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kann ein behinderter mit 60%iger behinderung,wegen Vergewaltigung verurteilt werden aber in Österr.

gefragt von hladiuk am 23.04.2009 um 21:40 Uhr

Kann ein behinderter der eine 60%ige geistige Behinderung hat wegen Vergewaltigung aber in Österreich verurteilt werden oder nicht


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casilein
beantwortet von casilein am 23. April 2009 21:41
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bestimmt, und wenn nicht, wir der wegen Gefährdung der Öffentlichkeit trotzdem weggeschlossen. Warum sollte das in Ösiland anders sein als in D-Land?


maspick
beantwortet von maspick am 23. April 2009 21:41
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Na, das will ich jetzt aber stark hoffen ! Schiebt ihn ruhig ab nach Österreich, da gibt es jetzt ganz schön strenge Gesetze diesbezüglich. !Her mit ihm !!


JessicaB
beantwortet von JessicaB am 23. April 2009 21:42
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In Deutschland gibts genug die verurteilt wurden und auch in die geschlossene kamen... Wie's in Österreicht aussieht weiß ich nicht, aber warum soltle da was anderes gelten....


treulose
beantwortet von treulose am 23. April 2009 21:43
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Wie kann man den durch Vergewaltigung eine Behinderung bekommen??

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 23. April 2009 21:45

;-) dh!

Kommentar von hladiuk am 23. April 2009 21:48

ich meinte wenn ein geistig Behinderter, wem vergewaltigt wird er dann verurteilt oder nicht

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 23. April 2009 21:51

Wenn ein geistig Behinderter vergewaltigt wird, wird er natürlich nicht verurteilt...

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 23. April 2009 21:46

meint wohl einen der infolge Behinderung oder trotz Behinderung vergewaltigt und nicht einen der durch Vergewaltigung behindert ist/wird; so sehe ich das wenigstens

Kommentar von C2074b9e868347e2264c0b2d0fa39d94smalltreulose am 23. April 2009 21:50

Ah jetzt habe ich es verstanden, ich denke er ist dann nicht zurechnungsfähig


selina789
beantwortet von selina789 am 23. April 2009 21:46
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bitte nicht nach österreich haben eh scho genug irre na supi


anonym
beantwortet von anjanni am 23. April 2009 21:47
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Kommt drauf an, ob man ihn für die Tat verantwortlich machen kann. (Und das gilt in A wie in D - so verschieden sind unsere Rechtssysteme nicht.)

Hat er ein Rechtsbewußtsein? Hat er die Tat vorsätzlich begangen?

Wenn man ihn nicht strafrechtlich verurteilen kann, wird er sicherlich "Sicherungsverwahrung" bekommen - oder wie auch immer das heißt.


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