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kann ein eigentümer sein haus einem kind übertragen und später wider zurückverlangen?

gefragt von peterortmanns am 06.04.2008 um 10:06 Uhr

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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 6. April 2008 10:19
2x
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Das ist nur bei grobem Undank (das muß schon sehr schwerwiegend sein) des Beschenkten und Verarmung (Existenzgefährdung) des Schenkers möglich.


doddo
beantwortet von doddo am 6. April 2008 11:25
2x
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Nein , wenn es sich um eine Schenkung handelt , es sei denn bei groben Undank wie z.B. bei einem Tötungsversuch. Ansonsten heißt es "Geschenkt bleibt geschenkt , wieder holen ist gestohlen".


regideur
beantwortet von regideur am 6. April 2008 10:09
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Das ist nur in sehr großen Ausnahmen möglich. Z.B. wegen groben Undanks.


Smash
beantwortet von Smash am 6. April 2008 10:10
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Nur bei groben Undank kann eine Scheckung ückgängig gemacht werden. Nicht bei nur kleinen Meinnungsverschiedenheiten.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 6. April 2008 10:10
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Wenn er es einmal rechtmäßig übertragen hat,also das Kind im Grundbuch steht, kann er es nicht mehr zurückfordern. Das geht dann nur mit beiderseitigem Einverständnis.




Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 6. April 2008 10:35

stimmt so nicht s. oben

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 6. April 2008 11:09

man lernt jeden Tag etwas hinzu.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 6. April 2008 11:24
1x
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Bei grobem Undank oder tätliche Angriffe ist so was möglich.


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