Du brauchst einen Wohnsitz in Deutschland, sonst kannst du hier kein Auto anmelden.

ein eu- bürger benötigt keine aufenthaltserlaubnis.
bommel65 am 11. August 2008 10:47 Doch, aber das nennt sich mittlerweile Freizügigkeitsbescheinigung, ist für EU-Ausländer in Deutschland Pflicht.
Wie das in anderen Ländern gehandhabt wird kann ich nicht sagen, ich denke aber auf Grund der Meldepflicht ähnlich.
nofear am 11. August 2008 10:51 ist richtig was du schreibst. das ist aber lediglich eine formsache. es gibt in den eu- mitgliedsstaaten ein abkommen, das es ermöglich, dass sämtlichen eu- bürgern in dem eu- land ihrer wahl der aufenthalt ohne größere bürokratie ermöglicht wird.
bommel65 am 11. August 2008 10:58 Die Landes-Wahl ist frei, daher der Begriff "Freizügigkeit". Die Freizügigkeitsbescheinigung ist in Deutschland trotzdem auf Grund der Meldeplficht ein Muss
Deine Aussage benötigt keine Aufenthaltserlaubnis stimmt so demnach nicht.
nofear am 11. August 2008 11:03 zwischen der bescheinigung und einer aufenthaltsgenehmigung besteht ein gewaltiger unterschied. eine meldepflicht besteht generell in jedem land ! und das nicht erst seit es die eu gibt. sie dient einfach dazu zu sehen, wer im land ist. ein kontrollmechanismus.
bommel65 am 11. August 2008 11:23 Wir reden offensichtlich aneinander vorbei, und meinen doch das Gleiche?
Also nochmal:
1.) Die Aussage benötigt keine Aufenthaltserlaubnis ist schlichtweg falsch, diese heißt nämlich mittlerweile Freizügigkeitsbescheinigung und ist ein MUSS für EU-Ausländer in Deutschland (ab dem 16. Lebensjahr).
2.) Eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt ein EU-Ausländer in Deutschland nicht, WEIL es eben die Freizügigkeit gibt.
3.) Nicht-EU-Ausländer benötigen ein gültiges Visum, oder stellen einen Asylantrag oder eine Aufenthaltsgenehmigung oder was-auch-immer. Das hier weiter auszuführen würde zu umfangreich werden.
Nur noch soviel: ich wohne seit knapp 4 Jahrzehnten in Deutschland, habe nach wie vor meinen niederländischen Pass. Ich habe noch eine Aufenthaltserlaubnis (die rechtlich eigentlich schon eine Freizügigkeitsbescheinigung ist), und muss alle 5 Jahre meinen neuen NL-Ausweis hier beim Ausländeramt registrieren lassen. Ich habe mir diese Problematik oft genug erklären lassen.
nofear am 11. August 2008 14:20 >>Wir reden offensichtlich aneinander vorbei, und meinen doch das Gleiche?<< ja bommel65, wir haben anscheinend aneinander vorbei gesprochen, allerdings das selbe gemeint.ich habe mich wahrscheinlich etwas unverständlich ausgedrückt. ( manchmal eine spezialität von mir :-)) ) lg nofear
bommel65 am 11. August 2008 16:39 OK, bleibt dann noch die Frage, ob er sein Auto anmelden kann, auch wenn er keine Freizügigkeitsbescheinigung hat ... :-D

Da du einen festen Wohnsitz nachweisen musst stellt sich hier demnach die Frage, ob du für diese Meldung eine Freizügigkeitsbescheinigung brauchst. Vielleicht hakst du hier mal weiter nach ... ?