Frage von Rico1 04.11.2008

Kann ein GmbH Gesellschafter/Geschäftführer seinen privaten PKW an seine GmbH kurzfristig vermieten?

  • Antwort von firstguardian 04.11.2008
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ja! Er kann eine Gesellschaft -z.B. BGB-Gesellschaft gründen und sein privateigenes Fahrzeug verleasen oder vermieten.

    Ist die Karre älter als 8 jahre, kann er dieses Fahrzeug sogar an die neu gegründete Gesellschaft verkaufen und innerhalb von nur drei Jahren voll abschreiben. Dies bedeutet, dass er die Einnahmen gegenrechenn kann! Eines der letzten legalen Steuerschlupflöcher!!!

  • Antwort von Funki1969 04.11.2008
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ich würde das ganze nicht Vermietung sondern Leihgabe nennen. Somit solltest Du Dich rechtlich schützen können. Ich denke, es ist Verhandlungssache zwischen Dir und dem Unternehmen. VORHER solltest Du aber mal in Deine Kfz-Vers. schauen, von wegen Wer darf den Wagen fahren??? Stehst dort nur Du als Halter drin, könnte es eng werden im Versicherungsfalle (Unfall etc.). Ein Fahrtenbuch würde ich auf jeden Fall einrichten für die Zeit der Leihgabe.

  • Antwort von AndyArbeit 05.11.2008
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    So etwas ist nur möglich, wenn der Geschäftsführer einer GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB im GmbH-Vertrag befreit wurde. Ansonsten wird die Finanzverwaltung regelmäßig eine vGA vermuten. Aber was soll so etwas bringen? Die Kosten die die GmbH absetzt, sind auf der anderen Seite wieder zu versteuern. Es gibt sogar Konstruktionen der Finanverwaltung, wo derlei Einnahmen dem Gehalt zugerechnen wurden und auch noch Sozialversicherungspflichtig waren. Ich würde lediglich einen Kostenersatz im Rahmen der gesetzlichen Beträge ansetzen, d. h. 0,30 €/km.

  • Antwort von Gullup 04.11.2008
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Sicher hast Du mit Deinem Berater häufiger über verdeckte Gewinnausschüttungen gesprochen. Da er Deine Gesellschaft kennt, sollte doch wissen, ob Du mit der GmbH Verträge machen kannst. Sonst hätte er ja auch nicht zur 30-Cent-Regel gegriffen. Sicher nicht die Gestaltung mit tollem Gestaltungscharme - Wie Gesellschaftsgründung hier und da und Betriebsaufspaltung und Auslandsbeziehungen, sorry. Es geht Dir doch darum schnell ein Auto für die Außentermine zu haben, dann würde ich doch wie Dein Berater gesagt hat, diesen Vertrag machen. Übrigens - der Charme dieser Regel: Die Kosten werden pauschal in der Firma erfaßt, bei Dir decken die pauschalen Kostenerstattungen, die pauschalen Kosten. Privat hast du keinen steuerlichen Nachteil. Über den Fremdvergleich kann man sicher streiten, aber es führt ja zu keiner unkorrekten Versteuerung. Übrigens - Und das wird Dein Steuerberater zu recht im Hinterkopf gehabt haben: Wenn Du eine Monatsmiete vereinbarst für die paar Wochen, dann wird das Finanzamt von vGA oder 42 AO Gestaltungsmißbrauch ausgehen. Wegen ein paar Cent? Ich würde meinem Steuerberater übrigens auch mal was zu traun, also wenn ich einen bräuchte...

  • Antwort von ghagemann 28.04.2009

    ja so was ist mir auch schon passiert ich habe auch meinen Privatwagen für 2 monate pauschal in die GmbH gegeben,später habe ich erfahren ich hätte lieber über km abrechnen sollen, Heute würde ich vorher das FA anrufen.

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