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Kann ein Führerscheinentzug ein Kündigungsgrund sein?

gefragt von Schwipschwap am 15.07.2008 um 21:46 Uhr

Ich bin Kundenbetreuer in einem großen Unternehmen und muss ca. 2 mal in der Woche raus zu den Kunden fahren. Diese sind in verschiedenen Städten im Umkreis von ca. 50-80km und auch innerhalb der Städte sehr verstreut. In meinem Arbeitsvertrag hab ich unterschrieben, dass ich mobil bin. Jetzt ist der Lappen aber weg. :-( Wegen zu schnellem fahren und angesammelten Punkten. Kann das jetzt ein Kündigungsgrund sein? Wie soll ich mich jetzt verhalten?

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Recht x 35.294 Beruf x 14.610 Arbeit x 14.560 Kündigung x 2.770 Führerschein x 2.643 Vertrag x 1.871

griechesucht
beantwortet von griechesucht am 15. Juli 2008 21:48
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Wenn du dazu eingestellt wurdest und im vertrag es zur Voraussetzung gemacht wurde,ja.Also Arbeitsvertag lesen und Rechtsbeistand besorgen!!!!


reveal8
beantwortet von reveal8 am 15. Juli 2008 21:48
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Ja wenn der Arbeitgeber ganz gemein ist kann er das machen! Du musst nicht nur mobil sein, sondern es auch bleiben! Rede aber mal mit ihm vielleicht kann er dich bis dato woanders einsetzen!!!


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 15. Juli 2008 21:48
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klar kann das ein kündigungsgrund sein, du kannst doch gewisse aufgaben nicht mehr erfüllen für den arbeitgeber.

außerdem hast du damit gezeigt, dass du unzuverlässig bist.


dock69
beantwortet von dock69 am 15. Juli 2008 22:04
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Der Führerscheinentzug ist kein Kündigungsgrund, solange Du Deinen Arbeitsvertrag erfüllen kannst. Wenn Du z.B. den Führerscheinentzug auf Deinen Urlaub legen kannst (geht wahrscheinlich nur bei max. 1 Monat), dann kanns dem Arbeitgeber egal sein. Alternativ kannst Du Dir einen Fahrer auf Deinen Kosten mieten. Das wird sicherlich ein teurer Spaß - aber wenn man damit seinen Arbeitsplatz erhalten kann, muss man wohl drüber nachdenken.

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 15. Juli 2008 22:34

"...Alternativ kannst Du Dir einen Fahrer auf Deinen Kosten mieten..."

Ich glaube es käme billiger die Fahrten mit dem Taxi zurück zu legen. Je nachdem wie lange so ein Kundenbesuch dauert wäre es ja sinnlos den Fahrer während dieser Zeit warten zu lassen.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 15. Juli 2008 23:04

Das müsste man durchrechnen. Beim heutigen Arbeitsmarkt findet man Leute, die für 10-15 EUR die Stunde nen Fahrerjob übernehmen. Dann zahlt man noch für den Sprit. Beim Taxi können bei 80 km schon 120 EUR zusammenkommen, die Rücktour kostet ebensoviel. Da muss man abwägen, wie man im doppelten Sinne günstiger fährt.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 15. Juli 2008 21:49
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Wenn der Führerschein zwingend zur Ausführung des Berufes notwendig ist - ja! Dabei muss noch nicht einmal geprüft werden, ob eine Versetzung inerhalb des Betriebes möglich wäre.


anonym
beantwortet von zwergenmama am 15. Juli 2008 21:48
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Klar, wenn man im Beruf auf`s Auto angewiesen ist...


HassovonBrenner
beantwortet von HassovonBrenner am 31. August 2008 05:35
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ja


anonym
beantwortet von Liebschrova am 17. Juli 2008 06:36
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Natürlich hat ein Arbeitgeber das Recht einen Vertrag zu kündigen, wenn der Arbeitnehmer durch selbst verschulden seinen Schein los geworden ist. http://www.mpu-test.org


anonym
beantwortet von Liebschrova am 17. Juli 2008 06:34
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Sobald der Führerschein weg ist hat der Arbeitgeber das Recht den Arbeitsvertrag zu kündigen und das sogar auserordentlich. Wenn die Hauptaufgaben nicht mehr erfüllt werden können. http://www.mpu-test.org


domchef
beantwortet von domchef am 15. Juli 2008 22:16
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der führerscheinentzug (bis 1monat) ist kein kündigungsgrund, aber die immobilität. entweder du nimmst für die zeit urlaub, kann man mit dem strassenverkehrsamt abstimmen, oder du stellst einen fahrer ein. solltest du für längere zeit auf deine fahrerlaubsnis verzichten müssen, dann kann der ag natürlich kündigen, da die erforderlichen eigenschaften nicht gegeben sind.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 15. Juli 2008 21:50
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Wenn eine anderweitige Beschäftigung oder Urlaubnahme für die Zeit nicht möglich ist: Ja.


anonym
beantwortet von FrankoNero am 15. Juli 2008 21:49
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Ja, wenn es grob fahrlässig geschehen ist. Ich kenne nur einen Fall, wo das wegen Alkohol am Steuer passiert ist. Aber zu schnell Fahren kann auch ein Grund sein.

Kannst du zu einen Schreibtischjob wechseln?

Sprich auf jeden Fall mit deinem Vorgesetzen. Erklär ihm die Situation. Sucht gemeinsam nach Lösungen.


Cassiopeia78
beantwortet von Cassiopeia78 am 15. Juli 2008 21:48
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wie lang mußt du denn laufen? ich denke bei einem monat geht es noch...


pegolina
beantwortet von pegolina am 15. Juli 2008 21:48
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Eventuell ja. Oder du besorgst dir für die Zeit einen Fahrer.


Qetan
beantwortet von Qetan am 15. Juli 2008 21:48
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Überleg Dir schnellstens eine Möglichkeit, Deine Mobilität zu erhalten und wenn Du für die Zeit einen Fahrer bezahlst, ansonsten kannst Du gekündigt werden.


marbeja
beantwortet von marbeja am 15. Juli 2008 21:47
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Wenn Du Busfahrer oder Fernfahrer bist dann ja

Kommentar von Simple_avatar7smallmarbeja am 15. Juli 2008 21:52

hab das untere zu spät gelesen.Sorry! Aber wie schon im A-Vertrag vereinbart, verlangt Dein Chef von Dir Mobilität, welches Du nicht einhalten kannst. Also er Kann ! Wenn er human ist, wird er Dich solange anders beschäftigen oder beurlauben.Alles Gute


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