist! Er hätte ihn notfalls ins Sekretariat setzen können. Entweder bis ihn jemand abholt oder bis die Schule normal endet!

Kommentar von Eisvogel am 14. März 2008 17:26

Sehe ich auch so.

Kommentar von nickibub am 14. März 2008 17:27

Sorry, habe vergessen zu erwähnen, daß er nicht einfach heimgeschickt wurde, sondern ich wurde angerufen und aufgefordert ihn abzuholen. Dieser ganze Vorfall wurde in der Klasse erzählt. Heute kam ein Kind auf den Schüler der 3.Klasse zu und sagt"Meine Brüder können dich umbringen". Toll, da hat sich der 3.Klässler durch die meiner Meinung nach überzogene Handlung der Lehrerin einen tollen Standpunkt geschaffen.

Kommentar von Simple_avatar2smallPingukiki am 14. März 2008 17:32

Diesen Spruch des anderen Drittklässlers solltest du bei einem weiteren Gespräch mit der Schulleitung auf jeden Fall weitergeben! Was ist denn das für eine Schule??

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 14. März 2008 17:49

Boah! Da geht es ja ganz schön rund! Das Kind scheint jetzt gebrandmarkt zu sein. Wird schwierig, da wieder Ruhe reinzubringen!

Kommentar von nickibub am 14. März 2008 18:41

Eine kleine, man sollte meinen friedliche, Dorfschule mit 2 jahrgangsübergreifenden Klassen und einer offensichtlich komplett überforderten Schulleitung. Ich bin total verunsichert wie ich meinem Sohn jetzt helfen soll. Ich kann doch auch nich dauernd in die Schule rennen.


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 14. März 2008 17:22
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Ich nehme an, der Dritt-Klässler ist dein Sohn und du hast die Geschichte bisher nur von seiner Seite gehört, oder? Wenn das so ist, wird die Sache evtl. beiseitig "beschönigt"; von der deines Sohnes (der seine Mathe-Arbeit "versiebt" hat) und von dir, die du als Mutter naturgemäss erstmal auf seiner Seite stehst. Ich empfehle dir, zumindest die andere Seite, die des Lehres, anzuhören, um dir ein neutrales Urteil zu bilden. Und aus dem Gespräch mit dem Lehrer ergibt sich meist schon eine brauchbare Lösung; dann hast du zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen.

Kommentar von nickibub am 14. März 2008 17:31

Leider habe ich mich in einer ersten Überreaktion mit dem Lehrer überworfen, habe jetzt etwas Bedenken das mein Sohn das abbekommt. Bin aber noch nicht in der Lage mit dem Lehrer zu reden, da ich seine Aktion immer noch sehr seltsam finde

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 14. März 2008 17:49

Nicki, dann schlaf erstmal drüber und beruhige dich. Am Montag kannst du dann den Lehrer (ohne dein "Gesicht" zu verlieren) anrufen, ihm sagen, dass du etwas vorschnell gehandelt hast und jetzt gern mit ihm sprechen möchtest. Das wäre dann die dritte "Fliege, die du mit einer Klappe schlägst"; du hilfst deinem Sohn, dass er jetzt keinen Ärger bekommt.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 14. März 2008 17:13
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Hört sich im ersten Moment nach einer Ueberreaktion des Lehrers an.

Aber: ehe ich nicht alle Beteilgten gehört habe, weiss ich nur einen Teil des Ganzen.


anonym
beantwortet von miralira am 14. März 2008 17:15
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Ich würde das Gespräch mit Lehrer und Schulleitung suchen. Vielleicht lässt sich an der Arbeit noch was machen. Wie sollte ein Lehrer sich denn verhalten ?? Ich wüsste auch nicht wie ich reagieren sollte.


Tippse
beantwortet von Tippse am 14. März 2008 17:15
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Das ist so schwer zu beurteilen, das kommt schon auch darauf an, ob es einen Grund dafür gab, warum der 3. Klässler angegriffen wurde, wenn ja welchen, ausserdem wäre die Information wichtig, ob es bereits Vorkommnisse seitens des 3. Klässlers gegeben hat.
Meine Vermutung ist jetzt mal, es hatte bereits Vorkommnisse gegeben, weswegen der Lehrer so reagierte. Falls es so ist, dann hatte der Lehrer durchaus recht.



bengi912
beantwortet von bengi912 am 14. März 2008 17:22
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wenn die situation sich so abgespielt hat, wie du sie beschrieben hast und nicht noch etwas anderes vorgefallen ist, dann würde ich die lehrerreaktion als pädagogisch nicht wertvolol bezeichnen. 1. der konflikt wurde nicht aufgearbeitet, sondern er wurde abgebrochen und vom übermächtigen lehrer eingegriffen. 2. wenn schon nach hause, dann bitte direkt und nicht noch klassenarbeit (hast recht, immense psychische belastung) 3. wenn nach hause, dann elterninfo und gespräch mit den beteiligten eltern (wer zahlt evtl. die reinigung). meine empfehlung: suche den lehrer auf, beschreibe ihm deine bedenken über sein verhalten und versuche eine regelung zu treffen, dass die klassenarbeit neu geschrieben werden kann. wohnst du in nrw, dann sind jetzt ferien und du kannst erst nach den ferien aktiv werden. würde ich mit blick auf die klssenarbeit aber empfehlen.

