Hallo ich lebe mit meinen 2 Kinder alleine, und fand vorgesjahr im august nach meiner Lehre kein Betrieb der mich übernehmen konnte...Allso bekamm ich arbeitslosengeld2, jetzt habe ich das problem das mein neuer Freund Arbeiten geht, und zuhause raus geflogen ist, und ich weiss jetzt nicht ob ich ihn fest bei Wohnen lassen könnte da er ja in diesen moment kein Wohnsitz hat!
Lg Natascha

wenn du mich direkt fragen würdest, dann würde ich ein klares nein SAGEN und dies aus verschiedenen Gründen heraus.
Schon alleine die häufigen Fragestellungen, was ist, wenn ich mich wieder trenne und der danach erscheinende Zirkus, würde mich davon abhalten..
und rechtlich gesehen ist das wieder eine Konstruktion, die dir u.U., sehr schwer zu schaffen machen könnte..
wenn Dein Freund Geld verdient, kann er sich doch eine Wohnung leisten. Dann kannst Du ihn erstmal besser kennenlernen, bevor Du Deine Ansprüche verlierst. Du hast 2 Kinder, und das sollte im Vordergrund stehen, da Du den Freund erst vor kurzem kennengelernt hast.Alles andere wurde schon beantwortet. L.G. Nordi

Das könntest du, aber dann wird sein einkommen auf dein Alg2 angerechnet, weil ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Entsprechend wirst du wahrscheinlich weniger Geld bekommen. Und melden solltest du das dem Amt dann auf jeden Fall, weil es sonst nur Ärger geben kann.

wenn er bei dir wohnt, seid ihr automatisch EINE Bedarfsgemeinschaft - es kommt also darauf an, was er verdient.
Und eh du einen Fehler machst, der dich das ALG 2 kostet, frag lieber bei der Arge nach und schildere den Fall da ganz genau