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Kann ein GmbH Gesellschafter/Geschäftführer seinen privaten PKW an seine GmbH kurzfristig vermieten?

gefragt von Rico1Rico1 am 04.11.2008 um 10:17 Uhr

Unser GmbH Geschäftsauto ist durch einen Unfall Totalschaden. Mit diesem KFZ fuhren verschiedene Mitarbeiter zu Außenterminen und schreiben ein Fahrtenbuch. Da die Unfallabwicklung und der Kauf eines neuen KFZ sich über ca. 2-3 Monate hinziehen wird, habe ich vor mein privates KFZ in dieser Zeit der GmbH preisgünstig zu vermieten. Laut Steuerberater soll ich 30 Cent pro km (aus Vereinfachungsgründen) ansetzen und diese der GmbH in Rechnung stellen. Ich würde allerdings lieber eine mtl. Mietzahlung vorziehen und die Tankbelege einfach auf das Mietauto buchen. Hat jemand damit Erfahrungen gesammelt? Müsste in der Zeit für das Mietauto auch ein Fahrtenbuch geschrieben werden? Ich habe keine weiteres Gewerbe angemeldet, kann ich eine Mietrechnung ohne USt. also von Privat an meine GmbH stellen, oder muss ich hierbei gewerblich auftreten und ein gesondertes Gewerbe anmelden?

Vielen Dank für Eure Hilfe!


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firstguardian
beantwortet von firstguardian am 4. November 2008 10:24
3x
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Ja! Er kann eine Gesellschaft -z.B. BGB-Gesellschaft gründen und sein privateigenes Fahrzeug verleasen oder vermieten.

Ist die Karre älter als 8 jahre, kann er dieses Fahrzeug sogar an die neu gegründete Gesellschaft verkaufen und innerhalb von nur drei Jahren voll abschreiben. Dies bedeutet, dass er die Einnahmen gegenrechenn kann! Eines der letzten legalen Steuerschlupflöcher!!!

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 4. November 2008 10:27

DH, vollkommen richtig!


Funki1969
beantwortet von Funki1969 am 4. November 2008 10:22
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Ich würde das ganze nicht Vermietung sondern Leihgabe nennen. Somit solltest Du Dich rechtlich schützen können. Ich denke, es ist Verhandlungssache zwischen Dir und dem Unternehmen. VORHER solltest Du aber mal in Deine Kfz-Vers. schauen, von wegen Wer darf den Wagen fahren??? Stehst dort nur Du als Halter drin, könnte es eng werden im Versicherungsfalle (Unfall etc.). Ein Fahrtenbuch würde ich auf jeden Fall einrichten für die Zeit der Leihgabe.

Kommentar von A4ce51e9308a9c35d0839d931d5dd5f3smallRico1 am 4. November 2008 12:33

Danke für die Antworten!

Versicherungsrechtlich ist das geklärt!

Das Unternehmen gehört mir (Gesellschafter/Geschäftsführer), da brauch ich also nichts groß verhandeln ;)

Sollte ich dann über die Leihgabe einen kleinen Vertrag machen?

Ich will mein privates KFZ nur nicht einfach jeden MA zu Verfügung stellen, sondern dafür auch eine Miete von meiner GmbH verlangen und als Ausgabe absetzen. Es soll auch nur kurzzeitig sein!

Hoffe ich konnte es verständlich erklären!


Gullup
beantwortet von Gullup am 4. November 2008 18:11
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Sicher hast Du mit Deinem Berater häufiger über verdeckte Gewinnausschüttungen gesprochen. Da er Deine Gesellschaft kennt, sollte doch wissen, ob Du mit der GmbH Verträge machen kannst. Sonst hätte er ja auch nicht zur 30-Cent-Regel gegriffen. Sicher nicht die Gestaltung mit tollem Gestaltungscharme - Wie Gesellschaftsgründung hier und da und Betriebsaufspaltung und Auslandsbeziehungen, sorry. Es geht Dir doch darum schnell ein Auto für die Außentermine zu haben, dann würde ich doch wie Dein Berater gesagt hat, diesen Vertrag machen. Übrigens - der Charme dieser Regel: Die Kosten werden pauschal in der Firma erfaßt, bei Dir decken die pauschalen Kostenerstattungen, die pauschalen Kosten. Privat hast du keinen steuerlichen Nachteil. Über den Fremdvergleich kann man sicher streiten, aber es führt ja zu keiner unkorrekten Versteuerung. Übrigens - Und das wird Dein Steuerberater zu recht im Hinterkopf gehabt haben: Wenn Du eine Monatsmiete vereinbarst für die paar Wochen, dann wird das Finanzamt von vGA oder 42 AO Gestaltungsmißbrauch ausgehen. Wegen ein paar Cent? Ich würde meinem Steuerberater übrigens auch mal was zu traun, also wenn ich einen bräuchte...