Kommentar von nickibub am 14. März 2008 19:16

Vielen Dank für Deinen Kommentar. Mit der Wiederholung der Arbeit habe ich jedoch so meine Bedenken. Die besagte Lehrerin ist leider in der Lage großen Druck auf die Kinder auszuüben (es gibt bereits mehrere psychisch angeschlagen Kinder deswegen, z.T.wechselten Kinder daher auch schon die Schule). Und wenn ich dann etwas versuche durchzusetzen was der Lehrerin nicht passt, habe ich Angst daß mein Sohn darunter leidet. Ich kann nur hoffen das er soviel Sicherheit gewinnt um díesen Patzer mit den nächsten Arbeiten wett zu machen. Das Ego ist ja schon angekratzt, schließlich wurde er mit der Aktion der Lehrerin öffentlich aus der Klassengemeinschaft ausgeschlossen, da denken sich andere Kinder(und auch Eltern) auch ihren Teil.


regideur
beantwortet von regideur am 14. März 2008 17:13
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Verstehe ich das richtig dass ein Lehrer 2 Klassen unterrichtet??? Was ist mit der Aufsichtspflicht des Lehrers??? Der Schüler ist doch vor Beendigung des Schultages nach Hause geschickt worden.


Pingukiki
beantwortet von Pingukiki am 14. März 2008 17:16
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Die Vorgehensweise des Lehrers - vorausgesetzt, der Ablauf war tatsächlich genau so - ist schon sehr eigenartig. Wurde gar nichts zur Klärung des Sachverhaltes unternommen (Anhörung der Schüler einzeln, Befragung von Zeugen,..)? Ein Kind muss sich verteidigen dürfen, wenn auch dieser Weg aus Erwachsenensicht nicht der richtige war. Nur weil er der Älteste war, darf er nicht alleine zur Verantwortung gezogen werden. An deiner Stelle würde ich sofort Kontakt zur Schulleitung aufnehmen und um Klärung bitten! Ggf. muss auch über die Benotung der Arbeit gesprochen werden.

Kommentar von Simple_avatar2smallPingukiki am 14. März 2008 17:17

Ausserdem darf der Lehrer einen Grundschüler nicht vor Ende der üblichen Unterrichtszeit ohne Information der Eltern nach Hause schicken!

Kommentar von nickibub am 14. März 2008 17:23

Da es sich um eine kleine Schule mit 45 Schülern handelt ist die besagte Lehrerin gleichzeitig Schulleitung! Es hat ein Gespräch mit Pausenaufsicht und den beiden Schülern gegeben. Aber am Resultat hat sich nichts geändert. Die Lehrerin brachte zwar zum Ausdruck sie würde die Situation bei der Notenvergabe (Mathearbeit) berücksichtigen,aber die Note ist trotzdem genauso errechnet wie bei allen ander Schülern der Klasse

Kommentar von Simple_avatar2smallPingukiki am 14. März 2008 17:26

Versuch am besten, die Situation erstmal zu entschärfen und dein Kind zu beruhigen. Sollte diese Arbeit die Zeugnisnote entscheidend beeinflussen, kannst du dann immer noch schriftlich Widerspruch einlegen. Bei Gelegenheit würde ich mit der Schulleitung und dem Klassenlehrer noch einmal ein Gespräch zum Thema Streitschlichtung führen.


WISSEN
beantwortet von WISSEN am 14. März 2008 17:22
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Also aus Pedagogischen Sicht war es nicht richtig. Das Problen muss geklärt werden. Kein richtige zug eines Lehrers. Ich würde darauf bestehen die sache zu klären.


strick4a
beantwortet von strick4a am 14. März 2008 17:23
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Der Lehrer ist in keinem Fall befugt, einen Schüler vor Beendigung der regulären Unterrichtszeit der Schule zu verweisen, egal, welche Vorfälle stattgefunden haben.

Das ist ein grober Verstoß gegen die Fürsorge und Aufsichtspflicht !

