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Kann ein künftiger Arbeitgeber die Einträge im Strafregister einsehen?

gefragt von SisterRaySays am 28.08.2009 um 17:48 Uhr

Ich habe eine Frage bzgl. Strafregister: Kann ein Arbeitgeber bzw. ein künftiger Arbeitgeber Einblick ins Strafregister erhalten und bleiben die Einträge dort für immer? Ich hab mal was von 3 Jahren gehört und dann werden die Einträge (wenn keine neuen hinzukamen) gelöscht. Danke.

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tabeah
beantwortet von tabeah am 28. August 2009 17:50
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Hilfreichste Antwort

ein Arbeitsgeber kann keinen Einblick in dein Strafregister nehmen. Er kann ein Führungszeugnis von dir verlangen.

Kommentar von 7990a611c8bc8984765afc6bc49b5408smalltabeah am 28. August 2009 17:52
Kommentar von SisterRaySays am 28. August 2009 18:00

Danke für den Link!


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onomant
beantwortet von onomant am 28. August 2009 17:54
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Nein. Im übrigen werden im Führungszeugnis nur Vorstrafen eingetragen, d.h. : Nur Verurteilungen zu mehr als 90Tagen (Tagessätze bei Geldstrafen)


JohnJohn123
beantwortet von JohnJohn123 am 28. August 2009 17:50
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im führungszeugnis werden die bösen taten nach glaub 3 jahren gelöscht. Es gibt aber noch das hardcore führungszeugnis, oft von fluggesellschaften verlangt, da können die bis zu 10 jahren zurück gehen (auch wenn in deinem führungszeugnis nichts steht, sie finden es geraus)


anonym
beantwortet von Michel76 am 28. August 2009 17:49
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Ein Arbeitgeber kann Einsicht verlangen, aber nur mit deiner Erlaubnis. Du musst dann ein Antragsformular unterschreiben.
Wie lange die Einträge erhaltnen bleiben, kommt auf die Strafe drauf an, die du bekommen hast.


puresteel
beantwortet von puresteel am 28. August 2009 17:49
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nein, kann er nicht. er kann aber ein führungszeugnis verlangen. oder halt fragen, hast du gelogen, kannst du jederzeit fristlos gekündigt werden.


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