Dies ist der Fall in meinem Bekanntenkreis: Eine Frau hat ein Kind mit dem ersten Ehemann (dessen Namen das Kind trägt). Nach der Scheidung hat sie nochmals geheiratet und den Namen des zweiten Mannes angenommen und mit ihm noch zwei Kinder. Das erste Kind hat mit dem Vater nichts zu tun und würde gern so heißen wie der Rest der Familie. Muss es zwingend vom Stiefvater adoptiert werden oder gibt es andere Wege?

Geht ohne Adoption. Nennt sich Einbenennung und ist in § 1618 BGB geregelt: http://dejure.org/gesetze/BGB/1618.html
Nein er muß das Kind nicht adoptieren, aber der Vater sollte damit einverstanden sein.

Grundsätzlich müßte dafür der leibliche Vater seine Zustimmung geben (bei minderjährigen Kindern)! Es gibt aber auch Ausnahmefälle: Nämlich dann wenn offensichtlich ist, dass die Kinder darunter leiden wenn sie einen anderen Namen tragen als die (neu-verheiratete) Mutter. Fehlende soziale Einbindung dadurch suggeriert wird z.B. Sowas kann letzendlich nur ein Kinder-Psychologe feststellen in mehreren Gesprächen!

nein , es muss adoptiert werden!! ist bei mir auch so, ich heise immernoch als einziges mitglied der familie mit andrem nachnamen.

WEnn der leibliche Vater zustimmt könnte es gehen. Aber ansonsten nur über Adoption, aber dafür muss das Sorgerecht auf die Mutter alleinig übertragen werden.
vollyhn am 22. Juli 2008 22:01 Die Übertragung de elterlichen Sorge auf die Mutter bedeutet noch keine Freigabe zur Adoption. Lebt der Vater noch, muss er einer Adoption des leiblichen Kindes zustimmen. Das erlebt man extrem selten.
müsste klappen mitder einwilligung des leiblichen vaters und der mutter
ich kenne einen solchen fall von einer freundin. das kind muss nicht vom stiefvater adoptiert werden. sie hatte/hat das alleinige sorgerecht, dem vater (wurde gefragt) war´s egal. nun lebt das kind in der familie mit gleichem namen wie der rest. setze dich mal mit dem leiblichen vater und dem jugendamt als vermittler, wenn nötig zusammen, besprich den wunsch deines/eures kindes. dann ist es nur noch formsache, aber keine adoption. der leibliche vater muss dennoch unterhalt zahlen für das kind, auch wenn es nicht mehr seinen namen trägt. lg
Das ist eine philosophische Frage! Angenommen der Vater wäre ein Fuchs und die Füchsin wäre zu einem Bär gewechselt; Wenn man dem Kind fortan den Namen Bär gäbe, wäre es ein Bär, oder noch immer ein Fuchs? So gesehen sind Namen Schall und Rauch, oder wie beim Wolf im Schafspelz bloß Maske! Das Kind könnte dabei verwirrt werden, denn es wird sich irgendwann fragen, ob es jetzt ein Bär, oder ein Fuchs ist!
Hallo zusammen,
auch für uns nicht klar ob der Kleine meiner Freundin meinen Namen nach unserer Heirat annehmen darf.
Meine Freundin hat einen 3 jährigen Sohn. Sie war mit dem Kind des Vater nicht verheiratet, aber beide haben das Sorgerecht. Ihr Sohn trägt den Nachnamen der Mutter.
Ich habe einen Sohn aus erster Ehe. 4 Jahre alt. Er besitzt meinen Nachnamen, deshalb würde ich ungern' den Namen meiner Partnerin annehmen.
Nun bekommen wir ein gemeinsames Kind... jaja, wir machen auch noch andere Dinge ;-) Unsere Hochzeit haben wir auch schon geplant. Nur sind wir uns nun nicht sicher, was überhaupt möglich ist.
Wenn unser gemeinsames Kind meinen Nachnamen bekommt und meine Partnerin nach der Heirat ebenfalls meinen Nachnamen übernimmt, ist es dann unbedingt notwendig, den Vater ihres Sohnes um sein Einverständnis zu bitten?
Wir befürchten, dass er das nicht tun würde. Bzw. sind uns da sicher!
Gibt es da nicht ein "Familienzugehörigkeitsgesetz", oder so? Kenn mich da überhaupt nicht aus, sorry!
Vielen Dank für einen Rat.
Die gehirngewaschene Kindes"wille" ist nicht maßgebend, sondern das KindesWOHL - und dies unterscheidet sich deutlich von den aktuellen Machtgelüsten der Mutter und reicht weit über den Tag hinaus. - so zuletzt 9 UF 116 08 OLG Koblenz Volltext u.a. hier: http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2008/06/9-uf-116-08-ach-wissen-sie.html