Elchico am 15.12.2008 um 4:45 Uhr
Ich wohne schon seit vielen Jahren in WG´s.Noch nie hatte ich irgendwelche Probleme gehabt.Nun vermisse ich seit einigen Wochen immer wieder Geldbeträge.Nach intensiven Gesprächen mit meinem engsten Vertrautem in dieser 4er-WG,dem ebenfalls Geldbeträge abhanden gekommen sind,konnten wir den Täter schnell identifizieren.Natürlich leider viel zu spät, da schon einige hundert Euro verloren gegangen sind.Nun habe ich eine Kamera in meinem Zimmer installiert mit einem Bewegungssensor.Und auch prompt habe ich das Verdächtige Mädchen aufgezeichnet,wie sie mein Zimmer heimlich öffnet und visuell absucht, es aber nicht betritt.Wahrscheinlich war sie über den sonst ausgeschalteten Rechner stutzig geworden. Jetzt hoffe ich,sie nochmal bei der Tat aufzuzeichnen,also wenn sie mein Portemonnaie aus meiner Tasche nimmt,es öffnet und es wieder zurück steckt.Unsere Türen sind nun ständig verschlossen,was sehr nervenaufreibend ist wenn man nur kurz auf Toilette muss oder für nen Glas Wasser in die Küche geht.Nur Morgens beim Duschen, dafür brauche ich 3,4 Minuten, waren die Zimmer ohne Überwachung und da erfolgte auch die Aufzeichnung.Wenn ich nun ihre ganze Tat aufzeichne,welche Rechte habe ich dann?Oder was kann man sonst machen,um sein Geld zurück zu bekommen.Bei der Polizei habe ich schon eine Anzeige gegen Unbekannt gemacht Außerdem fehlen auch immer wieder Dinge aus dem Kühlschrank.
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aus Deiner Kommentierung entnehme ich, dass Du Dich derzeit im Ausland aufhältst; wenn Deine WG auch im Ausland ist, ist das für Fr. Guayana betreffende Recht anzuwenden;
Wenn die Wohnung in Deutschland ist, ist der Videobeweis, der ausschließlich im privaten Bereich erfolgt ist, gerichtsverwertbar´;
Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (§ 6b BDSG) betreffen nur den Fall, das aus privatem Bereich in öffentlichen Raum Videos aufgenommen werden;
im Moment liegt aber kein Beweis vor, da die Aufnahme ja nur zeigt, wie sie in das Zimmer reinsieht ohne es zu betreten;
die Angelegenheit mit dem Kühlschrank ist so wie Du es schilderst sicher nicht dieser einen Person eindeutig zuzuordnen;
evtl. könnte Geld präpariert zur Verfügung gestellt werden; die Polizei präpariert zwar, das Geld müßte aber von Dir kommen;
zivilrechtlich kannst von der Täterin nur der Betrag eingefordert werden, der ihr eindeutig zuzuordnen ist;
Warum kannst Du nicht einfach mit dem Mädchen reden, oder sie aus der Wohnung schmeissen? Ansonsten ist natürlich ein Videobeweis sehr hilfreich.
Elchico am 15. Dezember 2008 05:19 Der Vermieter hat ebend im August erst ihren Vertrag für ein Jahr verlängert. Er tut aber jetzt alles, um sich davon zu lösen und sie rauszuschmeissen. Ich befinde mich gerade in Südamerika(Frz Guayana) und die Mitbewohnerin ist in keinster Weise kommunikativ.Ich will alles versuchen, mein Geld zurück zu bekommen.Mit ihr zu reden wird nicht helfen und sie wird höchstens den Diebstahlsversuch in Zukunft unterlassen und ich kann sie nicht mehr aufzeichnen.Außerdem hegt dieses Mädchen Beziehungen zu Leuten aus dem "Village", was ich wohl in NY mit der Bronx vergleichen würde.Wir haben Keinerlei Beweise, nur die eine Aufnahme, als ich heute Duschen war.Wenn wir sie damit konfrontieren, befürchten wir dass sie alles klauen wird was nicht fest verschlossen ist oder das sie etwas mit unseren Lebensmitteln anstellt, von denen sie sich auch reichlich bedient.Aber es ist nun mal eine WG und wir anderen 3 gehen jeden Tag arbeiten.Sie ist 19 und geht noch zur Schule. Springt eigentlich meine in Deutschland abgeschlossene Hausratsversicherung o.Ä. dafür ein?

Ihr solltet vorher einmal mit dem Mädchen reden.
Wenn ihr zu dritt vor der Polizei aussagt und sie aus der WG verbannt, hat dieses Mädchen keine allzugroßen Chancen. Da braucht es nicht einmal Videos; obwohl sie ggf. hilfreich sein können.
Elchico am 15. Dezember 2008 05:26 Sie zu verbannen ist das eine, was wir auch schaffen werden. Bei meiner Frage geht es mir mehr darum, mein Geld wieder zu bekommen. Hier in Südamerika lässt man eigentlich alles Wertvolle zu Hause und trägt so wenig wie möglich mit sich herum. Ich trage nun ständig all meine Wertsachen mit mir herum. Das schlimmste ist die Tatsache, dass wir 100% sicher sind dass sie der Täter ist, aber dafür keinerlei Beweise haben. Wie will man den Lebensmittelklau aus den gemeinsam genutzten Kühlschränken beweisen? Oder die einzelnen Geldscheine, die so zwischendurch immer mal wieder verschwunden sind.

Vor Gericht dürfen solche Bild oder Tonaufnahmen nicht verwertet werden. Es kann aber helfen, sie aus der WG zu bekommen. Ich würde es machen, sie damit konfrontieren und auffordern den Schaden zu ersetzen und die WG zu verlassen, da sonst Strafanzeige erfolgt.
Elchico am 15. Dezember 2008 05:31 Aber wenn sie weis, dass diese Videos vor Gericht keine Gültigkeit haben, wird sie sich wegen einer Strafanzeige nicht darum scheren, etwas zu erstatten. Höchstens aus der WG ausziehen. Das ist zwar gut, mir aber zu wenig, da es sich schon um eine größere Summe handelt.
maiki01 am 15. Dezember 2008 06:35 Anzeige würde ich dennoch erstatten mit dem Video. Auch wenn es nicht zulässig ist, wird es gesehen. Wo mein Bruder Mal gearbeitet hatte, wurde auch viel geklaut. Nicht von ihm. Der Chef hatte das Lager auch so überwacht und ist vor Gericht damit als Beweismittel durchgekommen
Ich befinde mich gerade im Ausland. Deshalb greift hier auch das französische Recht. Die Uhren ticken hier aber etwas anders und die Gendamerie konnte mir angeblich keinerlei Hilfe oder Tips geben, außer das sie das Protokoll aufgenommen haben. Normalerweise verlässt sie früh um 6 vor mir das Haus Die Schüler haben hier aber jeden Mittwoch schulfrei, was ich viel zu spät mitbekommen habe. Da muss sie mich immer aufgelauert haben, als ich kurz, mich allein im Haus wähnend, in die Dusche bin. Für den Kühlschrank gibts natürlich keine Beweise, weil man da ja auch Beweisen müsste, dass der gestohlene Käse z.B. von mir gekauft wurde. Dafür dass dieses Mädchen bisher einen recht bildungsfernen Eindruck gemacht hat, ist sie hier ziemlich abgezockt zu Werke gegangen...