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Kann ein Kind das Recht einklagen Umgang mit beiden Elternteilen zu haben?

gefragt von bootrider am 16.02.2008 um 13:17 Uhr

Reply


anonym
beantwortet von zenitsprung am 16. Februar 2008 13:18
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Grundsätzlich ja. Nach der Kindschaftsrechtsreform 1998 wurde dem Kind ein eigenes Recht auf Umgang mit jedem Elternteil zugebilligt, wobei jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt ist, vgl. § 1684 Abs. 1 BGB. Darüber hinaus ist festgelegt, dass der Umgang mit beiden Elternteilen in aller Regel zum Wohl des Kindes gehört, vgl. § 1626 Abs. 3 S. 1 BGB.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 16. Februar 2008 13:46

DH


tweetytwo
beantwortet von tweetytwo am 16. Februar 2008 14:01
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eigentlich schon,in der praxis siehts dann leider doch meist anders aus


anonym
beantwortet von Rolfe am 16. Februar 2008 22:55
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Kann Zenitsprng nur zustimmen, aber was macht das für einen Sinn, dieses Recht einzuklagen, wenn der eine Elternteil parout nicht will? Zuneigung kann man nicht erzwingen.


anonym
beantwortet von nicki18 am 23. März 2008 20:45
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ja kann man ich habe es selbst auch gemacht aber es bringt dir nicht viel wenn das andere elternteil nicht will er muss zwar aber das kind wird dann meistens abgeschoben


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