graumeliert am 25.06.2009 um 21:55 Uhr
Kann ich eigentlich meinen Finanzberater anklagen wenn er für mich Aktien gekfauft hat und diese dann hohe Verluste bringen? Haftet er mit seiner Empfehlung und seinem Handeln oder kann da ncihts dagegen gemacht werden?
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Nein. Es sei denn, Du kannst ihm nachweisen, dass er von den bevorstehenden Verlusten wußte.

Das ist sehr schwierig. Denn der Berater muss dem Kunden zuvor eine Selbstauskunft über sein Vermögn, Risikobereitschaft und sonstige Präferenzen abverlangen. Demenstsprechend durften seine Empfehlungen lauten. Folglich: Es gibt nur in Extremen Fällen aussicht auf ein Prozesserfolg.

Ja, jeder kann ja so ziemlich jeden verklagen. Wenn man Geld hat oder eine Rechtsschutz, die der Prozess bezahlt. Deine Informationen sind so spärlich, dass die meisten Tipps bzgl. "Aktien können fallen oder steigen" richtig sind. Erkennbar ist aus Deinem Text ja nur, dass er für Dich welche gekauft hat. Welche? Weil Du es ihm gesagt hast und Du kein Depot besitzt? Weil er dazu beraten hat oder als Freund empfohlen hat? Gibt es ein Protokoll? Durfte Dein Finanzberater überhaupt mit Aktien handeln bzw. hatte der von der Bundesaufsicht die besondere Erlaubnis? Viele Fragen aus denen sich eine Haftung ergeben könnte.

Ein guter Finanzberater wird seine Auftraggeber immer auf die Risiken aufmerksam machen und dies auch schriftlich bestätigen lassen. Da bleibt dann keine Handhabe für eine Klage.

Wie das Wort "Empfehlung" schon sagt haftet er nicht. Anders siehts aus bei einer "Garantie" oder "unterlassener Aufklärung"

Verdreschen sollte man einige, rechtlich kannst selten was machen
Niklaus am 1. Juli 2009 09:45 Unsinn
Na ja, bei Aktien kennt man ja im Allgemeinen das Risiko. Wenn du darauf hiingewiesen worden bist, dürftest du keine Chance haben. Oder er hat dir die Aktien als "sichere" Anlgae verkauft ...
Du wirst doch dem Kauf zugestimmt haben oder nicht ? Er kann ja nun nix dafür das die Aktie in den Keller geht. Du hast sie gekauft. Du kannst natürlich alles und jeden verklagen hast aber nur erfolg wenn er dich wissentlich falsch beraten hat

nur wenn er nachweislich einen Tip gegeben hat, bei dem er hätte erkennen müssen, daß es ein schlechter Tip ist. Oder wenn er verschwiegen hat, daß es auch Verluste bringen kann. Also wenn du ausdrücklich eine Sichere Anlage willst (wie z.B. Schatzbriefe) und er dir zu einem Fond rät, weil er meint, die wären relativ sicher, dann hat er dir nicht das rausgesucht, was du wolltest.
Aber er hat ja an sich nur beratende Funktion. Das Risiko bleibt ja immer.
Die Investition in Aktien birgt ein gewissses Risiko.
Das sollte sich mittlerweile eigentlich herum gesprochen haben.
Gegen schlechte Beratung kann man ggf. im Nachhinein was machen, Verluste allein sind aber kein auseichends Indiz für schlechte Beratung.
wenn alles dafür sprach, dass man die Aktien empfehlen konnte, dann gibt es keinen Grund dazu. Auch ein Finanzberater kann nicht alles wissen. Leider weiß ich, dass dem Kunden 5 verschiedene Risikokategorien erklärt werden/müssen, aber wie die Lemminge nehmen sie fast immmer die 4. das ist aber schon ziemlich riskant, die Antwort ist aber meistens die gleiche: "es soll sich ja lohnen". Wenn ich in Risikoklasse 1+2 anlege, habe ich ein Risiko gegen 0, bekomme halt auch nur ca. die Hälfte des Gewinns der bei 4 oder sogar 5 möglich ist. Also nehmen die Kunden die Klasse 4 o. 5 nur um hinterher zu meckern wenn es schief geht. Übrigens, dem Berater ist es egal, welche Risikoklasse der Kunde wählt, seine Provisionen bekommt er in der gleichen Höhe.
Brausepaul am 25. Juni 2009 22:27 Wobei die höchste Risikoklasse mit Hedgefonds aufgrund von hohen Gewinnbetweiligungen für den berater nach/neben geschlossenen Fonds wohl mit das lukrativste Geschäft ist. Bei niedriger Anlageklasse erhält der Berater für sein Wissenstransfer und seine Bereithaltung der Beratung auch Provisionen. Jedoch um so risikoloser, oft umso geringer die Provision. Dafür vielleicht auch später weniger Ärger. :-(

Nein das ist doch keine Garantie. Ledglich beratend tätig.
Jeder Mensch weiss dass Aktion reine Spekulation sind. Wer also einen Finanzdienstleister mit Aktienkäufen beauftragt oder sich beraten lässt muss auch mit Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. Niemand kann vorhersagen wie sich der Aktienmarkt entwickeln wird, sonst wären wir alle Millionäre. Ein Dienstleister kann somit zu diesem Thema nicht belangt werden, ausser er hätte behauptet die Aktie kann nicht an Wert verlieren und man kann diese Aussage beweisen.
Grundsätzlich gilt: Wer den Hals nicht voll bekommen kann und spekuliert trägt ein hohes Risiko. Mein Tipp, es gibt auch hoch rentable Anlagen die Besichert sind wie z.B. partiarische Beteiligungen.
Gruß, StingRay 68

Ein normaler Finanzuberater darf überhaupt keine Aktien vermitteln. Den das darf nur wer eine Erlaubnis nach § 32 WphG hat.