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Kann ein "Jahreswagen" auch über ein Jahr alt sein?

gefragt von gingos am 27.02.2009 um 14:16 Uhr

oder darf man ihn dann nicht mehr als "Jahreswagen" bezeichen. Sprich: hängt es auch von den Kilometern ab?


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mcchris
beantwortet von mcchris am 27. Februar 2009 14:17
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Vieleicht knapp


anonym
beantwortet von Ypsil am 27. Februar 2009 14:18
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Das Datum der Erstzulassung zählt. Von diesem Tag ab gerechnet ein Jahr. Die gefahrenen Kilometer sind egal.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 27. Februar 2009 14:18
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nicht von den Kilometern, aber die Fomulierung im Gesetz ist klar, der Wagen darf beim kauf nur höchstens 12 Monate auf das Werk, oder den Händler gelassen sein. Also heute kaufen bedeutet erstzulassung 28. 02. 2008 sonst essig.


wuschelgitti
beantwortet von wuschelgitti am 27. Februar 2009 14:21
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Ja. Mein Jahreswagen ist 6 Jahre alt. Ich hab ihn aber schon 5 Jahre. Grins


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