Samml am 08.10.2007 um 20:42 Uhr

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sieht diesen Fall nicht vor. Auf ordnungsmäßigem Wege ist das also nicht möglich.
Wie es völkerrechtlich im Falle einer faktischen Loslösung aussähe, ist eine interessante Frage. Läßt sich aber nicht in wenigen Worten umreißen. Es erscheint mir aber nicht sehr realistisch.

Nein, es sei denn mit dem Mittel gewalttätigen Volksaufstands mit anschließendem Absegnen des Ausscheidens durch die internationale Staatengemeinschaft.
Wenn also beispielsweise der frisch gekrönte König von Bayern seine Kinder mit dem europäischen Hochadel verkuppelte...
Bis zur völkerrechtlichen Anerkennung des aufständischen Bundeslands wären die Aufrührer allerdings als Hochverräter zu bestrafen.
Als Strafverschärfung wäre bei diesem Unfug vorzuschlagen, die Hochverräter mit volkstümlicher Musik zu beschallen.
Amnesty International möge es mir verzeihen.
ja, dem ist nur noch hinzuzufügen das ein Austritt niemals zugelassen wird, auch bei Gewaltanwendung nicht, denn es kostet mehr als nur Menschenleben und die sind ersetzbar.
ohnesonderzeichen am 8. Oktober 2007 21:00 "Ersetzbar?"
Sehr interessante Frage, aber es wäre noch interessanter wenn du deine Frage ein wenig präziser stellen würdest! Ich kann mich an die Abstimmung erinnern, als Berlin an Brandenburg "gekoppelt" werden sollte womit eins der beiden Bundesländer weggefallen wäre. Diese Wahl ist aber an den Bürgern der Länder gescheitert, die Ihre Autonomie nicht verlieren wollten. Zurück zur Frage, wenn die Wahl anders ausgegangen wäre, dann wäre ein Bundesland "ausgeschieden"!
Samml am 8. Oktober 2007 20:51 Nein,ich meinte einen Austritt,als Gegenteil zum Beitritt der "neuen Länder" wenn Hamburg als Stadtstaat völkerechtlich auftreten will. Oder wie die Auflöseng der GUS Staaten, oder CSSR.

Durch eine Revolution könnten sich die Bayern in die Autonomie kämpfen!
Es kam mir der Gedanke, wenn Bayern der Meinung ist "Entwickelt "genug zu sein. Oder halt Gründung eines B. Königreiches, aber eben aus Verfassungssicht, die Möglichkeit des Beitritts war mir bis zum B. nicht bekannt.
Es wurde tatsächlich einmal diskutiert, ob Bayern zur Monarchie zurückkehren könnte. Das war natürlich ziemlich ernst gemeint. Ohne Revolution geht das aber nicht, weil der Bund auch die republikanische Ordnung der Bundesländer gewährleisten muss.
Der Jurist und Schriftsteller Herbert Rosendorfer hat in seinem Roman "Deutsche Suite" den Fortbestand der Monarchie in Bayern postuliert. Dabei hat er das Grundgesetz fiktiv mit einer Ausnahmeregelung für Bayern hinsichtlich der republikanischen Staatsform versehen. Interessanter Gedanke und mit dieser Modifikation auch widerspruchsfrei.
Na dann Tschüß Bayern.
die BRD hat keine Verfassung sondern nur ein Grundgesetz mit einem Art. 146 wo drinnen steht, dass das GG nur so lange gültig ist BIS eine Vergassung in Kraft tritt.
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland heißt Grundgesetz.
Art 146 läuft insoweit leer und trägt lediglich dem Umstand Rechnung, daß jede Verfassung vom Volk durch eine neue abgelöst werden kann. (hM)