gruenbaer1948 am 31.01.2008 um 19:48 Uhr
Betriebsbedingt (nix los) schickt mein Chef mich für die nächsten 4 Wochen an drei Tagen in der Woche, also für 12 Tage in "Zwangsurlaub". Es ist wirklich nix los, aber geht das denn überhaupt?
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http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/zwangsurlaub-arbeitsmangel.htm
Urteil zu: Zwangsurlaub Arbeitsmangel
Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wonach Letzterer künftig bei zu erwartendem Arbeitsmangel bezahlten oder unbezahlten Urlaub nehmen soll, ist nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg nur dann wirksam, wenn Anlass und Menge der Arbeitsreduzierung näher konkretisiert sind. Fehlt es daran, stellt die Vereinbarung eine einseitige Risikoabwälzung auf den Mitarbeiter dar, die von diesem nicht hingenommen werden muss.
Urteil des LAG Nürnberg vom 30.05.2006 6 Sa 111/06

Gehen geht fast alles.
Was hat der Chef denn für andere Möglichkeiten? Kurzarbeit: Kriegst du weniher Geld...ündigung? Kreigst du weniger Geld...
Aber vioelleicht ist es besser, sich einen neuen Chef zu suchen?
Was steht in deinem Arbeitsvertrag? Was sagt das Urlaubsgesetz? Was sagt deine zuständige Gewerkschaft? Ich hoffe, daß man Tarifverträge auf deren Homepages aufrufen kann. Diese Info halte ich auch dann für wichtig, falls dein Chef NICHT in nem Unternehmerverband ist.
bitmap am 31. Januar 2008 20:03 ''Was sagt das Urlaubsgesetz?''
Das hat mit solchen Fällen nichts zu tun. Der Arbeitgeber befindet sich im Annahmeverzug. Ob man das so hinnimmt mit dem ''Zwangsurlaub'', ist eine Frage des kleineren Übels. Im Grunde müsste der Chef die [vereinbarte] Arbeitszeit bezahlen, auch wenn er die Arbeitsleistung nicht annimmt.
Danke für deinen Hinweis; bin nur Laie und kein Jurist. Das will ich doch sehr hoffen, daß der Chef die Zeit trotzdem zahlen muß ... Wenn ich (ich weiß, der Vergleich hinkt) in Ebay was ersteigere, dann muß ich es auch bezahlen, auch wenn ich die Ware net mehr brauche. Und Arbeitskraft und -zeit ist auch ne Ware.
Bezahlter oder unbezahlter Urlaub? Unbezahlter Urlaub geht gar nicht. Dein Arbeitgeber hat eine sogenannte Beschäftigungspflicht - darauf kannst Du Dich berufen. Interessant ist auch der Link des Users mit dem künstlerisch gestalteten Nicks...;-)...Falls ihr einen Betriebsrat habt, wende Dich am besten an diesen.
gruenbaer1948 am 31. Januar 2008 20:00 Ist leider nur ein kleiner Betrieb mit 6 Angestellten.
Schade. Dann beziehe Dich am besten auf den genannten Link und schaue Dich nach einer neuen Arbeit um (ich weiß - das ist leichter gesagt als getan). Falls es ganz übel läuft, hast Du immer noch die Möglichkeit, Dich ans Arbeitsgericht zu wenden.
gruenbaer1948 am 31. Januar 2008 20:55 Hab' ich getan. War wirklich sehr hilfreich.
Gehen tut alles! Mir selbst ist dies nur bekannt wenn a)viele Überstunden da sind und im regulären Betrieb nicht abgefeiert werden können oder b)wenn noch viel Resturlaub da ist. Aber was den "neuen" Urlaub (von 2008)betrifft, weiß ich leider nicht. Sorry!

Besser als entlassen zu werden. Ich kenne diese Gepflogenheit von vielen Garten-Landschaftsbauern, wenn im Winter nichts zu tun ist.
Konkretisiert hat er und die Umsatzzahlen kenne ich auch. Danke für die konkrete Antwort. Anwalt oder in der gleichen Lage???
aloso dann wirst du wohl ein paar tage ausspannen müssen, ist doch immer noch besser als für immer, oder?
nein, weder noch, ich bin ein ganz normales kleines weiblein :o))
@ Xy: DH