Kommentar von A4ce51e9308a9c35d0839d931d5dd5f3smallRico1 am 5. November 2008 09:19

Hallo Gullup, danke für deine Antwort. Ich muss mich allerdings noch einmal dazu äußern. Mit meinem Berater habe ich noch nie über vGA gesprochen, hierzu gab es noch nie Anlass. Auch eine Betriebsaufspaltung o.ä. stand noch nie zur Depatte. Ich bin Mehrheitsgesellschafter und nicht einmal in meiner GmbH angestellt. Jeder Euro wird in das Unternehmen investiert. Mein Berater hat leider nicht das erste Mal eine lapidare Aussage im vorbeigehen getroffen, die er dann berichtigen musste. Auf diese Idee bin ich gekommen, weil ich das Leihwagen-Modell in Anspruch nehmen wollte und die Kosten einfach zu hoch sind. Ich wollte aus diesem Grund mein privates KFZ kostengunstiger als Leihgabe zur Verfügung stellen. Natürlich erwarte ich dafür eine Entschädigung, die einem Außenvergleich jederzeit stand hält. Die Frage ist, ob ich dies als Privatperson realisieren kann. Das ich die Einnahmen für die Leihgabe privat versteuern muss ist ja selbstverständlich. Eine 30 Cent-Regelung wäre bei meinem KFZ gerade mal, wenn überhaupt, kostendeckend. Einen fremden Leihwagen kann ich doch auch "einfach" verbuchen!? MFG Rico

Kommentar von 6d96d8197d31a7c80b6b1212f5dc2fd3smallGullup am 5. November 2008 09:48

Natürlich kann man den Leihwagen einfach verbuchen. Nur da gibt es keine Frage mit dem Fremdvergleich. Da muss man sich ja bei diesen "Steuerkünstlern" bedanken, die auf kaufmännisches Handeln verzichten und meinen man verdient Geld mit Steuergestaltung. In der Regel verdienen aber tatsächlich nur Leute wie ich daran. Bin da ehrlich und sage das meinen Kunden auch so wie Dir auf diesem Weg. Thema Fremdvergleich: Es ist auch häufig interessant, dass gerade diese km-Aufstellung deiner Mitarbeiter mal 30 cent, dann zeitnah überweisen, vorher natürlich einen Vertrag darüber. Sowas hält einem angeblichen Fremdvergleich stand, dass wird nur nie mit einem Fremden so gemacht werden. Da würde man eigentlich unter Leihwagen gucken usw. Aber genau da, weil da Gewinne abfließen könnten wird es verdächtig. Wie gesagt, Du kannst da tolle Sachen machen, verkaufst Dein Auto in eine Gesellschaft usw. Ich würde es wirklich lassen, weil wenn du die Steuerbelastung von Dir und Gesellschaft mit und ohne die Gestaltung betrachtest, dann kommt fast zwangsläufig ein ganz bescheidener Erfolg dabei raus, zum die Gesellschaft gegründet und abgemeldet werden muss, Steuererklärungen zu erstellen usw. Jetzt reden wir hier über 20.000 km oder noch viel weniger.


AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 5. November 2008 12:11
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So etwas ist nur möglich, wenn der Geschäftsführer einer GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB im GmbH-Vertrag befreit wurde. Ansonsten wird die Finanzverwaltung regelmäßig eine vGA vermuten. Aber was soll so etwas bringen? Die Kosten die die GmbH absetzt, sind auf der anderen Seite wieder zu versteuern. Es gibt sogar Konstruktionen der Finanverwaltung, wo derlei Einnahmen dem Gehalt zugerechnen wurden und auch noch Sozialversicherungspflichtig waren. Ich würde lediglich einen Kostenersatz im Rahmen der gesetzlichen Beträge ansetzen, d. h. 0,30 €/km.


anonym
beantwortet von ghagemann am 28. April 2009 11:34
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ja so was ist mir auch schon passiert ich habe auch meinen Privatwagen für 2 monate pauschal in die GmbH gegeben,später habe ich erfahren ich hätte lieber über km abrechnen sollen, Heute würde ich vorher das FA anrufen.


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