Kann ein jeder ein Inkassounternehmen gründen oder......

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auf Deutsch gesagt: jeder Hanswurst darf ein Inkassobüro gründen.

Es muss lediglich eine minimale "Rechtskenntnis" nachgewiesen werden (keinesfalls ein Jura-Studium). Man darf nicht vorbestraft sein (das ist wohl ein unheimliches Verdienst...), und man darf nicht privatinsolvent sein. Das ist eigentlich schon alles.

Die Erlaubnis ist dann beim zuständigen Oberlandesgericht zu beantragen.

Danke für die Antwort.

Man darf nicht vorbestraft sein (das ist wohl ein unheimliches Verdienst...)

hihihi, da musste ich jetzt herzlich lachen.

Die Erlaubnis ist dann beim zuständigen Oberlandesgericht zu beantragen.

aha, dann erfordert es also sozusagen einer staatlichen Erlaubnis, denn andere Dienstleistungen darf man ja ohne sowas.

@Angel941

Richtig, man muss sich sozusagen "registrieren" lassen. Aber das ist nach meiner Kenntnis mehr oder weniger nur eine Formsache.

Und es ist bekannt, dass die einmal erteilte Registrierung kaum jemals widerrufen wird. Ich kenne z.B. einen Fall, wo ein Kieler Inkassobüro nicht bestehende Forderungen einer nachweislich nicht existenten Schweizer Firma wegen "Gewinnspieleintragungen" beitreiben wollte. Die Firma war nicht im Schweizer Handelsregister eingetragen und ansässig an einer Briefkastenadresse mit Bürodienstleister.

Trotzdem wurde dem Inkassobüro nicht die Lizenz entzogen. Es gehört offensichtlich in Deutschland nicht zu den üblichen Sorgfaltspflichten eines Inkassobüros, zu verifizieren, ob der "Mandant" überhaupt existiert. Man beruft sich dann mit treuherzigem Augenaufschlag auf kreative Unkenntnis und kommt damit durch.

Die zuständige Kieler Staatsanwältin hat 9 Monate gebraucht, um zu "ermitteln", dass es die Schweizer "Firma" ja "tatsächlich" nicht gibt - obwohl schon in den Strafanzeigen diesbezüglich eindeutige Hinweise erfolgten. Ein Auskunftsersuchen an die Schweizer Behörden kann sich da schon lange, lange hinziehen. Danach hat sie dann dreimal in ihr Sesselkissen gepupst und das Verfahren eingestellt. Vorsatz nicht nachweisbar, das arme Inkassobüro habe das ja nicht wissen können.

Alten Omas mit Pfändung der Rente, Hausbesuch, Schufa, Haftbefehl u.s.w. zu drohen wegen Nichtzahlung einer nicht existierenden "Gewinnspieleintragung" einer nicht existierenden Firma - in Deutschland offenbar alles legal.

Wenn man sich in Deutschland ein paar Jahre mit Verbraucherschutz befasst, dann kriegt man einen speziellen Hass auf diese in Deutschland im Vergleich zum Ausland einmalige Sonderform der Inkassokultur, die seit Jahrzehnten politisch geduldet bzw. protegiert wird.

Wen es interessiert:

http://www.antispam-ev.de/wiki/Inkassokriminalit%C3%A4t

Ich persönlich halte Inkassobüros prinzipiell für mindestens überflüssig, zu einem Teil sogar für regelrecht volkswirtschaftlich schädlich. Weil sie

1) zum Teil nicht bestehende Forderungen beitreiben

2) zum Teil bei eigentlich begründeten Forderungen mutwillige, unnötige Kosten generieren, die einen sowieso schon zahlungsschwachen Schuldner zusätzlich belasten bzw. ihn eigentlich erst in Richtung der Zahlungsunfähigkeit treiben.

@Goofy62

In Sachen Inkassofirmen denke ich ebenso wie Du. Sich an den Zahlungsschwachen zu berreichern ist m. M. nach unterste Schublade.

Ich wiederspreche Dir nur in einem Punkt. Dies alles ist in der BRD-Treuhandverwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes möglich und legal, aber nicht in Deutschland ;)

Mir ging es bei der Fragestellung eigentlich darum, ob eine staatliche (hoheitliche) Genehmigung gebraucht wird bzw. Rechte zur Betreibung eingeräumt werden.

@Angel941

Die hoheitlichen Aufgaben nehmen (mehr schlecht als recht) die Oberlandesgerichte wahr, die sehr dünne und mit Absicht wachsweich formulierte Rechtsgrundlage hierfür ist das "Rechtsdienstleistungsgesetz" (RDG).

2 oder 3 IHK Kurse sind ebenfalls Voraussetzung

Wenn du genug Skrupellosigkeit, kein Gewissen und auch sonst über keinerlei Moral und Anstand verfügst, ein fast nicht vorhandenes Wissen im Bezug auf BGB, ZPO, RVG, RDG und GVG steht dem eigentlich nichts im Weg.