gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Kann ein Arzt auch ein Ausfallhonorar bei Terminabsage verlangen, wenn der Patient krank ist?

gefragt von imaima am 21.07.2008 um 15:46 Uhr

Eine ähnliche Frage gab es schon - mir geht es jedoch speziell um den Krankheitsfall:

Ich habe einen Vertrag von meinem Arzt bekommen, in dem vereinbart wird, dass der Patient ein Ausfallhonorar für einen nicht wahrgenommenen Termin entrichten muss, sofern dieser nicht spätestens 24 Std. vor dem Termin abgesagt wird.

Die Frage ist nun, was passiert, wenn der Patient krank wird. Der Arzt weist darauf hin, dass auch in diesem Fall die Kosten vom Patienten zu tragen sind. Andernfalls muss der Patient trotz Krankheit zum festgelegten Termin erscheinen. Er müsste sich also beispielsweise mit Fieber ans Steuer setzen, um den Termin wahrzunehmen? Kann ein Arzt das verlangen?

gruß ima


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Arzttermin (9)
Terminausfall (1)
Ausfallhonorar (1)
ähnliche Fragen

Reply


Strubbel32
beantwortet von Strubbel32 am 21. Juli 2008 15:48
0x
Thumb_up

Es heißt nicht umsonst früh zeitig abmelden wenn man den termin nicht einhalten kann.Klar kann er Dir ein Honorar abnehmen.

Kommentar von imaima am 21. Juli 2008 15:51

Danke für die Antwort. Mir ist klar, dass das generell so sein muss - ist auch verständlich. Daher hier ja die spezielle Frage: Was passiert im Krankheitsfalle? Eine starke Erkältung kann schließlich über Nacht auftreten ebenso Magen-Darm-Grippe etc.


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 21. Juli 2008 15:56
0x
Thumb_up

Frag den Arzt mal (Zahnarzt?) ob die Behandlung auch mit 40 Fieber und Durchfall gemacht werden kann. Dann wird er in genau diesem Einzelfall auf ein Ausfallhonorar verzichten. Ansonsten würde jeder kommen und behaupten er könne zum Termin nicht kommen. Und ja der Arzt stellt seine Leistung zur Verfügung und der Patient ist im Annahmeverzug. Die daraus resultierenden Kosten gehen zu Lasten des Verursachers.


anonym
beantwortet von Rolfe am 21. Juli 2008 15:58
0x
Thumb_up

Eine solche Klausel dürfte vor Gericht keinen Bestand haben. Um aber eine solche Auseinandersetzung zu vermeiden, würde ich den Arzt wechseln. Wenn du stundenlang im Wartezimmer verbringen musst, kannst du ihm die Zeit auch nicht in Rechnung stellen. Selbst ohne Krankheitsfall müsste der Arzt beweisen, dass er die ausgefallene Zeit nicht anderweitig nutzen konnte (mit einem anderen Patienten oder Schreibarbeit). Mit dieser Klausel will er sich von dieser Beweislast befreien. Wo leben wir eigentlich? Armes Deutschland. Nach dem Arztwechsel würde ich die Ärztekammer über dieses Verhalten informieren. Schliesslich ist der Krankheitsfall kein schuldhaftes Verhalten deinerseits. Und objektive Haftung gibt es nur in Ausnahmefällen, z.B. aufgrund der Betriebsgefahr eines PkW.

Kommentar von imaima am 21. Juli 2008 16:06

auch schon mal danke - ok. es geht schon um einen Arzt, bei dem der Patient einen festen Termin vereinbart hat und den der Arzt sicherlich auch nicht immer ganz leicht innerhalb von 24 Std. neu vergeben kann.

Ist für den Ausfall des Honorars dann aber nicht die Krankenkasse zuständig?

gruß ima

Kommentar von Rolfe am 21. Juli 2008 17:09

Nein, die Kasse kommt dafür nicht auf, weil es eine gesonderte Vereinbarung zwischen Arzt und Patient ist, die erst zum Entstehen des Aus- fallhonorars führt. Mindestens aber für den Krnakheitsfall halte ich eine solche Vereinbarung für sittenwidrig.


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Kann man den Arzttermin vor Ort bezahlen?

    Welches Amt tritt ein bei einer Zeit zwischen Krankengeld und Frührente?

    Arzttermin Chart (40 Stimmen)



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.