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Kann ein Gerichtstermin 6 Monate verschoben werden?

gefragt von larifari am 06.10.2008 um 14:13 Uhr

Hallo Ich fliege bald für 6 Monate ins Ausland. Es könnte sein, zwar sehr unwahrscheinlich aber dennoch möglich, dass ich während dieses zeitraumes eine gerichtsverhandlung habe (habe noch keine Post bekommen) Meine Frage: Können die mich wegen eines Gerichtstermins aus Australien wieder nach Deutschland holen, oder ist es möglich einen Gerichtstermin über eine so lange zeit zu verschieben? Während ich weg bin, wird meine post von meiner Mutter geöffnet und sie würde ggf. auch beim Gericht dann anrufen und die Situation erklären.

lg larifari


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Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 6. Oktober 2008 14:14
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Ich denke, da wirst du hin müssen. Geht es um dich oder bist du Zeuge?


Tippse
beantwortet von Tippse am 6. Oktober 2008 14:14
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Du kannst darum Ansuchen, wird aber eher schwierig werden. Kannst Du Dich nicht durch eine andere Person vertreten lassen (Anwalt?), oder bist Du Zeuge?


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 6. Oktober 2008 14:15
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Ein Bekannter von uns musste für die Verhandlung aus Paraguay Zurückkommen!


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 6. Oktober 2008 14:15
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Nein, du kannst den Staatsanwalt anrufen (vorausgesetzt die haben sich schon bei dir gemeldet) und ihm von deiner Reise erzählen. Wahrscheinlich will er dann die Tickets sehen.


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 6. Oktober 2008 14:15
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Nein, du kannst den Staatsanwalt anrufen (vorausgesetzt die haben sich schon bei dir gemeldet) und ihm von deiner Reise erzählen. Wahrscheinlich will er dann die Tickets sehen.





maiki01
beantwortet von maiki01 am 6. Oktober 2008 14:16
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frage beim Gericht nach. ggf. kann der Termin vorverlegt werden


akademikus
beantwortet von akademikus am 6. Oktober 2008 14:16
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also bei einem strafprozess gegen dich sehe ich da schwarz. da wirst du hin müssen, solltest du nich hingehen musst du mit folgen rechnen. im schlimmsten fall ergeht haftbefehl. ich denke du solltest auf jeden fall einen anwalt konsultieren. gruss akademikus


anonym
beantwortet von KinderKinder am 6. Oktober 2008 14:17
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auf alle solltest du jemand einweihen, der die gelbe post aufmacht. eine generalvollmacht (zeitlich begrenzt) an eine vertrauensperson wäre auch nicht schlecht.


anonym
beantwortet von larifari am 6. Oktober 2008 14:25
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ja, das problem ist, dass ich noch keine Post bekommen habe und somit auch nicht weiß an welches Gericht oder an welchen Richter ich mich wenden soll. Ich gehe davon aus, dass die Anzeige fallen gelassen wird. Das hat mir der nette Herr Polizist auch gesagt aber 100 pro sicher kann man sich da eben nicht sein.

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 6. Oktober 2008 14:30

in dem fall rufe bei der polizei an und frag ob die sache schon bei der staatsanwaltschaft liegt, dann lass dir dort das aktenzeitchen geben und beantrage eine einstellung nach 154 StPO, kannst du slber machen oder nen anwalt beauftragen.


anonym
beantwortet von larifari am 6. Oktober 2008 23:41
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kann ich, wennn ich jemandem eine vollmacht erteile, mich durch diese person vor gericht vertreten lassen? - es ist ja auch möglich sich durch einen anwalt vertreten zu lassen, wenn ich das richtig verstanden habe




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