Kann ein behinderter der eine 60%ige geistige Behinderung hat wegen Vergewaltigung aber in Österreich verurteilt werden oder nicht
bestimmt, und wenn nicht, wir der wegen Gefährdung der Öffentlichkeit trotzdem weggeschlossen. Warum sollte das in Ösiland anders sein als in D-Land?

Na, das will ich jetzt aber stark hoffen ! Schiebt ihn ruhig ab nach Österreich, da gibt es jetzt ganz schön strenge Gesetze diesbezüglich. !Her mit ihm !!
In Deutschland gibts genug die verurteilt wurden und auch in die geschlossene kamen... Wie's in Österreicht aussieht weiß ich nicht, aber warum soltle da was anderes gelten....

Wie kann man den durch Vergewaltigung eine Behinderung bekommen??
;-) dh!
Guppy194 am 23. April 2009 21:46 meint wohl einen der infolge Behinderung oder trotz Behinderung vergewaltigt und nicht einen der durch Vergewaltigung behindert ist/wird; so sehe ich das wenigstens
treulose am 23. April 2009 21:50 Ah jetzt habe ich es verstanden, ich denke er ist dann nicht zurechnungsfähig

bitte nicht nach österreich haben eh scho genug irre na supi
Kommt drauf an, ob man ihn für die Tat verantwortlich machen kann. (Und das gilt in A wie in D - so verschieden sind unsere Rechtssysteme nicht.)
Hat er ein Rechtsbewußtsein? Hat er die Tat vorsätzlich begangen?
Wenn man ihn nicht strafrechtlich verurteilen kann, wird er sicherlich "Sicherungsverwahrung" bekommen - oder wie auch immer das heißt.