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Kann ein Bundesland aus der Bundesrepublik ausscheiden ?

gefragt von SammlSamml am 08.10.2007 um 20:42 Uhr
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Politik x 5.939 Staatsrecht x 10

WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 8. Oktober 2007 20:55
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Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sieht diesen Fall nicht vor. Auf ordnungsmäßigem Wege ist das also nicht möglich.

Wie es völkerrechtlich im Falle einer faktischen Loslösung aussähe, ist eine interessante Frage. Läßt sich aber nicht in wenigen Worten umreißen. Es erscheint mir aber nicht sehr realistisch.

Kommentar von 02f5f3d1c6a04654a2e8194ce5241948smallSamml am 8. Oktober 2007 20:59

Es kam mir der Gedanke, wenn Bayern der Meinung ist "Entwickelt "genug zu sein. Oder halt Gründung eines B. Königreiches, aber eben aus Verfassungssicht, die Möglichkeit des Beitritts war mir bis zum B. nicht bekannt.

Kommentar von 3b88a39428db55fb329b2b4ef579db14smallohnesonderzeichen am 8. Oktober 2007 21:08

Es wurde tatsächlich einmal diskutiert, ob Bayern zur Monarchie zurückkehren könnte. Das war natürlich ziemlich ernst gemeint. Ohne Revolution geht das aber nicht, weil der Bund auch die republikanische Ordnung der Bundesländer gewährleisten muss.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 8. Oktober 2007 21:49

Der Jurist und Schriftsteller Herbert Rosendorfer hat in seinem Roman "Deutsche Suite" den Fortbestand der Monarchie in Bayern postuliert. Dabei hat er das Grundgesetz fiktiv mit einer Ausnahmeregelung für Bayern hinsichtlich der republikanischen Staatsform versehen. Interessanter Gedanke und mit dieser Modifikation auch widerspruchsfrei.

Kommentar von 02f5f3d1c6a04654a2e8194ce5241948smallSamml am 8. Oktober 2007 22:01

Na dann Tschüß Bayern.

Kommentar von Bergfeuer am 9. Oktober 2007 09:27

die BRD hat keine Verfassung sondern nur ein Grundgesetz mit einem Art. 146 wo drinnen steht, dass das GG nur so lange gültig ist BIS eine Vergassung in Kraft tritt.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 9. Oktober 2007 18:32

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland heißt Grundgesetz.

Art 146 läuft insoweit leer und trägt lediglich dem Umstand Rechnung, daß jede Verfassung vom Volk durch eine neue abgelöst werden kann. (hM)


ohnesonderzeichen
beantwortet von ohnesonderzeichen am 8. Oktober 2007 20:52
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Nein, es sei denn mit dem Mittel gewalttätigen Volksaufstands mit anschließendem Absegnen des Ausscheidens durch die internationale Staatengemeinschaft.
Wenn also beispielsweise der frisch gekrönte König von Bayern seine Kinder mit dem europäischen Hochadel verkuppelte...
Bis zur völkerrechtlichen Anerkennung des aufständischen Bundeslands wären die Aufrührer allerdings als Hochverräter zu bestrafen.
Als Strafverschärfung wäre bei diesem Unfug vorzuschlagen, die Hochverräter mit volkstümlicher Musik zu beschallen.
Amnesty International möge es mir verzeihen.

Kommentar von Simple_avatar7smallTomorru am 8. Oktober 2007 20:57

ja, dem ist nur noch hinzuzufügen das ein Austritt niemals zugelassen wird, auch bei Gewaltanwendung nicht, denn es kostet mehr als nur Menschenleben und die sind ersetzbar.

Kommentar von 3b88a39428db55fb329b2b4ef579db14smallohnesonderzeichen am 8. Oktober 2007 21:00

"Ersetzbar?"


anonym
beantwortet von derTrixxer am 8. Oktober 2007 20:46
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Sehr interessante Frage, aber es wäre noch interessanter wenn du deine Frage ein wenig präziser stellen würdest! Ich kann mich an die Abstimmung erinnern, als Berlin an Brandenburg "gekoppelt" werden sollte womit eins der beiden Bundesländer weggefallen wäre. Diese Wahl ist aber an den Bürgern der Länder gescheitert, die Ihre Autonomie nicht verlieren wollten. Zurück zur Frage, wenn die Wahl anders ausgegangen wäre, dann wäre ein Bundesland "ausgeschieden"!

Kommentar von 02f5f3d1c6a04654a2e8194ce5241948smallSamml am 8. Oktober 2007 20:51

Nein,ich meinte einen Austritt,als Gegenteil zum Beitritt der "neuen Länder" wenn Hamburg als Stadtstaat völkerechtlich auftreten will. Oder wie die Auflöseng der GUS Staaten, oder CSSR.


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 9. Oktober 2007 06:09
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Durch eine Revolution könnten sich die Bayern in die Autonomie kämpfen!


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