LG....strick


bini78
beantwortet von bini78 am 14. März 2008 17:23
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Wer in diesem Fall schuldig ist, ist mir eigentlich weniger wichtig - es kann nicht sein, dass ein Lehrer einen Schüler vorzeitig nach Hause schickt. Was mache ich denn wenn kein Elternteil zu Hause ist, hat das Kind einen Wohnungsschlüssel? Übernimmt der Lehrer dann die Verantwortung wenn etwas passiert? Die Klassenarbeit hätte der Schüler meiner Meinung nach mit den anderen Schülern zusammen schreiben müssen. Es gibt ander Möglichkeiten ein Kind zurecht zu weisen wenn etwas falsch gelaufen ist. Hat der Lehrer wirklich die Schuld des Schülers eindeutig feststellen können oder hat er nur Vermutungen gehabt?


anonym
beantwortet von Nordfriesin am 14. März 2008 21:20
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Meine Cousine hat mal vor ein paar jahren einen ähnlichen Fall mit ihrem Sohn gehabt Aber das war schon in der Realschule! Er ist ein sehr schüchterner Junge und sieht sehr süß aus! Deswegen ist er bei den Mädels sehr beliebt! Auch damals an der Schule. Seine männlichen Schulfreunde hatten wohl gedacht...den Kerl machen wir fertig! Sie jagten ihn fast täglich vom Schulhof und lachten ihn aus! Er hatte Angst und rannte weg! Einige Male wurde er auch von denen verprügelt! Eines Tages jedoch sah meine Cousine zufällig aus dem fenster und sah wie die herde Jungs ihren Sohn bis zu Haustür jagt! Als er herein kam tat er so als sei nichts gewesen. So fand sie es heraus!! Am nächsten tag versteckte sie sich am Schulhofeingang udn wartete auf schulschluss! Dann passte sie die Jungs ab und hat sie zusammengeschissen! Hat ihnen sogar gedroht: "Wenn ihr das noch EINMAL macht werdet ihr mich kennenlernen! Dann habt ihr ein Problem!!! Ihr seid Scheiß-Feiglinge! keiner von euch würde sich trauen alleine auf ihn loszugehen! Weicheier! NOCH EINMAL! Danach werdet ihr es bereuen!!!!"

Danach ist sie in die Schule und hat den Klassenlehrer drauf angesprochen. Der schien sogar shcon etwas davon zu wissen. So bekam der auch gleich einen Zusammenschiss von ihr! Dann noch der Weg zum Direktor und sowas kam nie wieder vor!!!!

Wenn meinem Kndsowas passieren würde wäre ich wohl ähnlich in der Lage wie meineCousine zu handeln! Lehrer haben meist keinerlei Hintergrundwissen aus der Pädagogik oder psychologie! Die haben doch selber gra keine Ahnung wie sie solche Konflikte lösen sollen! Da schicken sie die Kindr leiber Heim! ARMES DEUTSCHLAND!

Kommentar von oldpaed am 15. März 2008 09:23

Falls diese Antwort ernst gemeint ist und inhaltlich der Wahrheit entspricht, wobei ein "Rat geben" nur schwer auszumachen ist, aber unsachliche Urteile über Lehrpersonen geäußert werden: ARMES DEUTSCHLAND! Ich habe den Inhalt der Antwort beanstandet.


