Kann es sein,daß der Vermieter ein Kätzchen verbietet,obwohl keine ausdrücklichen Verbote der Hausverwaltung bestehen? Oder kann er mich gar kündigen,würde ich mir nun eines zulegen? Falls ja,welches Haustier zählt nicht,als ein solches? zb.Schilkröte?Wißt ihr mehr darüber?

Wenn im Mietvertrag nichts über Tierhaltung steht, kannst Du Dir anschaffen was Du möchtest. Abraten würde ich allerdings von zu großen Tieren, Nilpferden zB.

käfigtiere kann er dir nicht verbieten!!schau dir deinen mietvertrag an wenn es nicht drinnen steht das es verboten ist dann kannst dir eines nehmen!hast eine privat wohnung oda genossenschaft??und warum denn nur 1 kätzchen :(

Katzen zählen zu den Kleintieren, das darf er nicht verbieten
Nina2407 am 24. Juli 2009 13:56 dann darf man sich einen kleinen hund auch nehmen? hab vor kurzem für meine ein ansuchen schreiben müssen
gal211 am 24. Juli 2009 13:56 ...richtig!!
Nina2407 am 24. Juli 2009 13:58 katzen zählen fix NICHT zu kleintieren und dürfen daher verboten werden!hab ich bei galileo gesehn... und hunde egal welche größe auch!
Leichnam69 am 24. Juli 2009 14:00 Mit dem Begriff Kleintiere werden heute diejenigen kleinen Haus- und Heimtiere bezeichnet, welche vom Menschen nicht als wirtschaftliche Nutztiere gehalten werden, sondern als Gefährten in das tägliche Leben einbezogen sind. Zu den Kleintieren gehören: Haushunde, Hauskatzen, Hauskaninchen sowie die domestizierten Formen vieler Nager wie Meerschweinchen, Mäuse, Ratten, Hamster usw. Ferner werden domestizierte Vogelarten, Reptilien und zum Teil auch Fische zu den Kleintieren gezählt. Diese Tierarten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Lebensgewohnheiten und Haltungsanforderungen teilweise grundlegend.
Nina2407 am 24. Juli 2009 14:02 oh ok weiß nur das käfigtiere erlaubt sind...meiner freundin habens letztens katzen verboten weils eben keine käfigtiere sind..
Leichnam69 am 24. Juli 2009 14:05 Reine Hauskatzen ,die nur im Haushalt leben was aber nix für Katzen ist.... darf kein vermieter verbieten....
Leichnam69 am 24. Juli 2009 14:11 eine Ausnahme besteht natürlich dann wenn im mietvertrag der Wortlaut klar die Rasse des Tieres angibt..."Katzen und Hundehaltung verboten...zb....Klauseln mit dem Wortlaut...Kleintiere verboten sind automatisch unwirksam!

das kommt auf den Wortlaut und dessen Auslegbarkeit im Mietvertrag an,was Tierhaltung betrifft.Grundsätzlich verbieten aber kann ein Vermieter keine Kleintiere wie Vögel,Hasen usw.

Wenn in eurem Mietvertrag Tierhaltung erlaubt ist, kann er es nicht verbieten und euch deshalb erst recht nicht kündigen. Habt ihr ein Haltungsverbot oder muss es abgesprochen werden, solltet ihr mit dem Vermieter sprechen. Sonst habt ihr euch grad an das Tierchen gewöhnt und es sich an euch und es muss wieder weg. Das waär nicht gut für euch und nicht gut für´s Kätzchen.

Katzen, Hunde, gefährliche oder sehr laute Tiere sind genehmigungspflichtig bzw. die Haltung kann vom Vermieter verboten werden.
Ist das im Mietvertrag nicht eindeutig geregelt, sollte man IMMER den Vermieter schriftlich um Erlaubnis fragen. Tut man das nicht, läuft man Gefahr, das Tier u.U. auch noch Jahre später wieder abschaffen zu müssen.
Leichnam69 am 24. Juli 2009 14:07 das widerum stimmt nicht denn nach einem mehrmonatigen Aufenthalt spricht man von einer stillen Duldung und das Tier darf bleiben!

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/mieterrecht-10.html
Schau Dir mal die einzelnen Urteile an- Katzen können durchaus verboten werden (bzw müssen nicht erlaubt werden- wie auch immer)!
Klär das ab, ehe Du Dir eine oder idealerweise mehrere Katzen anschaffst...
Leichnam69 am 24. Juli 2009 14:03 da spielen aber viele faktoren eine Rolle ... wohnst Du in der Stadt oder auf dem Land,handelt es sich um ein haus oder Hoftier....mittlerweile werden immer mehr Urteile zugunsten der Tiere ausgesprochen.