Kann ein einstimmiger Beschluss bei einer Eigentümerversammlung angefochten werden?

2 Antworten

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JA Auch bei einstimmigen Beschlüssen kann der Beschluss angefochten werden, z. B. weil einer der Beteiligten es sich anders überlegt hat oder erst nach der Versammlung die für ihn notwendigen Entscheidungsgründe erfahren hat.

Allerdings. Anfechtungen muss man begründen. Dafür reicht es nicht aus, dass die Angelegenheit teurer wird. In Ihrem Fall würde ich damit begründen, dass es eine bauliche Veränderung darstellt, die Sie nicht wollen. Aber sie sollten hierfür einen Fachanwalt für Wohnungseigentumsrech beauftragen, da eine Anfechtung nur vor dem zuständigen Amtsgericht durchgeführt werden kann.

Schreib einen Brief an die Hausverwaltung, dass du gegen die Anschaffung einer SAT-Anlage bist und darum die Kosten nicht mittragen wirst. Dann ist es doch nicht mehr einstimmig!!!