Als Übungsleiter im Sportverein bekommt man oftmals eine kleine „Aufwandsentschädigung“, sprich ein bisschen Entlohnung für seine Arbeit. Wo ist denn die Grenze dessen was man versteuern muss?

Seit 1.Januar 2008 wurde die Übungsleiterpauschale auf 2.100 € angehoben.
Gilt rückwirkend auch für die Steuererklärung 2007, die vielleicht noch zu erledigen ist!