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Kann ein Kreditinstitut von einem Arbeitgeber Informationen einholen, bzw. ist es so üblich?

gefragt von shaze am 28.06.2009 um 14:39 Uhr

Hallo,

ist es in der Praxis üblich, dass ein Kreditinstitut sich beim Arbeitgeber Informationen über Beschäftigungsverhältnis o.ä. einholt, wenn alle Raten immer ordnungsgemäß beglichen wurden bzw. vor Abschluss eines Vertrags?


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anonym
beantwortet von densin53 am 28. Juni 2009 14:40
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Vor Abschluss eines Vertrages ist das oft üblich.

Kommentar von MarillionBerlin am 28. Juni 2009 14:41

Genau, DH!

Kommentar von shaze am 28. Juni 2009 14:42

Jetzt besteht ein Faktenkonflikt - unten steht "Nein", hier "Ja" ;-)

Kommentar von 53fb6b45c448bec1af26704478490421smallSoundfrau am 28. Juni 2009 14:45

Aber die Infos holt sich das Kreditinstitut doch nicht BEIM Arbeitgeber. Den AG geht es nichts an, ob einer seiner Mitarbeiter einen Kredit aufnehmen will.

Kommentar von densin53 am 28. Juni 2009 14:48

Manchmal schon, das Kreditinst. fragt schon mal an ob und wie lange man schon beschäftigt ist.


bonechimann
beantwortet von bonechimann am 28. Juni 2009 14:39
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ich glaube die dürfen das nicht.


Soundfrau
beantwortet von Soundfrau am 28. Juni 2009 14:41
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Nein, aber einen Gehaltsnachweis (letzte 3 Monate z.B.) und Arbeitsvertrag wollen sie natürlich immer sehen.
Was geht es Deinen Arbeitgeber an, dass Du einen Kredit aufnehmen willst?!


mops09
beantwortet von mops09 am 28. Juni 2009 14:54
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dürfen und können.... die wissen dann, ob sich eine gehaltspfändung im falle der nichtzahlung lohnt


franke76
beantwortet von franke76 am 28. Juni 2009 22:08
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die kreditinstitute erkundigen sich definitiv NICHT beim arbeitgeber. bei einer kreditvergabe benötigt das kreditinstitut einige persönliche angaben vom kreditnehmer (z.b. familienstand, datum: wohnhaft seit; anzahl der eig. kinder etc. ausserdem angabe seit wann du bei dem jetzigen arbeitgeber bist oder evtl noch in der probezeit). diese angaben fließen dann in das sogenannte scoringsystem ein. dieses ergebnis legt den kreditzins fest.


anonym
beantwortet von shaze am 28. Juni 2009 14:56
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Leider hat sich dich Frage für mich noch nicht als eindeutig beantwortet erwiesen =(

Kommentar von 8384b4a70b150f5a5dc42e46468131f3smallmops09 am 28. Juni 2009 20:12

vielleicht wissen wir es nicht besser...? :-)


anonym
beantwortet von TanteBertha am 29. Juni 2009 09:37
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In der Regel wollen die Banken die letzten 3 Abrechnungen sehen. Sie können darüberhinaus auch Informationen bei Deinem Arbeitgeber einholen. Wenn alles Raten pktl. bezahlt werden, besteht nach normalem Ermessen kein Grund, sich beim Arbeitgeber über Dich zu informieren. Sollte das so passiert sein, würde ich bei der Bank einfach mal nach dem Grund fragen.


anonym
beantwortet von MacGyver2009 am 29. Juni 2009 22:26
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Hallo shaze,

gerne kann ich dir aus meiner Praxis berichten: Es gibt durchaus Gründe, in denen eine Bank eine sog. "Arbeitgeberrückfrage" durchführt.

Entweder

a) weil diese stichprobenartig im Falle eines automatisierten Kreditvergabesystems durch die EDV angefragt wird oder

b) etwas an dem Kreditfall so außergewöhnlich ist (z.B. Höhe der Gehaltsangabe, Zweifel an Echtheit der Gehaltsabrechnungen, Höhe des Kreditbetrages, allgemein bekannte finanziell schlechte Lage des Unternehmens, unbekannter Arbeitgeber, etc.) das sich eine Arbeitgeberrückfrage aus Sicherheitsgründen für die Bank gebietet.

Nun zu der Frage: Was ist eine Arbeitgeberrückfrage und was passiert hierbei: Üblicherweise erfolgt eine einfache Arbeitgeberrückfrage verdeckt, d.h. die Bank ruft als Frau Müller an und fragt nach dem Mitarbeiter Herrn [Bankkundennamen]. Hiermit lässt zumindest schon mal feststellen, dass der Mitarbeiter X immernoch in ungekündigter Stellung beim Unternehmen beschäftigt ist.

In ganz seltenen Fällen und im absoluten Ausnahmefall wird verdeckt nach der Personalabteilung des Unternehmens gefragt und dort dann - etwas offener - nach dem Mitarbeiter und / oder Gehaltsdaten gefragt; dies zumeist nur in Fällen in denen ein versuchter Betrug mehr als offensichtlich ist (z.B. Überdeckungsspuren auf der Gehaltsabrechnung, ungewöhnliche Kopierstreifen, etc.)

Üblicherweise genügt aber schon die verdeckte Frage nach einer Vermittlung zum Bankkunden und somit die Prüfung, ob die Person noch beim Unternehmen tätig ist. Insoweit keine Sache vor der man sich als "normaler Bankkunde" fürchten müsste.

Quelle: Berufserfahrung

Grüße, MacGyver


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