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kann ein Kätzchen vom Vermieter verboten werden?

gefragt von bellalunabellaluna am 24.07.2009 um 13:54 Uhr

Kann es sein,daß der Vermieter ein Kätzchen verbietet,obwohl keine ausdrücklichen Verbote der Hausverwaltung bestehen? Oder kann er mich gar kündigen,würde ich mir nun eines zulegen? Falls ja,welches Haustier zählt nicht,als ein solches? zb.Schilkröte?Wißt ihr mehr darüber?


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erweh
beantwortet von erweh am 24. Juli 2009 13:56
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Wenn im Mietvertrag nichts über Tierhaltung steht, kannst Du Dir anschaffen was Du möchtest. Abraten würde ich allerdings von zu großen Tieren, Nilpferden zB.


Dominik5
beantwortet von Dominik5 am 24. Juli 2009 13:55
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Nina2407
beantwortet von Nina2407 am 24. Juli 2009 13:55
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käfigtiere kann er dir nicht verbieten!!schau dir deinen mietvertrag an wenn es nicht drinnen steht das es verboten ist dann kannst dir eines nehmen!hast eine privat wohnung oda genossenschaft??und warum denn nur 1 kätzchen :(

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 24. Juli 2009 13:57

warum denn nur ein Kätzchen ? soll sie gleich drei nehmen ? oder meinst Du statt Katze einen Hund

Kommentar von 5e6cf0941709acfb7a3cb28d02cf99a0smallNina2407 am 24. Juli 2009 13:58

nein 2 reichen!


eddali
beantwortet von eddali am 24. Juli 2009 13:56
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Katzen zählen zu den Kleintieren, das darf er nicht verbieten

Kommentar von 5e6cf0941709acfb7a3cb28d02cf99a0smallNina2407 am 24. Juli 2009 13:56

dann darf man sich einen kleinen hund auch nehmen? hab vor kurzem für meine ein ansuchen schreiben müssen

Kommentar von 3f84a23c0280cd4a51bfd7f750578cecsmallgal211 am 24. Juli 2009 13:56

...richtig!!

Kommentar von 5e6cf0941709acfb7a3cb28d02cf99a0smallNina2407 am 24. Juli 2009 13:58

katzen zählen fix NICHT zu kleintieren und dürfen daher verboten werden!hab ich bei galileo gesehn... und hunde egal welche größe auch!

Kommentar von 00c7a4993976c7d95596c1b4d4477725smallLeichnam69 am 24. Juli 2009 14:00

Mit dem Begriff Kleintiere werden heute diejenigen kleinen Haus- und Heimtiere bezeichnet, welche vom Menschen nicht als wirtschaftliche Nutztiere gehalten werden, sondern als Gefährten in das tägliche Leben einbezogen sind. Zu den Kleintieren gehören: Haushunde, Hauskatzen, Hauskaninchen sowie die domestizierten Formen vieler Nager wie Meerschweinchen, Mäuse, Ratten, Hamster usw. Ferner werden domestizierte Vogelarten, Reptilien und zum Teil auch Fische zu den Kleintieren gezählt. Diese Tierarten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Lebensgewohnheiten und Haltungsanforderungen teilweise grundlegend.

Kommentar von 5e6cf0941709acfb7a3cb28d02cf99a0smallNina2407 am 24. Juli 2009 14:02

oh ok weiß nur das käfigtiere erlaubt sind...meiner freundin habens letztens katzen verboten weils eben keine käfigtiere sind..

Kommentar von 00c7a4993976c7d95596c1b4d4477725smallLeichnam69 am 24. Juli 2009 14:05

Reine Hauskatzen ,die nur im Haushalt leben was aber nix für Katzen ist.... darf kein vermieter verbieten....

Kommentar von 00c7a4993976c7d95596c1b4d4477725smallLeichnam69 am 24. Juli 2009 14:11

eine Ausnahme besteht natürlich dann wenn im mietvertrag der Wortlaut klar die Rasse des Tieres angibt..."Katzen und Hundehaltung verboten...zb....Klauseln mit dem Wortlaut...Kleintiere verboten sind automatisch unwirksam!


Leichnam69
beantwortet von Leichnam69 am 24. Juli 2009 13:57
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das kommt auf den Wortlaut und dessen Auslegbarkeit im Mietvertrag an,was Tierhaltung betrifft.Grundsätzlich verbieten aber kann ein Vermieter keine Kleintiere wie Vögel,Hasen usw.


ShaneMcCutcheon
beantwortet von ShaneMcCutcheon am 24. Juli 2009 13:58
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Wenn in eurem Mietvertrag Tierhaltung erlaubt ist, kann er es nicht verbieten und euch deshalb erst recht nicht kündigen. Habt ihr ein Haltungsverbot oder muss es abgesprochen werden, solltet ihr mit dem Vermieter sprechen. Sonst habt ihr euch grad an das Tierchen gewöhnt und es sich an euch und es muss wieder weg. Das waär nicht gut für euch und nicht gut für´s Kätzchen.


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 24. Juli 2009 13:59
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Katzen, Hunde, gefährliche oder sehr laute Tiere sind genehmigungspflichtig bzw. die Haltung kann vom Vermieter verboten werden.

Ist das im Mietvertrag nicht eindeutig geregelt, sollte man IMMER den Vermieter schriftlich um Erlaubnis fragen. Tut man das nicht, läuft man Gefahr, das Tier u.U. auch noch Jahre später wieder abschaffen zu müssen.

Kommentar von 00c7a4993976c7d95596c1b4d4477725smallLeichnam69 am 24. Juli 2009 14:07

das widerum stimmt nicht denn nach einem mehrmonatigen Aufenthalt spricht man von einer stillen Duldung und das Tier darf bleiben!


Melly1878
beantwortet von Melly1878 am 24. Juli 2009 14:00
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http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/mieterrecht-10.html

Schau Dir mal die einzelnen Urteile an- Katzen können durchaus verboten werden (bzw müssen nicht erlaubt werden- wie auch immer)!

Klär das ab, ehe Du Dir eine oder idealerweise mehrere Katzen anschaffst...

Kommentar von 00c7a4993976c7d95596c1b4d4477725smallLeichnam69 am 24. Juli 2009 14:03

da spielen aber viele faktoren eine Rolle ... wohnst Du in der Stadt oder auf dem Land,handelt es sich um ein haus oder Hoftier....mittlerweile werden immer mehr Urteile zugunsten der Tiere ausgesprochen.


Gewitter
beantwortet von Gewitter am 24. Juli 2009 14:01
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einfach den Vermieter Fragen.


Hundemami
beantwortet von Hundemami am 24. Juli 2009 23:13
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du darfst eine katze halten


Hundemami
beantwortet von Hundemami am 24. Juli 2009 23:13
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du darfst eine katze halten


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