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Kann ein gerichtlich angefordertes Sachverständigengutachten angefochten werden?

gefragt von levkojelevkoje am 01.09.2007 um 11:48 Uhr

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UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 1. September 2007 11:54
8x
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Hilfreichste Antwort

Ich glaube, jedes Gutachten kann in unserer Rechtsprechung angefochten werden und durch ein Gegengutachten überprüft werden. Das Spiel kann man m.E. so lange treiben, bis einem das Geld für die Gutachten ausgeht oder der Richter keine Lust mehr auf das Spielchen hat, weil seiner Meinung die Situation durch verschiedene Gutachten für die Urteilsfindung ausreichend beleuchtet worden ist.


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fourseasons
beantwortet von fourseasons am 1. September 2007 11:53
14x
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Ein solches Gutachten hat sicher einen hohen Stellenwert.

Da aber auch Sachverständige nicht unfehlbar sind, dürften zumindest Gegengutachten von anerkannten Experten in der Beweisaufnahme berücksichtigt werden.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 1. September 2007 12:20
12x
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ist für die fesstellung eines behindertengrades nicht das sozilgericht zuständig?

ich kenne einen mann, der hatte auch so ein gutachten und hat dies angefochten und mit erfolg.

http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialgericht


bitmap
beantwortet von bitmap am 1. September 2007 11:54
11x
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Was für ein Gericht? Was für ein Gutachten?

Kommentar von 85b355e18002c061c9265c7a010da62csmalllevkoje am 1. September 2007 11:57

Landgericht. Feststellung des Behindertengrades.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 1. September 2007 12:36
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Landgericht heißt wohl Landessozialgericht, richtig? Wenn von diesem Gericht Berufung zugelassen wurde, wäre die nächste Instanz das Bundessozialgericht.

Aber so ganz verstehe ich die Frage nicht, warum habt ihr darüber keine Auskunft von eurem Rechtsbeistand bekommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ihr bis zur zweiten Instanz ohne Anwalt gewesen seid.

Vor dem Bundessozialgericht besteht auf jeden Fall Anwaltszwang.

http://www.bernhard-stiedl.de/sozialgericht.htm#Instanzen%20und%20Besetzung



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