bennidini am 31.10.2009 um 21:17 Uhr
da meine freundin noch in deutschland arbeitet will sie erst mall ein zweitwohnsitz haben aber wir wissen nicht was wir da machen können,hilfe!?
Generell gilt: Eine Genehmigung für den Zweitwohnsitz in Österreich erhält nur, wer vorher mindestens fünf Jahre in der Alpenrepublik gelebt hat. Wenn sie das nachweisen kann, müsste es kein Problem geben.
gruss