Grundsätzlich ja. Nach der Kindschaftsrechtsreform 1998 wurde dem Kind ein eigenes Recht auf Umgang mit jedem Elternteil zugebilligt, wobei jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt ist, vgl. § 1684 Abs. 1 BGB. Darüber hinaus ist festgelegt, dass der Umgang mit beiden Elternteilen in aller Regel zum Wohl des Kindes gehört, vgl. § 1626 Abs. 3 S. 1 BGB.
eigentlich schon,in der praxis siehts dann leider doch meist anders aus
Kann Zenitsprng nur zustimmen, aber was macht das für einen Sinn, dieses Recht einzuklagen, wenn der eine Elternteil parout nicht will? Zuneigung kann man nicht erzwingen.
ja kann man ich habe es selbst auch gemacht aber es bringt dir nicht viel wenn das andere elternteil nicht will er muss zwar aber das kind wird dann meistens abgeschoben
DH