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Kann ein Arzt die Auszahlung der 10,-€ Praxisgebühr verweigern?

gefragt von Salmonide am 21.07.2008 um 12:53 Uhr

Habe einen Termin beim Augenarzt wahrgenommen und im nachhinein meine Überweisung (Datum einenTag danach)dort abgeben wollen um die 10,-€ Praxisgebühr axisgebührzurückzuerhalten.Diese hatte ich schon beim Hausarzt bezahlt .Man weigert sich und sagt ,dass es rechtens sei dieses Geld einzubehalten. Auf Anfrage bei meiner Krankenkasse wurde mir dieses bestätigt.Der Arzt dürfe dieses Geld sogar behalten.Habe ich jezt Pech gehabt?Wer kennt sich aus?


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Marieke2712
beantwortet von Marieke2712 am 21. Juli 2008 12:57
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Diese so genannte Praxisgebühr ist eigentlich eine Kassengebühr, denn die Einnahmen werden vom ärztlichen Honorar abgezogen. Die Gebühr ist nach den Vorgaben des Gesetzgebers vor der Behandlung zu zahlen. D.h. also, Du hast keinen Anspruch auf Rückzahlung.


Maeuschen212000
beantwortet von Maeuschen212000 am 21. Juli 2008 12:57
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das kommt auf die Praxis an, wie kulant die sind. Aber drauf bestehen kannst du leider nicht.


Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 21. Juli 2008 13:46
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Die Auskunft, die du von deiner Krankenkasse bekommen hast, ist vollkommen korrekt. Du hast kein Anrecht auf eine Rückzahlung der PG, und der Augenarzt darf eine nachträgliche Überweisung auch gar nicht annehmen. Wenn er es trotzdem täte, wäre es reiner Goodwill - und sein Risiko. Natürlich behält der Augenarzt die 10€, sie sind regelrechter Anteil seines Honorares und werden bei seiner Abrechnung verrechnet.


Strubbel32
beantwortet von Strubbel32 am 21. Juli 2008 12:55
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Wende Dich an deine Krankenkasse die regeln das für Dich.

Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81 am 21. Juli 2008 12:57

Sie sagt doch, dass ihre KK auch gesagt hat, dass die das Geld behalten dürfen.

Kommentar von Cb3ac8b295d304ee5b56ce40520742c9smallStrubbel32 am 21. Juli 2008 12:59

Nicht richtig gelesen sorry


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 21. Juli 2008 12:56
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Üblicherweise bekommt man die 10 Euro wieder, wenn man nachträglich die Überweisung einreicht. Ich würde mich einmal bei der Krankenkassenvereinigung erkundigen.


DaSu81
beantwortet von DaSu81 am 21. Juli 2008 12:56
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Das ist mir neu! Ich kenne das nur, dass man die 10 € "vorstrecken" muss, und wenn dann die Überweisung nachgereicht wird, bekommt man das Geld zurück. Aber wenn die KK dies bestätigt... wird's wohl stimmen.


VanNelle
beantwortet von VanNelle am 21. Juli 2008 12:56
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Bei Problemen an eine dieser Adressen wenden :

Kommentar von Salmonide am 21. Juli 2008 13:01

Welche?

Kommentar von E8636ea013e682faf61f56ce1cb1ab5csmallgeheim am 25. Juli 2008 12:21

vannelle hat wohl mehrere Internetadressen angeben und mit einem Mal verschickt^^ Das wird als Spam gewertet und nicht gezeigt.


superkorrekt
beantwortet von superkorrekt am 21. Juli 2008 12:57
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wechsel den augenartzt eigentlich gibt es das geld wieder....das ist meine erfahrung...


VanNelle
beantwortet von VanNelle am 21. Juli 2008 12:57
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Darf er nicht !


DrShmurge
beantwortet von DrShmurge am 21. Juli 2008 12:59
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Also ich würde nie wieder zu ihm gehen, fertig. Wenn du beim Hausarzt warst, dann hättest du einfach eine Überweisung zum Augenarzt nehmen sollen und hättest auch nichts bezahlen müssen, außer die 10€ für den Hausarzt natürlich.

Kommentar von Salmonide am 21. Juli 2008 13:04

Ja,man hat mich darauf hingewiesen den Arzt zu wechseln ,wenn mir das nicht passt.Das werde ich auch tun.Danke an alle!!!

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 21. Juli 2008 13:53

Was kann denn bitte schön der Arzt dafür, wenn ein Patient ohne Überweisung zum Facharzt geht, obwohl er schon vorher beim Hausarzt war? Bei den meisten gesetzlich Versicherten haben sich nach viereinhalb Jahren die Regeln für die Praxisgebühr herumgesprochen: ohne Überweisungsschein kostet's 10 €!


schatzi53
beantwortet von schatzi53 am 21. Juli 2008 13:05
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Hallo, deine Überweisung muss das Datum spätestens vom Tag des Besuches beim Augenarzt haben. Dann müsstes Du die 10,00 Euro zurückbekommen. Deine Überweisung wurde mit Datum von einem Tag später ausgestellt.

Schatzi

Kommentar von Salmonide am 21. Juli 2008 13:10

Darf der Hausarzt die Überweisung rückdatieren?

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 21. Juli 2008 14:02

Nein.


gallensteiner
beantwortet von gallensteiner am 23. Juli 2008 22:36
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Pech! Ohne Überweisung behandelt er normalerweise nicht. Alles andere ist eine rein private Abmachung. http://astore.amazon.de/herb33-21/detail/3638391388/302-4437620-8722401


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