Batman
beantwortet von Batman am 15. März 2008 09:37
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Hallo, die Situation deines Sohnes auf der Schule ist bedenklich, wenn es so ist wie du schilderst. Ich gebe dir folgenden Rat: 1. Notiere dir alle Aussagen deines Sohnes und notiere dir alle deine schon unternommenen Schritte. 2. Fordere die Schulleitung ( die ja die Lehrerin in einer Person ist ) die Situation mit allen Beteiligten in deiner Anwesenheit zu besprechen. Nimm dir dazu eine Person deines Vertrauens als Zeugen mit ( Schwester, Verwandte, Oma etc. ) 3. Problematisch sehe ich, das die Lehrerin gleichzeitig die Schulleiterin ist, Sie ist daher nicht objektiv. 4. Fordere die Lehrerin schriftlich auf, das dein Sohn die verhunzte Klausur nachschreiben darf, da er sie unter starken psychischen Druck schreiben musste, und daher die Note nicht seine tatsächliche Leistung wiedergeben kann. 5. Kündige der Schulleitung an, das du ansonsten dich an die vorgesetzte Behörde ( Schulamt ) wenden wirst, wenn Sie keine Verhandlungsbereitschaft zeigt. 6. Beobachte ganz genau, ob die Lehrerin deinen Sohn mobbt, die Gefahr besteht, du schriebst ja auch das schon einige Schüler die Schule wechselten, kennst du die Eltern dieser Schüler? 7. Sollte die Situation für deinen Sohn auf der Schule so bleiben, musst du das Schulamt einschalten, weil du hilfst ihm nicht, wenn du den Mund hältst. Im Gegebteil du machst ihm zum Opfer, da die Lehrerin/Schulleiterin merkt, das du dich nicht wehrst. 8. Wenn schon Schüler die Schule wegen psdychischer Probleme die die Lehrerin als Ursache haben, wechselten , würde ich diese Eltern kontaktieren, und sie bitten, dich zu unterstützen, indem Sie die Gründe für den Schulwechsel aufschreiben. Diese Schreiben und dazu die Schilderung deiner Probleme ( und auch der Fehler die du machtest indem du unsachlich wurdest, für die du dich gleich auch entschuldigst ) leitest du an das Schulamt, wenn die Lehrerin/Schulleitung die Situation nicht bereinigt, und deinen Sohn weiterhin ungerecht behandelt. 8. Du wirst merken,das die Lehrerin ganz shcnell sich zurücknimmt, wenn du höflich aber konsequent auftritts, bitte nimm dir immer eine Person als Zeugin mit, nie unter 4 Augen, und mache höfliche schriftliche Eingaben an die Schulleitung. 9. Werden deine schriftlichen Eingaben nicht beantwortet ( setze einen Zeitrahmen in dem du die Antwort erwartest fest z.B. 3 Wochen ), bleibt dir nur der Weg zum Schulamt. Mache dir von allen Schrieben an die Schulleitung eine Kopie. Diese leitest du dann wenn die Lehrerin nicht reagiert an das Schulamt. ( Adresse im Telefonbuch oder Stadt-/Gemeindeverwaltung ) 10. Keine Angst, selbst wenn du befürchtest das dein Sohn der Leidtragende ist. Das ist er jetzt schon, und wenn er dann sich irgendwann weigert zur Schule zu gehen, ist der Schaden grösser und geht er zur Schule hat aber Angst wird es sich in den Noten widerspiegeln. Also tust du nichts ist er auf jeden Fall der Verlierer und auch immer Opfer für die anderen Schüler, die ganz schnell ihn als Sündenbock für alles nutzen, wenn sie wissen, die Lehrerin schützt ihn nicht. 11. Dein Sohn braucht deine Hilfe, aber du musst sachlich bleiben und handeln. Keine Wutaktionen sondern sachlich und überlegt handeln. 12. Solltest du Probleme mit der Umsetzung haben, kannst du auch einen Anwalt beauftragen, der sich der Angelegenheit annimmt. Solltest du dir diesen nicht leisten können ( finanzielle Gründe ) und keine Rechtsschutzversicherung haben, kannst du Prozesskostenbeihilfe beantragen, die deckt dann alle Tätigkeiten des Anwaltes. Anträge dafür hat jeder Anwalt vorrätig. Dieses sollte aber der letzte Schritt sein, wenn du selbst die Angelegenheit nicht bereinigen kannst.

Kommentar von oldpaed am 15. März 2008 10:11

Es fehlt noch: 13. Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht und notfalls beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

Kommentar von 4a4566696cc81c6053ec708975767498smallBatman am 15. März 2008 10:26

Nein fehlt nicht, weil so weit wird es nicht kommen. Die Lehrerin wird einlenken und schlimmstenfalls ein Schulwechsel passieren. Was für den Jungen nicht unbedingt das schlechteste wäre, wenn die Situation tatsächlich so ist wie geschildert.

Kommentar von nickibub am 16. März 2008 20:22

Meine Frage war ernst gemeint, entsprechend dankbar war ich für eine solche Antwort. Ironie scheint mir hier vollkommen deplaziert.

Kommentar von nickibub am 15. März 2008 21:21

Hallo Batman, vielen Dank für Dein Interesse an unserer derzeitigen Situation. Was das Schulamt anbetrifft, habe ich leider so meine Zweifel, ob die denn auch wirklich im Interesse der Eltern handeln!? Ich werde zunächst keine weiteren Schritte unternehmen, außer dem Rat zu folgen, mir alle Vorkommnisse aufzuschreiben um sie im Streitfall(ich hoffe nicht daß es soweit kommt) aus der "Trickkiste" rauszuholen.

Kommentar von 4a4566696cc81c6053ec708975767498smallBatman am 16. März 2008 22:12

Das Schulamt ist da der ANsprechpartner und meine Erfahrung ist, sie sind da auf jeden Fall kooperativ und besorgt.


anonym
beantwortet von Stelly21 am 25. Juli 2008 09:58
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mann darf doch nicht wenn mein eine mal jemanden anspucht dan die schule sofort reissmeißt man darf auch ein kind nicht einfach nach hause schicken das darf man nicht


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