Spelsberg am 06.01.2007 um 13:42 Uhr
Es geht um den Keller 10cm hoch mit Wasser vollgelaufen und einen kaputten Abfluss einer Außentoilette, d.h. das Abflußrohr der Toilette ist defekt. Alles Schäden die beim Verkauf nicht zu sehen bzw. auch dem VERkäufer nicht bekannt waren.
Nur wenn Du dem Verkäufer nachweisen kannst, daß er Mängel "arglistig" verschwiegen hat, hannst Du ihn nachträglich haftbar machen.
Das ist in der Praxis ein ausgesprochen schwieriges Unterfangen.