Ein Kollege ist wiederholt zu spät zur Arbeit erschienen, es war das 2. Mal und er war ca. 20 min. zu spät. Er hatte jetzt die fristlose Kündigung im Briefkasten wegen des Zuspätkommens, ist dies rechtlich überhaupt zulässig?

Wegen zu spät kommen darf es keine außerordentlich Kündigung geben sondern immer nur ein ordentliche und dann auch nur nach vorherigen Abmahnungen.
Außerordentliche Kündigungen darf es nur geben, wenn es einen außergewöhnlichen Grund gibt. Bei körperlichen Auseinandersetzungen im Unternehmen, Diebstahl oder sonstigen schweren Verfehlungen des AN. Immer dann, wenn das Arbeitsverhältnis überhaupt nicht mehr zumutbar ist.

Nein. Der Arbeitgeber muss zuerst abmahnen. Und zwar 2 mal innerhalb einer bestimmten Frist. Erst dann kann er die Kündigung aussprechen. Und dann auch nicht fristlos. Fristlos kündigen wegen zu spät kommen? Ist da nicht noch was anderes?
Vor einer fristlosen Kündigung muss immer zunächst abgemahnt werden. Außerdem darf die Ursache der Abmahnung nicht zugleich den Kündigungsgrund darstellen, d.h. der Arbeitgeber muss wegen eines bestimmten Verhaltens abmahnen und dann abwarten, ob wieder ein neuer Verstoß stattfindet, erst dann darf er aufgrund des neuen Verstoßes fristlos kündigen. Es gibt sehr seltene Ausnahmefälle, in denen auch ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden kann, wie z.B. die Unterschlagung höherer Geldsummen, erhebliche körperliche Auschreitungen. Ich kann nur empehlen, wegen der Kündigung anwaltlichen Rat einzuholen um ggf. eine Kündigungsschutzklage einzulegen.
Heeeschen am 15. Mai 2007 09:01 Angekündigte Krankheit wäre auch so ein Grund.
Mokli und emilia haben recht. Ohne Abmahnung läuft nichts. Aber dein Kollege muß innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage einreichen. Leider ist diese Frist bei Kündigungen sehr kurz. Wenn er die Frist verpasst kann er nicht mehr viel machen. Und wenn vorhanden sollte er den Betriebs- oder Personalrat einschalten.