levkoje am 01.09.2007 um 11:48 Uhr

Ein solches Gutachten hat sicher einen hohen Stellenwert.
Da aber auch Sachverständige nicht unfehlbar sind, dürften zumindest Gegengutachten von anerkannten Experten in der Beweisaufnahme berücksichtigt werden.

ist für die fesstellung eines behindertengrades nicht das sozilgericht zuständig?
ich kenne einen mann, der hatte auch so ein gutachten und hat dies angefochten und mit erfolg.

Was für ein Gericht? Was für ein Gutachten?
levkoje am 1. September 2007 11:57 Landgericht. Feststellung des Behindertengrades.
Landgericht heißt wohl Landessozialgericht, richtig? Wenn von diesem Gericht Berufung zugelassen wurde, wäre die nächste Instanz das Bundessozialgericht.
Aber so ganz verstehe ich die Frage nicht, warum habt ihr darüber keine Auskunft von eurem Rechtsbeistand bekommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ihr bis zur zweiten Instanz ohne Anwalt gewesen seid.
Vor dem Bundessozialgericht besteht auf jeden Fall Anwaltszwang.
http://www.bernhard-stiedl.de/sozialgericht.htm#Instanzen%20und%20Besetzung

Ich glaube, jedes Gutachten kann in unserer Rechtsprechung angefochten werden und durch ein Gegengutachten überprüft werden. Das Spiel kann man m.E. so lange treiben, bis einem das Geld für die Gutachten ausgeht oder der Richter keine Lust mehr auf das Spielchen hat, weil seiner Meinung die Situation durch verschiedene Gutachten für die Urteilsfindung ausreichend beleuchtet worden ist.